Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz

Netzwerk aus Überschuldungs- und Insolvenzexperten und Unternehmensberater

Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz. Ein sehr komplexes Thema, auf das es weder schnelle, noch kurze oder einheitlich geltende Antworten gibt.

Wir fassen die wichtigsten Informationen kurz und kompakt für Sie zusammen und laden Sie herzlich ein unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

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oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz

Die Krise macht den Anfang

Wir teilen das Thema in drei Unterpunkte auf und beginnen mit der GmbH Krise. Eine Krise macht sich in der Regel durch rückläufige Umsatzzahlen und damit verbundene Liquiditätsengpässe bemerkbar. Lassen sich diese nicht absehbar beheben, drohen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Aus diesem Umstand heraus müssen Geschäftsführer handeln, wenn sie die Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes nicht verletzen wollen.

Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz

Die Sanierung als nächster Schritt bei positiver Fortführungsprognose

Der erste Schritt einer GmbH in der Krise sollte das Erstellen der Fortführungsprognose sein. Die Fortführungsprognose kann Sie als Geschäftsführer vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung schützen. Fällt die Fortführungsprognose positiv aus, müssen Sie keinen Insolvenzantrag stellen und können ein Sanierungskonzept erarbeiten, das zeitnah und aussichtsreich umgesetzt werden muss. Doch was passiert, wenn die Fortführungsprognose negativ ausfällt?

Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz

Die Insolvenz bei negativer Fortführungsprognose

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, steht damit de facto die Überschuldung, bzw. Zahlungsunfähigkeit fest. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Insolvenzantragspflicht. Geschäftsführer haben nun 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, ob absichtlich oder unabsichtlich spielt keine Rolle, droht Ihnen eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Ob Ihre Gesellschaft innerhalb des Insolvenzplans saniert werden kann, entscheidet der Insolvenzverwalter, der Ihnen vom Gericht zugeteilt wird.

Die GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz

Rechtzeitig die Überschuldungs- und Insolvenzberatung in Anspruch nehmen

Sie sollten schon bei den ersten Anzeichen einer GmbH Krise Expertenhilfe in Anspruch nehmen. Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Aussichten, dass Ihre Gesellschaft die Krise vielleicht überwindet. Ist dies nicht möglich schützen Sie sich aber in jedem Fall vor der Insolvenzverschleppung und haftungsrechtlichen Ansprüchen, die man gegen Sie als Geschäftsführer geltend machen kann.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung und sprechen Sie persönlich mit unseren Überschuldungs- und Insolvenzexperten. Ob positive oder negative Fortführungsprognose, unser Team aus Überschuldungs- und Insolvenzexperten sowie unser Unternehmensberater stehen Ihnen in jeder Phase mit fachlichem Know-how zur Seite. Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie uns kennen.

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i.noack

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