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Wie greifen beide Fortführungsprognosen ineinander?

9. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Wie greifen beide Fortführungsprognosen ineinander?

In wirtschaftlich kritischen Situationen müssen Unternehmen regelmäßig sowohl handelsrechtliche als auch insolvenzrechtliche Anforderungen erfüllen.

Dabei rückt eine zentrale Frage in den Vordergrund:

Wie greifen die beiden Fortführungsprognosen – nach HGB und nach InsO – inhaltlich und zeitlich ineinander?

In diesem Artikel zeigen wir, wie beide Prognosearten zusammenhängen, welche Wechselwirkungen bestehen und wie Sie als Geschäftsführer oder Berater sicherstellen, dass Ihre Unternehmensbewertung rechtlich stimmig und wirtschaftlich tragfähig ist – insbesondere mit Blick auf Unternehmen in Berlin und der gesamten DACH-Region.

1. Zwei Prognosen – zwei Perspektiven

Zunächst ist zu verstehen, dass die Fortführungsprognose nicht einheitlich geregelt ist, sondern aus zwei rechtlichen Perspektiven betrachtet werden muss:

  • HGB-Prognose (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Dient der Beurteilung, ob die Bilanz zu Fortführungswerten aufgestellt werden darf.
  • InsO-Prognose (§ 19 Abs. 2 InsO): Entscheidet darüber, ob bei bilanzieller Überschuldung trotzdem keine Insolvenzantragspflicht besteht.

2. Warum die Abgrenzung nicht genügt – das Zusammenspiel ist entscheidend

In der Praxis laufen beide Prüfungen oft zeitgleich oder eng aufeinanderfolgend ab. Die Ergebnisse der einen Prognose können die andere maßgeblich beeinflussen, insbesondere:

  • Eine positive InsO-Prognose kann die Grundlage für eine positive HGB-Prognose schaffen.
  • Eine negative HGB-Prognose sollte Anlass geben, unverzüglich eine InsO-Prognose zu veranlassen.

Die Prognosen greifen also inhaltlich ineinander – auch wenn sie formal unabhängig voneinander erstellt werden.

Wie greifen beide Fortführungsprognosen ineinander?

Wie greifen beide Fortführungsprognosen ineinander?

3. Konkrete Wechselwirkungen in der Praxis

a) Beispiel: Umgekehrte Reihenfolge

Ein Steuerberater stellt bei der Jahresabschlusserstellung Zweifel an der Fortführungsfähigkeit fest (HGB-Prognose negativ). Daraufhin wird eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose erstellt. Diese ergibt: Finanzierung und Sanierung sind realistisch.

Folge: Auf dieser Grundlage kann die HGB-Prognose ggf. doch noch positiv ausfallen.

b) Beispiel: Parallelprüfung

Ein Berliner Bauunternehmen plant eine Umstrukturierung und muss sowohl seine Bilanz als auch seine Gläubigerstruktur neu aufstellen. Beide Prognosen werden parallel erstellt:

  • HGB: zur rechtssicheren Bilanzaufstellung
  • InsO: zur Abwehr einer möglichen Insolvenzantragspflicht

Beide Bewertungen greifen ineinander – ein einheitliches Konzept erhöht die Glaubwürdigkeit.

4. Gemeinsame Elemente, abgestufte Anforderungen

Kriterium HGB-Fortführungsprognose InsO-Fortführungsprognose
Ziel Bilanzsicherheit Insolvenzvermeidung
Beurteilungsmaßstab Keine ernsthaften Zweifel Überwiegende Wahrscheinlichkeit
Zeithorizont 12 Monate ab Bilanzstichtag 12 Monate ab Prüfzeitpunkt
Planungsumfang Grobe Plausibilitätsprüfung Substanzielle Maßnahmen- und Finanzplanung
Wirkung auf andere Prognose Unterstützt InsO-Prognose Kann HGB-Prognose beeinflussen

5. Empfehlungen für die Praxis

Damit beide Prognosen sinnvoll ineinandergreifen, sollten sie nicht isoliert, sondern integriert betrachtet werden. Folgende Punkte sind entscheidend:

  • Einheitliche Planungsbasis verwenden (z. B. gleiche Liquiditäts- und Umsatzplanung)
  • Abgestimmte Annahmen dokumentieren (z. B. identische Finanzierungserwartungen)
  • Beratungsprozesse synchronisieren (z. B. Steuerberater & Sanierungsberater zusammenführen)

6. Berliner Besonderheit: hohes Tempo, hoher Abstimmungsbedarf

In Berlin sind Unternehmen häufig durch schnellen Wandel, Projektgeschäft und neue Finanzierungsformen geprägt. Das führt in der Praxis oft zu Situationen, in denen zeitkritisch beide Prognosen gleichzeitig geprüft werden müssen.

Beispiel: Ein Berliner Kreativunternehmen verliert durch eine Marktkonsolidierung zwei Großkunden. Der Jahresabschluss droht negativ zu werden. Parallel läuft eine Investorensuche.

Die Fortführungsprognosen müssen:

  • Die kurzfristige Liquidität sichern (InsO)
  • Die bilanzielle Werthaltigkeit absichern (HGB)

Fortfuehrungsprognose24.de stellt in solchen Fällen sicher, dass beide Prognosen aufeinander abgestimmt und gerichtsfest dokumentiert werden.

7. Doppelprognose, aber ein Ziel – Klarheit und Sicherheit

Wer beide Fortführungsprognosen professionell ineinandergreifen lässt, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Ob in Berlin oder bundesweit – es gilt:

Ein stimmiges Gesamtbild überzeugt Prüfer, Banken und Gesellschafter.

8. Kontakt: Jetzt Prognosen abstimmen lassen

Sie benötigen eine Fortführungsprognose oder stehen vor einer bilanziellen oder insolvenzrechtlichen Prüfung? Unsere Experten begleiten Sie rechtssicher, koordiniert und bundesweit.

📞 Beratungshotline: 030 – 509 306 719

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Für verbindliche Einschätzungen wenden Sie sich bitte direkt an einen unserer spezialisierten Fachberater.