Nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH

Nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH

§ 268 Abs. 3 HGB

Was bedeutet ein nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH und welche Konsequenzen hat der nicht gedeckte Fehlbetrag für die Gesellschaft?

Wir erklären Ihnen kurz und kompakt wie der nicht gedeckte Fehlbetrag entsteht und was er für Gesellschaften bedeutet.

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Entstehung nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH

Die nicht ausgeglichene Bilanzsumme

Jede Bilanz setzt sich aus Aktiva und Passiva zusammen. Die Summe aus Aktiva und Passiva ergeben die Bilanzsumme. Für eine ausgeglichene Bilanzsumme müssen sich Aktiva und Passiva immer gleichwertig gegenüberstehen.

Das Eigenkapital des Unternehmens steht auf das Passivseite und ist das Gegenwicht zum Fremdkapital, das auf der Aktivseite steht. Sinkt das Eigenkapital nun, bildet sich ein Verlust auf der Passivseite, der nicht gedeckte Fehlbetrag GmbH.

Vereinfacht könnte man es auch so ausdrücken: Sind die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen, entsteht ein nicht gedeckter Fehlbetrag und das Unternehmen ist unterbilanziert oder hat negatives Eigenkapital gebildet.

Folgen nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH

Das sagt das Handelsgesetzbuch (HGB)

Laut § 268 Abs. 3 HGB heißt es: “Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.???

Natürlich hat ein nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH Folgen. Eine bilanzielle Überschuldung plus akuter Zahlungsunfähigkeit bedeutet konkret die Überschuldung der Gesellschaft. Sobald die Überschuldung zweifelsfrei festgestellt wird, muss sich der Geschäftsführer die Frage stellen, ob GmbH Insolvenz angemeldet werden muss.

Konsequenzen nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH

Die Fortbestehensprognose

Lässt sich die Krise überwinden und kann eine Unternehmenssanierung die Rettung bedeuten oder ist ein nicht gedeckter Fehlbetrag GmbH das Aus für die Gesellschaft? Um diese Frage rechtlich einwandfrei zu beantworten, muss der Geschäftsführer eine Fortbestehensprognose erstellen, bzw. erstellen lassen. Zusätzlich wird die Liquidität geprüft sowie eine Überschuldungsbilanz aufgestellt.

Die positive Fortbestehensprognose

Es kann weiter gehen

Die positive Fortführungsprognose zeigt auf, dass die Gesellschaft im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die fälligen Zahlungsverpflichtungen bedienen kann. Die Insolvenzordnung geht davon aus, dass die positive Fortführungsprognose eine überwiegende Wahrscheinlichkeit aufzeigt. In diesem Fall entfällt die Insolvenzantragspflicht und der Geschäftsführer kann sich der Sanierung des Unternehmens widmen.

Beachten Sie, dass mit einer positiven Fortführungsprognose zum einen den Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages vermeiden können. Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand, der mit bis zu einer Haftstrafe bestraft werden kann. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

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