Ab wann ist man überschuldet?

Unterschied zwischen Überschuldung einer GmbH und Privatpersonen

Ab wann ist man überschuldet? Diese Frage muss differenziert beantwortet werden, denn zwischen der Überschuldung einer GmbH und anderen Kapitalgesellschaften und Privatpersonen besteht ein großer Unterschied. Dieser Unterschied liegt in der Insolvenzantragspflicht.

Ihre GmbH steckt in einer Krise und Sie müssen rechtssicher wissen, ob Ihre Kapitalgesellschaft den Überschuldungstatbestand erfüllt.

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Ab wann ist man überschuldet – allgemeine Definition

Verschuldung oder Überschuldung?

Zu unterscheiden sind zunächst einmal die Verschuldung und die Überschuldung. Nahezu jeder Mensch hat Schulden und ist damit auch verschuldet. Ob Auto, Waschmaschine, Dispo oder neue Einrichtung, viele Dinge werden auf Kredit gekauft. Eine Verschuldung bedeutet also nichts anderes, als dass ein Mensch Schulden hat.

Die Überschuldung besagt, dass die Schulden nicht mehr im vorgesehenen Zeitraum getilgt werden können. Übersteigen die Verbindlichkeiten des Schuldners das Vermögen, gilt der Schuldner als überschuldet.

Kommen wir nun zum ganz wichtigen Unterschied der Verschuldung zwischen Privatpersonen und Kapitalgesellschaften.

Ab wann ist man verschuldet – die Insolvenzantragspflicht

Für wen gilt die Insolvenzantragspflicht?

Ist die Definition der Überschuldung für Privatpersonen und Kapitalgesellschaften noch gleich, kommen wir nun zum größten Unterschied.

Für überschuldete Privatpersonen besteht keine Insolvenzantragspflicht. In diesem Fall ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit der Entschuldung, aber eine freiwillige Entscheidung.

Für überschuldete Kapitalgesellschaften besteht jedoch die Insolvenzantragspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung. In diesem Fall keine freiwillige Entscheidung, sondern ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Weg.

Nun verstehen Sie sicher auch die Wichtigkeit der Frage: „ab wann ist man überschuldet“.

Ab wann ist man überschuldet – die Fortbestehensprognose

Rechtssicher feststellen, wann eine GmbH Überschuldung vorliegt

Mit der Erstellung der Fortbestehensprognose lässt sich rechtssicher feststellen, ob eine Überschuldung der GmbH vorliegt und damit die Insolvenzantragspflicht beginnt.

Die Fortbestehensprognose muss positiv ausfallen, dann entfällt die Insolvenzantragspflicht und das Unternehmen kann saniert werden.

Bei einer negativen Fortbestehensprognose steht die Überschuldung definitiv fest und der Schuldner muss den Insolvenzantrag stellen.

Wir erstellen Ihre Fortbestehensprognose…

…und klären, ob Ihre Gesellschaft überschuldet ist

Wenden Sie sich an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten und lassen Sie die Fortbestehensprognose erstellen. Bei einer positiven Fortbestehensprognose sind auch bei einer später eintretenden Zahlungsunfähigkeit vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung geschützt. Dieser Schutz gilt für den Prognosezeitraum der Fortbestehensprognose.

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i.noack

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