Rechnerische Überschuldung GmbH

Wie lässt sich der Überschuldungsstatus überprüfen?

Gerät eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, in eine Krise, muss die rechnerische Überschuldung GmbH überprüft werden. Doch wie lässt sich der Überschuldungsstatus rechtssicher überprüfen? Denn mit der Überschuldung beginnt die Insolvenzantragspflicht, die der Geschäftsführer nachkommen muss. Die Prüfung der rechnerischen Überschuldung hat also enorme Wichtigkeit, da die Insolvenzverschleppung eine Straftat darstellt.

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Feststellung der positiven Fortbestehensprognose

  • 19 Abs. 2 InsO

Bei der Überprüfung der Überschuldung kommt es nicht auf die rechnerische Überschuldung GmbH an, sondern auf die positive Fortbestehensprognose. Seit 2012 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die rechnerische Überschuldung GmbH allein noch nicht als Insolvenzantragsgrund ausreicht, sofern eine positive Fortbestehensprognose erstellt wird.

Die positive Fortbestehensprognose setzt voraus, dass a) der Wille zur Fortführung der Gesellschaft vorhanden ist und b) innerhalb des Prognosezeitraumes die Zahlungsfähigkeit wahrscheinlicher ist als die Zahlungsunfähigkeit.

Der Zeitraum der Prognose ist nicht zeitlich festgelegt und kann der Branche und Größe des Unternehmens angepasst werden. So muss zum Beispiel der Zeitraum bei saisonabhängigen Branchen länger angesetzt werden als bei tagesabhängigen Branchen. In der Regel geht man aber vom laufenden und folgenden Geschäftsjahr aus.

Rechnerische Überschuldung GmbH

Negative Fortbestehensprognose = Insolvenzantragspflicht

Ist die Überschuldung gegeben und die Fortbestehensprognose fällt negativ aus, liegt ein Insolvenzgrund vor, der die Insolvenzantragspflicht auslöst. Zur eindeutigen Feststellung einer rechnerischen Überschuldung bei negativer Fortbestehensprognose muss zusätzlich ein Überschuldungsstatus erstellt werden. Mit dem Überschuldungsstatus wird geprüft, ob das Vermögen ausreicht, um alle Gläubiger befriedigen zu können. Gelingt dies nicht, ist der Geschäftsführer verpflichtet die Insolvenz anzumelden.

Insolvenzantragspflicht und die Insolvenzverschleppung

Straftatbestand vermeiden

Sie haben nach Feststellung des Insolvenzgrundes Überschuldung genau 21 Zeit die Insolvenz anzumelden. Versäumen Sie diese Frist droht Ihnen die Insolvenzverschleppung. Diese stellt einen Straftatbestand dar, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.

Fortbestehensprognose erstellen lassen

Was wir für Sie tun können!

Sobald Ihre GmbH in eine Krise gerät und Sie eine rechnerische Überschuldung GmbH prüfen müssen, geht es um die Zukunft Ihres Unternehmens. Vom Ausgang der Fortbestehensprognose hängt es ab, ob Sie weitermachen oder aufgeben müssen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten. Wir erstellen mit unserem interdisziplinären Team die Fortbestehensprognose für Ihre GmbH.

Fällt diese negativ aus, erstellen wir den Überschuldungsstatus und unsere Insolvenzexperten beraten Sie allen Fragen des Insolvenzrechts.

Handeln Sie umgehend und vereinbaren Sie ein Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wir erstellen Ihre Fortbestehensprognose zum Festpreis und beraten Sie garantiert in Ihrem Interesse. Wenn es schnell gehen muss, erreichen Sie uns auch am Wochenende.

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