Überschuldungsprüfung bei Kapitalgesellschaften

Insolvenzgefahr bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Die Überschuldungsprüfung bei Kapitalgesellschaften muss durchgeführt werden, um rechtssicher festzustellen, ob die Gesellschaft insolvenzrechtlich überschuldet ist oder die insolvenzrechtliche Überschuldung durch die positive Fortführungsprognose aufgehoben wird.

Die Überschuldungsprüfung entscheidet über die Zukunft Ihres Unternehmens und auch über Ihre eigene Zukunft, denn in einer Krise der GmbH können Ihnen viele Fehler passieren.

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Bedeutung Überschuldungsprüfung

Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren

Die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft ist ein Insolvenzeröffnungsgrund, allerdings ohne Entscheidungsfreiheit, denn die Überschuldung zwingt den Geschäftsführer zur Beantragung der Insolvenz.

Eine Überschuldungsprüfung ist vorzunehmen, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

  • rechnerische / buchmäßige Überschuldung
  • anhaltende Verluste in den Zwischen- und Jahresabschlüssen
  • Unterbilanzierung
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • negative Ertragslage
  • dauerhafte Liquiditätsprobleme

Die Überschuldungsprüfung und die Geschäftsführerhaftung

Der Zusammenhang

Der Geschäftsführer hat stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu handeln. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten, denn hier gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die erhöhte Sorgfaltspflicht beinhaltet, dass die Geschäftsführung verpflichtet ist auch kurzfristig eine Überschuldungsprüfung vorzunehmen oder von Experten vornehmen zu lassen.

Wird diese Pflicht unterlassen, kann die Geschäftsführerhaftung in Kraft treten. In diesem Fall haften Sie als Geschäftsführer auch mit Ihrem Privatvermögen und sind zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.

Die Überschuldungsprüfung und die positive Fortbestehensprognose

Wann Sie von der Insolvenzantragspflicht befreit sind

Mit der Überschuldungsprüfung wird im ersten Schritt eine Fortbestehensprognose erstellt. Für eine positive Fortbestehensprognose muss zwingend der Wille zur Fortführung des Unternehmens vorhanden sein. Des Weiteren muss die positive Fortbestehensprognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr die überwiegend wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ergeben.

Mit der positiven Fortbestehensprognose entfällt die Insolvenzantragspflicht. Sollte das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt dennoch Insolvenz anmelden müssen, kann man Sie als Geschäftsführer nicht mehr der Insolvenzverschleppung haftbar machen.

Überschuldungsprüfung durch unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten

Unsere Leistungen für Kapitalgesellschaften in der Krise

Lassen Sie Ihre Überschuldungsprüfung von unseren Überschuldungs- und Insolvenzexperten durchführen und gehen Sie im Krisenfall auf Nummer sicher.

Wir bieten Ihnen die Erstellung der Fortbestehensprognose durch unsere Experten und begleiten Sie und Ihr Unternehmen im positiven und negativen Ausgang der Fortbestehensprognose. Bei einer positiven Fortbestehensprognose erarbeiten wir den Sanierungsplan für Ihre Gesellschaft. Bei einer negativen Fortbestehensprognose gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg der Regelinsolvenz.

Wichtig zu wissen: Sie können sich auch bei positiver Fortbestehensprognose für die GmbH Insolvenz entscheiden. Dann sollten Sie unbedingt wissen, was im Falle der Insolvenz auf Sie zukommt und welche Risiken Sie beachten müssen.

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