Positive Fortführungsprognose Formulierung

Was versteht man unter einer positiven Fortführungsprognose?

Positive Fortführungsprognose Formulierung: Was versteht man eigentlich unter einer positiven Fortführungsprognose und gibt es auch eine negative Fortführungsprognose?

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur positive Fortführungsprognose Formulierung kurz und kompakt zusammengefasst.

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Positive Fortführungsprognose Formulierung oder das Going-Concern-Prinzip

Siehe dazu § 252 Abs. 1, Nr. 2 HGB

Bei der positive Fortführungsprognose Formulierung gibt es immer wieder Missverständnisse, bzw. Verwechslungen mit der Fortbestehensprognose.

Die positive Fortführungsprognose, auch das Going-Concern-Prinzip genannt, ist ein allgemeiner Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung, die im HGB (Handelsgesetzbuch) verankert ist. Siehe dazu § 252 Abs. 1, Nr. 2 HGB.

Wird eine rechnerische Überschuldung einer Kapitalgesellschaft festgestellt, muss eine Fortführungsprognose erstellt werden. Diese muss den Willen zur Fortführung und die Überlebensfähigkeit des Unternehmens enthalten. Sobald einer der beiden Punkte fehlt, fällt die Fortführungsprognose negativ aus und es tritt die Insolvenzantragspflicht ein.

Positive Fortführungsprognose Formulierung und das FMStG

Bilanzielle Überschuldung und die Insolvenzantragspflicht

Im Oktober 2008 wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, kurz FMStG, verabschiedet. Mit der Verabschiedung sind die rechnerische Überschuldung und die Fortführungsprognose getrennt voneinander zu prüfen. Das ergab neue Chancen für Gesellschaften in der Krise. Musste zuvor bei einer bilanziellen Überschuldung Insolvenz angemeldet werden, tritt die Insolvenzantragspflicht jetzt nur noch in Kraft, wenn die Fortführungsprognose bei einer bilanziellen Überschuldung negativ ausfällt. Bei einer positiven Fortführungsprognose und bilanzieller Überschuldung kann das Unternehmen innerhalb eines Sanierungsplans weitergeführt werden.

Die positive Fortführungsprognose und die Vorteile für die Geschäftsführung

Haftungsansprüche und strafrechtliche Folgen

Mit einer positiven Fortführungsprognose sind die Haftungsrisiken und strafrechtlichen Folgen für Geschäftsführer eine Kapitalgesellschaft gesunken. Sobald die positive Fortführungsprognose im Krisenstadium der Gesellschaft vorliegt, kann die Geschäftsführung innerhalb des Prognosezeitraumes nicht mehr persönlich haftbar gemacht werden. Auch der mögliche Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist innerhalb des Prognosezeitraums entkräftet, sollte die Gesellschaft wider Erwartens Insolvenz anmelden müssen.

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Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
  • Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
  • Plausibilisierung von Fortbestehensprognose und Fortführungsprognosen

Ihre Vorteile der Zusammenarbeit:

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