Überschuldung GmbH

Überschuldung der GmbH – Fortführung oder Insolvenz?

Ihnen droht die Überschuldung Ihrer GmbH und Sie müssen schnell überlegen, ob Sie Ihr Unternehmen fortführen, bzw. sanieren können und wollen oder ob Sie Insolvenz anmelden müssen. Eine schwierige Entscheidung, bei der wir Ihnen helfen können.

Was bedeutet Überschuldung im rechtlichen Sinne genau und wie können Sie als Unternehmer rechtzeitig feststellen, ob Ihre Firma überschuldet ist? Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die Überschuldung GmbH nicht rechtzeitig feststellen und ab wann greift die Insolvenzpflicht? Diese und viele weitere Informationen zum Thema „Überschuldung GmbH“ finden Sie hier.

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Inhalt Überschuldung GmbH:

  • Definition Überschuldung
  • Wann ist eine GmbH überschuldet?
  • Die Fortführungsprognose
  • Die Überschuldungsbilanz / der Überschuldungsstatus
  • Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung
  • GmbH Insolvenz
  • Unternehmenskrisen und ihre Ursachen
  • Gegensteuern und in der Krise schnell handeln
  • Was wir für Sie tun können – die Fortführungsprognose

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Definition Überschuldung

Betriebliche Überschuldung GmbH

Bis zur Änderung des § 19 InsO durch Art. 5 FMStG war der Begriff der Überschuldung / betrieblichen Überschuldung lange Zeit ungenau und rechtlich umstritten.

Überschuldung GmbH

Überschuldung GmbH

Für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Gefahr, denn mit Feststellung der Überschuldung tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft.

Mit dieser Pflicht zur Antragstellung des Insolvenzantrages geht auch der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung einher, sobald der / die Geschäftsführer die Frist zur Antragstellung versäumen.

Doch mit der Änderung des § 19 InsO durch Art. 5 FMStG ist der Begriff Überschuldung nun eindeutiger definiert.

Ein Unternehmen ist verschuldet, wenn das vorhandene Vermögen nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken.

Ausnahme: Ist die Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich und der zuständige Geschäftsführer hat den Willen das Unternehmen weiterzuführen, gilt der Begriff Überschuldung nicht. In diesem Fall kann man auch von einer Zahlungsstockung oder Zahlungsstörung sprechen.

Zur Feststellung der Überschuldung GmbH wird eine Fortführungsprognose erstellt. Fällt diese negativ aus, ist die GmbH Insolvenz sehr wahrscheinlich, bzw. nicht mehr abzuwenden.

Wann ist eine GmbH überschuldet?

Überschuldungsprüfung – ein Problem in der Insolvenzpraxis

Die Feststellung der Überschuldung, also die Überschuldungsprüfung, ist in der Insolvenzpraxis nicht selten ein Problem. In der Regel wird die Überschuldungsprüfung in zwei Stufen durchgeführt. Unternehmer, die noch zahlungsfähig sind, sollten im ersten Schritt die Fortführungsprognose erstellen. Fällt diese positiv aus, muss der Geschäftsführer der GmbH zu diesem Zeitpunkt noch keinen Insolvenzantrag stellen. Sie dazu ausführlich unser Ratgeber „positive Fortführungsprognose“.

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, muss der Geschäftsführer im zweiten Schritt die Überschuldungsbilanz / den Überschuldungsstatus erstellen. Ergibt die Überschuldungsbilanz ein Reinvermögen im positiven Bereich, besteht immer noch keine Insolvenzantragspflicht. Diese beginnt sobald die Überschuldungsbilanz ergibt, dass das Vermögen tatsächlich nicht ausreicht, um bestehende Forderungen zu decken.

Überschuldung GmbH – die Fortführungsprognose

Die erste Stufe der Überschuldungsprüfung

Die Fortführungsprognose, siehe dazu ausführlich „Fortführungsprognose“, als erste Stufe der Überschuldungsprüfung muss in jedem Fall ein realistisches Konzept zur Weiterführung der GmbH enthalten. Das Konzept muss für das laufende und folgende Jahr erstellt werden und eine Liquiditätsprognose enthalten, die aussagt, dass eine Weiterführung realistisch möglich ist. Außerdem muss die Fortführungsprognose den Willen zur Weiterführung des Unternehmens enthalten.

Überschuldung GmbH – die Überschuldungsbilanz / der Überschuldungsstatus

Die zweite Stufe der negativen Fortführungsprognose

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, muss der Unternehmer in der zweiten Stufe der Überschuldungsprüfung die Überschuldungsbilanz, die auch als Überschuldungsstatus bezeichnet wird, erstellen. Mit dem zweiten Schritt können Sie als Unternehmer feststellen, ob Ihre GmbH verschuldet ist. Sollte die Überschuldungsbilanz ergeben, dass die Verbindlichkeiten das vorhandene Vermögen übersteigen, beginnt sofort die Insolvenzantragspflicht.

Überschuldung GmbH – der Tatbestand der Insolvenzverschleppung

Das große Risiko des Unternehmers – § 15 InsO

Die meisten Geschäftsführer / Unternehmer werden immer zuerst versuchen die GmbH Krise zu beheben. Kämpfen gehört zum Unternehmertum und nicht jede Zeit kann gut sein. Versuchen Sie jedoch zu lange Ihr Unternehmen zu retten, kann es passieren, dass Sie sich der Insolvenzverschleppung nach § 15 InsO schuldig machen.

Ob absichtlich oder unabsichtlich spielt zunächst keine Rolle. Das wird vielleicht beim Strafmaß berücksichtigt. Aber zunächst begehen Sie die Straftat der Insolvenzverschleppung, die schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe enden kann.

Insolvenzverschleppung, Quotenschaden und Durchgriffshaftung

Die Insolvenzantragspflicht beginnt mit der eindeutigen Feststellung der Überschuldung. Sie haben nun nach §§ 64 und 84 GmbHG genau 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Neben dem Straftatbestand der Insolvenzverschleppung kann es auch passieren, dass der sogenannte Quotenschaden entsteht.

Der Quotenschaden bezeichnet die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Anmeldung der Insolvenz gezahlt hätte werden müssen und dem Betrag, der durch die verspätete Anmeldung nun tatsächlich fällig ist. Reichen Sie den Insolvenzantrag verspätet oder gar nicht ein, wird zudem die Durchgriffshaftung geprüft und Sie geraten in die private Geschäftsführer Haftung.

GmbH Insolvenz – von der Überschuldung in die Insolvenz

Weitere Risiken für den Geschäftsführer im Falle der GmbH Insolvenz

Wir haben Ihnen bereits kurz die Risiken der Insolvenzverschleppung, des Quotenschadens und der Durchgriffshaftung genannt. Im Fall der GmbH Insolvenz droht Ihnen aber leider ein weiteres Risiko: die GmbH Geschäftsführer Haftung.

Mit Eintreten der Geschäftsführer-Haftung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das hat nicht selten die Privatinsolvenz des Geschäftsführers zur Folge, der nun mit gleich zwei Krisen zu kämpfen hat. Die GmbH ist insolvent und gleichzeitig muss er auch noch die Privatinsolvenz bewältigen.

Ein Beispiel für die Geschäftsführer Haftung: Der Geschäftsführer hat die Pflicht Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Gleichzeitig besagt die Insolvenzordnung aber die Gleichbehandlung der Gläubiger. Siehe dazu § 64 Abs. 2 GmbHG.

Zahlt er nun die fälligen Abgaben, kann er durch den Insolvenzverwalter zur Erstattung verpflichtet werden. Zahlt er die Abgaben nicht, kann er vom Finanzamt und Sozialversicherungsträger in die Haftung genommen werden.

Freiwillige oder verpflichtende GmbH Insolvenz

Zu unterscheiden ist bei der GmbH Insolvenz noch die freiwillige und die verpflichtende Insolvenz. Besteht eine vorübergehende oder gestörte Zahlungsunfähigkeit, kann der Geschäftsführer die Insolvenz anmelden. Bei der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit, bzw. Überschuldung GmbH ist der Geschäftsführer verpflichtet Insolvenz anzumelden. Siehe dazu der Abschnitt „Insolvenzverschleppung“.

Unternehmenskrisen und ihre Ursachen

Die häufigsten Ursachen für Unternehmenskrisen kurz zusammengefasst

Wir möchten noch kurz auf die Ursachen von Unternehmenskrisen eingehen und Ihnen damit die Möglichkeit geben bei sich einmal genauer hinzuschauen. Vielleicht erkennen Sie Ihr Unternehmen in einem oder mehreren Punkten wieder und haben damit die Möglichkeit der drohenden Überschuldung GmbH entgegen zu wirken. Unterschieden wird zwischen: liquiditätsvermindernde, kostensteigernde und umsatzmindernde Faktoren sowie unbeständige oder unzuverlässige Führungs- und Kontrollinstrumente.

Die Liquidität des Unternehmens kann zum Beispiel durch eine schlechte Finanzierung, die Insolvenz eines oder mehrerer Kunden oder durch nicht fristgerechtes Einziehen eigener Forderungen gefährdet werden.

Die Erhöhung von Zinsen, Personalkosten oder Materialkosten sowie eine schlechte Planung bezüglich von Investitionen führt zu Kostensteigerungen, die ein Unternehmen in Schieflage bringen kann.

Besteht eine geringe Wettbewerbsfähigkeit oder gibt es Probleme bei der Auftragsabwicklung, können dies ebenfalls Ursachen für Unternehmenskrisen sein.

Mängel beim Management oder im Rechnungswesen gehören ebenfalls zu den häufigsten Ursachen.

Gegensteuern und schnell handeln

Maßnahmen, um die Krise möglicherweise abwenden zu können

Finanzielle Engpässe können sehr kurzfristig auftreten und je nach Ursache hilft Ihnen die Bank den Engpass zu überbrücken. Kündigt sich aber eine ernsthafte Unternehmenskrise an, sollten Sie schnell Handeln und Maßnahmen durchführen, um zu versuchen die Krise abzuwenden.

Sie können zum Beispiel versuchen Investitionen aufzuschieben, sofern diese nicht notwendig sind, um konkurrenzfähig zu bleiben. Sie könnten um einen Zahlungsaufschub beim Finanzamt bitten und Einnahmen vergrößern. Schauen Sie sich Ihre Außenstände genau an und gucken Sie, wo Sie vielleicht zu lange gewartet haben, um Forderungen geltend zu machen. Möglicherweise ist es sinnvoll ein Inkassounternehmen einzuschalten, das Ihnen die Forderungen entweder abkauft oder das Mahn- und Forderungswesen für Sie übernimmt.

Was wir für Sie tun können – die Fortführungsprognose nach IDW S6

Experten unterstützen Sie, wenn Ihnen die Überschuldung droht

Unser Expertenteam hat sich auf die Beratung und Begleitung von krisenbehafteten Unternehmen. Gerne erstellen wir für Sie die Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard. Empfehlenswert ist es, wenn der Experte gleichzeitig auch im Insolvenzrecht fachkundig ist. Fällte die Fortführungsprognose negativ aus, können wir gemeinsam schauen, welche Schritte anschließend notwendig und empfehlenswert sind.

Die Fortführungsprognose ist an bestimmte Inhalte gebunden, die wir nachfolgend verkürzt aufführen.

  • Auftrag und Auftragsdurchführung
  • IST-Analyse des Unternehmens
  • Sanierungskonzeption
  • Ergebnis des Sanierungskonzeptes
  • Ergebnis der Beschlussvorschläge
  • Vollständigkeitserklärung

Von ihr hängt die Zukunft Ihres Unternehmens ab, denn auch Ihre Bank, bzw. Banken werden sich die Fortführungsprognose zeigen lassen, um zu entscheiden wie Ihre finanzielle Zukunft aussieht. Handeln Sie umgehend und vereinbaren Sie ein Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis und beraten Sie garantiert in Ihrem Interesse. Wenn es schnell gehen muss, erreichen Sie uns auch am Wochenende.

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