Liquidation einer GmbH

Gesetzlich festgelegte Formalien, die eingehalten werden müssen

Die Liquidation einer GmbH bezeichnet die Abwicklung oder Auflösung der Gesellschaft. In der Liquidationsphase werden die Gläubiger bedient, alle Vermögensgegenstände veräußert und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt.

Doch ist die Liquidation einer GmbH möglich, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist? In diesem Fall wäre kein Vermögen vorhanden, um die Gläubiger bedienen zu können. Zudem gelten für überschuldete oder zahlungsunfähige Gesellschaften gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen.

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Liquidation einer GmbH, wenn diese in der Krise steckt?

  • 60 GmbHG Auflösungsgründe

Kann eine verschuldete oder zahlungsunfähige GmbH liquidiert werden? Der Gesetzgeber hat dazu in § 60 GmbHG die Auflösungsgründe benannt:

  • Auflösung, wenn die im Gesellschaftsvertrag bestimmte Zeit vergangen ist
  • Auflösung durch gerichtliches Urteil, wenn der Geschäftszweck nicht mehr erreicht werden kann
  • Auflösung, wenn die Gesellschaft insolvent ist und ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde
  • Auflösung, wenn der Gesellschaftsvertrag mangelhaft ist

Ablauf Liquidation einer GmbH

In drei Phasen zur GmbH Liquidation

Die Liquidation einer GmbH kann niemals dazu dienen die Gesellschaft einfach zu schließen und das Betriebsvermögen zu „kassieren“. Die Liquidation einer GmbH muss nach strengen Regeln und einem genauen Zeitplan erfolgen. Diese erfolgt in drei Phasen, bzw. drei Schritten.

In der ersten Phase müssen die Gesellschafter die Auflösung formell beschließen. Ohne den Gesellschafterbeschluss kann die Liquidation einer GmbH nicht erfolgen.

In der zweiten Phase wird die Gesellschaft abgewickelt, die Liquidation beginnt. Für die Liquidation wird ein Liquidator berufen. Dieser wird im Auflösungsbeschluss bestimmt. In der Regel übernimmt der Geschäftsführer diese Aufgabe.

In der dritten Phase, nach Ablauf des Sperrjahres, erfolgt die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister.

Wichtig zu wissen: Stellen Sie vor oder während der Liquidation fest, dass Ihre GmbH über kein ausreichendes Vermögen verfügt die offenen Forderungen zu begleichen, müssen Sie Insolvenz anmelden. In diesem Fall gilt für die Liquidation die Insolvenzordnung.

Beratung bei Liquidation einer krisenbehafteten GmbH

Service unserer Überschuldungs- und Insolvenzberatung

Wir bieten umfassende und fachlich fundierte Beratung zum Thema der Liquidation einer krisenbehafteten GmbH. Sie sehen als Geschäftsführer verschiedenen Haftungsrisiken entgegen und sind zudem straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt, wenn Sie einen Fehler machen. Das muss gar nicht absichtlich passieren, wird aber dennoch geahndet.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung bei unserer Überschuldungs- und Insolvenzberatung und lassen Sie uns gemeinsam schauen, was zu tun und machbar ist. Dabei haben wir immer Ihre Zukunft im Auge und wollen für Sie die bestmögliche Lösung finden.

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i.noack

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