Sanierungsgutachten IDW S6

Professionelle Erstellung Ihres Sanierungsgutachtens nach IDW S6 Standard

Das Sanierungsgutachten IDW S6 zeigt auf, ob Ihr Unternehmen in der Krise weitergeführt werden kann oder ob Sie einen anderen Weg einschlagen müssen. Da dieser andere Weg in der Regel in die Insolvenz führt, ist das Sanierungsgutachten IDW S6 enorm bedeutend für die Zukunft des Unternehmens.

Sanierungsberatung und die Erstellung des Sanierungsgutachten ist absolute Vertrauenssache. Wenden Sie sich an unsere langjährig erfahrenen Sanierungsberater und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

Sanierungsgutachten IDW S6 – Raus aus der Krise?

Ohne Sanierungsgutachten IDW S6 keine weitere Finanzierung

Das Sanierungsgutachten IDW S6 kann von Wirtschaftsprüfern, Finanzierern und Sanierungsberatern herangezogen werden, um den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zu entsprechen. Auch Banken und weitere Kreditgeber möchten zuverlässig wissen, wie es um die Zukunft Ihres Unternehmens steht. Ohne Sanierungsberatung und Sanierungsgutachten IDW S6 werden Sie Probleme haben die Finanzierung neu aufzustellen. Und genau das müssen Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen aus der Krise führen möchten.

Positive Fortführungsprognose – das Going-Concern-Prinzip

Die Bewertung des Unternehmens

Die Fortführungsprognose besteht aus einem subjektiven und einem objektiven Teil. Der subjektive Teil der Fortführungsprognose beinhaltet den Willen des Schuldners das Unternehmen weiterzuführen. Das allein reicht natürlich nicht aus. Der objektive Teil der Fortführungsprognose gibt an, ob das Unternehmen überlebensfähig ist. Sind beide Merkmale enthalten, spricht man von einer positiven Fortführungsprognose. Das ist eine sehr verkürzte Darstellung einer Fortführungsprognose. Diese haben wir hier ausführlich für Sie erklärt.

Negative Fortführungsprognose – die bilanzielle Überschuldung

Die Insolvenzantragspflicht tritt in Kraft

Die Fortführungsprognose kann auch negativ ausfallen. In diesem Fall liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, die sich auch mit einer Sanierung nicht beheben lässt. Steht fest, dass die Überschuldung auch mit einer Sanierung nicht behoben werden kann, beginnt die Insolvenzantragspflicht. Sie haben nun 21 Tage Zeit Insolvenz anzumelden. Versäumen Sie diese Frist, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Von dem Sanierungsgutachten IDW S6 hängt in jeder Hinsicht sehr viel ab.

Sanierungsgutachten IDW S6 von Sanierungsexperten erstellen lassen

Überschuldungs- und Insolvenzexperten plus Unternehmensberater und Sanierungsexperten

Unser Team erstellt für Sie das Sanierungsgutachten IDW S6 und die Fortführungsprognose. Verlassen Sie sich auf die wirtschaftliche Expertise und umfangreiche Erfahrung unserer Experten. Gerne beraten wir Sie auch nach Erstellung der Fortführungsprognose und schauen gemeinsam mit Ihnen, wie es weitergehen kann und muss. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns am besten heute noch an. Verschenken Sie keine Zeit, denn Zeit haben Sie nicht.

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