Wann ist eine GmbH überschuldet?

Kann es weitergehen oder bedeutet die Krise das Aus?

Wann ist eine GmbH überschuldet? Diese Frage ist existenziell für jede Gesellschaft, wenn sich eine Krise abzeichnet. Kann es weitergehen oder bedeuten Liquiditätsschwierigkeiten das Aus?

Wir erklären Ihnen kurz und kompakt den Begriff der Überschuldung und beantworten die Frage „Wann ist eine GmbH überschuldet“.

Sind auch Sie als Geschäftsführer betroffen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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Definition Überschuldung

Der sogenannte Überschuldungsbegriff

Mit der Änderung des § 19 InsO durch Art. 5 FMStG wurde der Überschuldungsbegriff endlich konkreter definiert und es gab für Unternehmer mehr Rechtssicherheit. Die Überschuldung in Kombination mit der Zahlungsunfähigkeit ist die häufigste Ursache für Regelinsolvenzen.

Von einer Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen.

Wann ist eine GmbH überschuldet?

Die Fortbestehensprognose zur Prüfung des Überschuldungsstatus

Die Überschuldung wird in einer zweistufigen Prüfung festgestellt. Ist das Unternehmen noch zahlungsfähig, muss eine Fortbestehensprognose erstellt werden. Fällt diese positiv aus, besteht zu diesem Zeitpunkt noch keine Insolvenzantragspflicht. Sie haben aber ein Insolvenzantragsrecht aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit. Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, beginnt sofort die Insolvenzantragspflicht.

Die negative Fortbestehensprognose und die Insolvenzantragspflicht

Achtung Insolvenzantragspflicht oder die Insolvenzverschleppung

Der Zeitpunkt der Überschuldung und der damit einhergehenden Insolvenzreife ist für den Unternehmer enorm wichtig. Sollte es nicht möglich sein neues Kapital zu akquirieren und die roten Zahlen zu beseitigen, besteht eindeutig die Überschuldung. Sobald diese feststeht, beginnt die Insolvenzantragspflicht und Sie haben noch 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen. Je nach Ausmaß des Schadens kann die Straftat mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Überschuldungsexperten erstellen Ihre Fortbestehensprognose

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Wenden Sie sich an unsere Überschuldungsexperten und lassen Sie sich Ihre Fortbestehensprognose erstellen. Nur so haben Sie die Rechtssicherheit nicht der Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden zu können.

Als Überschuldungsexperten und Unternehmensberater bieten wir Ihnen fachlich kompetente Unterstützung in der GmbH Krise. Gemeinsam können wir analysieren, welche Möglichkeiten Sie haben und wir Ihr beruflicher Weg auch nach einer GmbH Insolvenz aussehen kann.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Ganz ohne Risiko für Sie, denn Sie können sich zuerst von unseren Leistungen überzeugen, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden.

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i.noack

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