Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Insolvenzantragsgründe für Kapitalgesellschaften

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Insolvenzantragsgründe für Kapitalgesellschaften. Diese Insolvenzantragsgründe sind keineswegs freiwillig, sondern verpflichtend für Kapitalgesellschaften. Wird der Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, drohen eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung und haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Geschäftsführer.

Wir definieren kurz und kompakt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

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Definition Zahlungsunfähigkeit

Verpflichtung für die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag zu stellen

Zahlungsunfähigkeit Überschuldung

Zahlungsunfähigkeit Überschuldung

Die Zahlungsunfähigkeit verpflichtet die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag zu stellen. Doch wann gilt eine Kapitalgesellschaft als zahlungsunfähig und wann handelt es sich nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass? Das Gesetz hat dazu eine eindeutige Rechtslage geschaffen.

Das Gesetz sagt: Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird daher durch eine Gegenüberstellung von Zahlungsmitteln und Zahlungsverpflichtungen ermittelt.

Der BGH konkretisiert: Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen (BGH, Urteil vom 19.12.2017 – II ZR 88/1).

Definition Überschuldung

Der zweite verpflichtende Insolvenzgrund

Auch die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft verpflichtet die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag zu stellen. Genau wie bei der Zahlungsunfähigkeit ist der Begriff der Überschuldung für Kapitalgesellschaften eindeutig definiert.

Das Gesetz sagt: Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken.

Ausnahme insolvenzrechtliche Überschuldung: Ist die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor und die Geschäftsleistung ist von der Insolvenzantragspflicht befreit.

Feststellung Zahlungsunfähigkeit Überschuldung

Erstellen einer Fortbestehensprognose

Die Feststellung Zahlungsunfähigkeit Überschuldung erfolgt über die Erstellung einer Fortbestehensprognose. Die Fortbestehensprognose ermittelt, ob die Kapitalgesellschaft im vorgesehenen Prognosezeitraum in der Lage sein wird die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen und darüber hinaus weitergehend wirtschaftlich arbeiten kann.

Eine positive Fortbestehensprognose muss unbedingt den Willen zur Fortführung des Unternehmens enthalten und klar erkennbar aufzeigen, dass das Unternehmen im laufenden und folgenden Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Überschuldungs- und Insolvenzexperten erstellen Ihre Fortbestehensprognose – Zahlungsunfähigkeit Überschuldung

Unser Service für Kapitalgesellschaften in der Krise

Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten erstellen Ihre Fortbestehensprognose nach IDW S6 Standard. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei allen nachfolgenden Schritten und Maßnahmen. Wir erarbeiten einen Sanierungsplan bei positiver Fortbestehensprognose oder begleiten Ihre GmbH in die Insolvenz, wenn Sie die Fortbestehensprognose negativ ausfällt.

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