S6 Gutachten – Das Sanierungsgutachten nach IDW 6 Standard

Sanierungsberatung und Sanierungskonzept für Kapitalgesellschaften in der Krisensituation

Wir bieten Ihnen mit langjähriger Beratungsexpertise maßgeschneiderte Lösungen für die Erstellung Ihres IDW S6 Gutachtens.

Befindet sich Ihr Unternehmen in einer Krisensituation, weil die Liquidität sinkt oder die Ergebnisse einbrechen, muss schnell gehandelt werden. Mit vielen hunderten Projekten und einer hohen Erfolgsquote gehören wir zu den führenden Beratungsunternehmen für Gesellschaften in der Krise.

Unsere Schwerpunkte:

  • Restrukturierung
  • IDW S6 Gutachten
  • Unternehmensanalysen

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen

Telefon 030-644 74 723

oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

S6 Gutachten Ziele

Zielsetzung des Sanierungsgutachtens – ist eine Überwindung der Krisensituation möglich?

Die Neufassung des IDW S 6 ist deutlich schlanker und fokussiert die Kernbestandteile von Sanierungskonzepten. Dies soll dazu beitragen, dass überbordende Sanierungskonzepte – ein häufiger Kritikpunkt der Praxis – vermieden werden. Dazu beitragen sollen auch die in der Neufassung des IDW S 6 vorgenommenen Klarstellungen zum Stufenkonzept und zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte für kleinere Unternehmen. Ziel des IDW S6 Gutachtens ist die Beurteilung zur Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Kernbestandteile des Gutachtens sind zwei Stufen.

  1. Die Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) muss bejaht werden können. Es dürfen also keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Das Unternehmen darf z.B. nicht insolvenzantragspflichtig sein.
  2. Darüber hinaus müssen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wiedererlangt werden können.

Um die weitreichende Beurteilung der Sanierungsfähigkeit ausreichend einschätzen zu können, muss das IDW S6 Gutachten die Kernanforderungen des Sanierungsstandards enthalten.

Die Überwindung der Krisensituation aktiv angehen

Mit dem ersten Gedanken an die Firmengründung, der Erstellung des Businessplans und der Gründung denken die meisten Unternehmer nicht an eine mögliche Krisensituation. Dabei kann der frühzeitige Gedanke an die Überwindung der Krisensituation wertvoll sein, denn je länger Sie warten, desto geringer sind die Chancen ein Sanierungskonzept zu entwickeln, das Ihr Unternehmen aus der Krise führt. Schauen Sie der Krisensituation offen entgegen und holen Sie sich frühzeitig kompetente Hilfe an Ihre Seite. Eine Krise kann auch immer eine Chance darstellen, wenn Sie frühzeitig handeln.

Keine Krise ist wie die andere

IDW S6 als Branchenstandard zur Überwindung der Krisensituation

Krisensituationen kann man nicht verallgemeinern, sie unterscheiden sich und haben doch alle etwas gemeinsam. Dennoch hat das IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer, versucht mit dem IDW S6 einen Branchenstandard zu definieren, der eine gemeinsame Vorstellung enthält, wie ein Sanierungsstandard und ein Sanierungskonzept aussehen sollen. Dieser Sanierungsstandard dient unter anderem Banken, aber auch der Enthaftung von Geschäftsführern. Die Überwindung der Krisensituation darf nicht bedeuten, dass Geschäftspartner aller Art in Mitleidenschaft gezogen werden. Mit dieser Frage hat sich auch der BGH beschäftigt und Rechtssicherheit geschaffen.

Sanierungsberater für ein S6 Gutachten

Unsere Qualifikation als Sanierungsberater

Die Zukunft Ihres Unternehmens hängt auch vom IDW S6 Gutachten ab. Sie wollen sichergehen, dass die von Ihnen ausgewählten Sanierungsberater auch qualifiziert sind.

Wir sind mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens vertraut und haben schon hunderte IDW S6 Gutachten erstellt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch mit einem negativen Gutachten die weitere Begleitung Ihres Unternehmens. Als Unternehmensberater, Überschuldungs- und Insolvenzexperten können wir gemeinsam mit Ihnen analysieren, ob zum Beispiel die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanes in Frage kommt oder wie die Krisensituation mit anderen Maßnahmen überwunden werden kann.

Verlassen Sie sich auf unsere Interdisziplinariät, denn wir bieten Ihnen fachliches Know-how und juristisches Wissen. Unsere Experten begleiten Unternehmen im Rahmen Ihrer Sanierungsbemühungen mit einem erfahrenen und interdisziplinären Team. Bei Bedarf sind wir in der Lage, Sanierungsgutachten um eine Optionsbewertung zur Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Planverfahren, Schutzschirm, Eigenverwaltung) zu ergänzen.

Ihre Vorteile der Zusammenarbeit mit unseren Sanierungsexperten

Wenden Sie sich an unsere Sanierungsexperten, die Ihre Fortführungsprognose nach IDW 6 Standard erstellen. Die Beratung durch fachkundige Dritte kann Sie vor dem Risiko des Vorwurfs pflichtwidrigen Handelns bewahren. Lassen Sie die Fortführungsprognose und ein mögliches Sanierungskonzept durch fachkundige Sanierungsberater nach IDW 6 Standard erstellen, haben Sie jederzeit einen rechtskräftigen Beweis zur Hand, den Sie auch vor Gericht verwenden können, sollte es im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen

Telefon 030-644 74 723

oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

i.noack

i.noack>72 Beiträge