Bilanzielle Überschuldung GmbH

Pflichten des GmbH Geschäftsführers

Die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalgesellschaft sind Insolvenzgründe. Sobald die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalgesellschaft festgestellt wurde, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern (= unverzüglich), spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Nun bedeutet die bilanzielle Überschuldung GmbH nicht zwangsläufig die insolvenzrechtliche Überschuldung, wenn eine positive Fortführungsprognose erstellt werden kann.

Wir erklären Ihnen kurz und kompakt den Zusammenhang.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen

Telefon 030-644 74 723

oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

Bedeutung der Fortführungsprognose bei bilanzieller Überschuldung

Kann die Kapitalgesellschaft fortbestehen?

Das Ergebnis der Fortführungsprognose entscheidet über den Fortbestand der Kapitalgesellschaft. Die bilanzielle Überschuldung GmbH in Kombination mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit lässt dem Geschäftsführer nur eine Möglichkeit. Er muss die Fortführungsprognose erstellen lassen.

Fällt die Fortführungsprognose positiv aus, entfällt der zweite Schritt die Überschuldungsbilanz zu erstellen. Eine positive Fortführungsprognose muss zwingend den Willen zur Fortführung der GmbH enthalten sowie ein realistisches Konzept für das laufende und folgende Geschäftsjahr.

Was aber passiert, wenn die Fortführungsprognose negativ ausfällt?

Bilanzielle Überschuldung GmbH und die negative Fortführungsprognose

Erstellung der Überschuldungsbilanz

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, muss der Geschäftsführer eine Überschuldungsbilanz erstellen oder erstellen lassen. Ergibt die Überschuldungsbilanz, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um vorhandene Verbindlichkeiten zu decken, liegt eindeutig die bilanzielle Überschuldung vor und die Insolvenzantragspflicht beginnt.

Bilanzielle Überschuldung GmbH – Unsere Leistungen für Sie

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard und haben dabei ausschließlich Ihren Erfolg im Blickfeld. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können sich anschließend immer noch ganz in Ruhe überlegen, ob Sie unser Expertenteam beauftrage möchten.

Grundsätzlich können Sie die Fortführungsprognose auch selbst erstellen. Wir empfehlen Ihnen aber Experten hinzuzuziehen, denn unsere fachkundigen Berater verfügen über jahrelange Erfahrung in der Erstellung der Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard.

GmbH Insolvenz – und dann?

Was passiert im Fall der GmbH Insolvenz?

Leider sehr viel und eine Insolvenz Ihres Unternehmens wird Sie lange beschäftigen. Zudem sind Sie als Geschäftsführer zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Unser Team berät und unterstützt krisenbehaftete Unternehmen. Nach einer persönlichen Beratung erstellen wir die qualifizierte Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard. Möglicherweise ist eine Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich und sinnvoll. Auch dazu beantworten wir Ihnen alle Fragen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Sollte eine Unternehmenssanierung nicht aussichtsreich sein, stehen wir Ihnen auch dann als Unternehmensberater zur Seite und zeigen Ihnen Alternativen auf.

Unsere Erstberatung ist kostenlos und möglicherweise können Sie für die honorarpflichtige Beauftragung Fördermittel beantragen. Auch dazu beraten wir Sie gerne.

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i.noack

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