Negatives Eigenkapital GmbH

Die Haftung der Gesellschaft / Unternehmer gegenüber Gläubigern

Das Eigenkapital bezeichnet den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen. Mit dem Eigenkapital haften der Unternehmer / die Gesellschaft gegenüber Gläubigern.

Spricht man nun von negativem Eigenkapital bezeichnet dies die unzureichende Deckung der Schulden. Welche Folgen hat negatives Eigenkapital für die Gesellschaft und für die Haftung des Unternehmers / der Gesellschaft?

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Definition negatives Eigenkapital

Die Residualgröße

Bevor wir über die Folgen des negativen Eigenkapitals sprechen, definieren wir zunächst den Begriff Eigenkapital. Das Eigenkapital bezeichnet den Betrag, der nach Abzug aller Schulden vom Aktivvermögen verbleibt. Das Eigenkapital ist also das Saldo aus Vermögen und Schulden und wird auch als Residualgröße bezeichnet.

Die Finanzmittel, die der Unternehmer bereitstellt und / oder die Gewinne, die zur Selbstfinanzierung des Unternehmens im Unternehmen belassen werden, bilden das Eigenkapital. Es steht den Eigentümern und ist eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Unternehmer.

Dem Eigenkapital gegenüber steht das Fremdkapital, das ebenfalls zum Gesamtkapital gezählt wird.

Negatives Eigenkapital oder die Unterbilanzierung

Die Überschuldung des Unternehmens

Jede Gesellschaft verfügt über das Gesamtvermögen und die Stammeinlage. Im Laufe der Zeit bildet die Gesellschaft zusätzliche Vermögensmasse, das Eigenkapital. Ist nun das Fremdkapital höher als das Eigenkapital bezeichnet man dies als negatives Eigenkapital. Negatives Eigenkapital wird auch als Unterbilanzierung bezeichnet. Die Verbindlichkeiten sind höher als das vorhandene Kapital und es zu überlegen wie schwerwiegend die Unternehmenskrise ist.

Negatives Eigenkapital – die Gesellschaft in der Krise

Bedeutung für Unternehmen

Handelt es sich um einen kurzfristige Liquiditätskrise, die sich zeitnah lösen lässt, spricht man nicht von negativem Eigenkapital. Ist die Verschuldung aber so hoch, dass das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann, muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden.

Um dies zu prüfen, muss zunächst eindeutig festgestellt werden, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Anschließend wird eine Fortführungsprognose erstellt. Fällt diese negativ aus, tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft.

Lösungen für negatives Eigenkapital

Die Feststellung negativen Eigenkapitals bedeutet nicht zwangsläufig die Insolvenz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten das negative Eigenkapital auszugleichen. So können zum Beispiel Gesellschafter Kapital einzahlen und den Wert des negativen Eigenkapitals ausgleichen. n manchen Fällen kann eine Prüfung der Vermögenswerte Aufschluss darüber geben, ob eine Bewertung zu Liquidationswerten zu einem anderen Ergebnis als die Betrachtung der Konten führt. Durch eine solche Bewertung kann der insolvenzrechtliche Überschuldungstatbestand aufgehoben werden.

Lassen Sie sich gerne persönlich beraten, wenn für Ihre Gesellschaft negatives Eigenkapital festgestellt wurde. Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch.

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i.noack

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