GmbH Schließung

Muss das sein, wenn sich die Gesellschaft in einer Krise befindet?

Ist die GmbH Schließung die erste und beste Wahl, wenn sich Ihre GmbH in der Krise befindet? Nein, denn Sie sollten zuerst analysieren, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist.

Lassen Sie zuerst eine Fortbestehensprognose erstellen, denn fällt diese positiv aus, müssen Sie keinen Insolvenzantrag stellen oder die GmbH Schließung in Betracht ziehen.

Wir fassen kurz und kompakt zusammen, was Sie als erstes tun sollten, wenn die GmbH Schließung im Raum steht.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung bei unseren Überschuldungs- und Insolvenzexperten, die Ihnen gerne persönlich weiterhelfen.

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Fortbestehensprognose statt GmbH Schließung

Positive Fortbestehensprognose = keine GmbH Schließung

Der erste Schritt sollte sein eine Fortbestehensprognose anfertigen zu lassen, wenn die GmbH Schließung im Raum steht. Die Fortbestehensprognose dient dem Gläubigerschutz und schützt Sie vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, wenn sie positiv ausfällt. Auch Banken müssen sich seit der Finanzkrise im Jahr 2008 eine Fortbestehensprognose vorlegen lassen, wenn es um die Finanzierung krisenbehafteter Unternehmen geht.

Mit der Neuregelung der Insolvenzordnung (§ 19 II InsO) hat sich für überschuldete Kapitalgesellschaften eine Neuerung ergeben. Liegt eine positive Fortführungsprognose vor, ist das Unternehmen aber gleichzeitig überschuldet, ergibt aus dieser Sachlage noch keine Insolvenzantragspflicht.

GmbH Schließung bei rechnerischer Überschuldung?

Was passiert, bei negativer Fortführungsprognose?

Bei einer negativen Fortführungsprognose beginnt in der Regel die Insolvenzpflicht des Unternehmers. Können Sie dann kein frisches Kapital beschaffen und die Unternehmensbilanz aufwerten, sind Sie verpflichtet innerhalb von 21 Tagen Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anzumelden. Unterlassen Sie dies oder verspätet, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen.

Die negative Fortführungsprognose belegt, dass die Kapitalgesellschaft de facto überschuldet oder zahlungsunfähig ist und keine Aussicht besteht, dass die Überschuldung überwunden werden kann.

Insolvenz oder GmbH Schließung

Kostenlose Erstberatung für Gesellschaften in der Krise

Wichtig zu wissen: Die GmbH Schließung kommt nur in Frage, wenn noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde. Das gilt grundsätzlich, ganz egal, ob durch Sie als Geschäftsführer oder durch einen Gläubiger.

GmbH Schließung oder GmbH Insolvenz? Dazu lässt sich keine grundsätzliche Antwort geben. Die Antwort auf diese Frage kann nur nach eindeutiger Kenntnis der jeweiligen Sachlage gegeben werden.

Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten bieten eine kostenlose Erstberatung für Geschäftsführer einer krisenbehafteten Gesellschaft. Sind Sie mit unseren Leistungen zufrieden, vereinbaren wir eine Zusammenarbeit und analysieren gemeinsam wie Ihr Weg aus der Krise aussehen kann. Lassen Sie sich ausführlich zu allen Vor- und Nachteilen der GmbH Schließung und GmbH Insolvenz beraten.

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i.noack

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