Fortführungsprognose IDW

Fortführungsprognose und Sanierungskonzept – Geht es weiter?

Seit Ende 2012 hat sich für Kapitalgesellschaften in der Krise einiges verändert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Standard S6 zur fachlichen Erstellung von Sanierungskonzepten und Fortführungsprognosen endgültig verabschiedet und der Gesetzgeber hat noch rechtzeitig zum Jahresende das Gesetz zur Entfristung von Überschuldungen als Insolvenzantragsgrund verabschiedet. Klar ist nun, dass eine Überschuldung allein kein Insolvenzeröffnungsgrund mehr ist, sofern eine positive Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard vorliegt.

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Definition Fortführungsprognose IDW

Positive und negative Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard

Gerät eine Kapitalgesellschaft in die Krise und droht eine Überschuldung, bzw. liegt eine Überschuldung bereits vor, war dies bis 2012 ein zwingender Insolvenzeröffnungsgrund. Mit einer positiven Fortführungsprognose und einem Sanierungskonzept, entfällt dieser Insolvenzeröffnungsgrund.

Der IDW-S6 Standard regelt nun klar, wie die fachliche Erstellung einer Fortführungsprognose und eines Sanierungskonzeptes auszusehen hat.

Dabei handelt es sich um Begutachtungen und Einschätzungen zur wirtschaftlichen Fortführungsfähigkeit und Sanierungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft. Das Herzstück bilden die integrierte Unternehmensplanung sowie die Zukunftsaussichten auf die Fortführungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft.

Gutachter für eine Fortführungsprognose IWD

Wer kann und darf die Fortführungsprognose erstellen?

Die Fortführungsprognose wird meist von externen Gutachtern erstellt, kann aber auch vom Geschäftsführer selbst erstellt werden. Das Sanierungskonzept hingegen darf ausschließlich von externen Gutachtern erstellt werden.

Die Anforderungen des S6 Standards dürfen den jeweiligen Einzelfällen angepasst werden. So kann die Komplexität bei kleineren Unternehmen geringer ausfallen. Bei allen Aufgabenstellungen ist in dem Bericht des Erstellers der Umfang des Auftrags kurz zu beschreiben.

Wie wählen Sie den Sanierungsberater aus?

Es geht um die Zukunft Ihres Unternehmens

Nach welchen Kriterien wählen Sie einen fachlich qualifizierten Sanierungsberater aus? Wir empfehlen immer auf zwei grundlegende Aspekte zu achten.

Der Sanierungsberater muss mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 Standard vertraut sein und seine Erfahrung nachweisen können.

Zusätzlich sollte der Sanierungsberater auch im Falle einer negativen Fortführungsprognose eine weitere Begleitung garantieren können. Neben dem betriebswirtschaftlichen Know-how muss auch juristisches Wissen, vor allem im Insolvenzrecht, vorhanden sein.

Was wir als Sanierungsberater für Sie tun können

Wir beraten Sie gern!

Unser Team aus Sanierungsberatern und Überschuldungs- und Insolvenzexperten begleitet Sie im Rahmen Ihrer Sanierungsbemühungen mit einem interdisziplinären Team. Neben der Erstellung der Fortführungsprognose und des Sanierungsgutachtens bieten wir auch die Sanierungsberatung innerhalb eines Insolvenzplanes. Krise und Neuausrichtung, denn eine Krise muss nicht das Ende bedeuten. Lassen Sie uns gemeinsam schauen und analysieren, welche Möglichkeiten sich in der Krise bieten.

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i.noack

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