Positive Fortführungsprognose IDW

Fortführungsprognose und Sanierungsfähigkeit

Die positive Fortführungsprognose IDW gibt an wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Sanierungsfähigkeit von Kapitalgesellschaften in finanziellen Krisen ist. Dazu hat das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) den IDW S6 Standard herausgegeben, an dem sich alle Beteiligten orientieren können und sollen.

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard und erstellen den Sanierungsplan bei positiver Fortführungsprognose.

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Voraussetzungen positive Fortführungsprognose IDW

Zwei-Stufen-Konzept des IDW

Die Fortführungsprognose kann positiv und negativ ausfallen. Erstellt wird die Fortführungsprognose nach einem Zwei-Stufen-Konzept des IDW.

In der ersten Stufe muss die positive Fortführungsprognose IDW Maßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit enthalten. Gemeint ist das sogenannte Going-Concern-Prinzip. Geprüft wird die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und operative Maßnahmen zum Unternehmenserhalt.

In der zweiten Stufe wird ein Sanierungskonzept zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erstellt. Im Vordergrund des Sanierungskonzeptes stehen die strategische Ausrichtung und leistungswirtschaftliche Maßnahmen.

Warum verhindert die positive Fortführungsprognose IDW die Insolvenzantragspflicht?

Der neue Überschuldungsbegriff

Mit der Finanzkrise im Jahr 2008 wurde der Überschuldungsbegriff neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt galt ein Unternehmen als überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr ausreichte, um die Verbindlichkeiten zu decken. Das hat sich mit der Neuregelung geändert, der Überschuldungsbegriff wurde gemildert.

Ein überschuldetes Unternehmen, das gilt für alle Kapitalgesellschaften, ist von der Insolvenzantragspflicht befreit, wenn eine positive Fortführungsprognose erstellt wurde. Damit ist nicht mehr allein die Überschuldungsbilanz ausschlaggebend für die Insolvenzreife.

Mit der positiven Fortführungsprognose wird festgestellt, dass die Kapitalgesellschaft auf mittlere Sicht die Überschuldungssituation überwinden und seine Wirtschaftsfähigkeit wieder erlangen kann. Die Überwindung der Überschuldungssituation muss dabei überwiegend wahrscheinlich und nicht absolut wahrscheinlich sein.

Ist die Fortführungsprognose negativ, besteht die Insolvenzantragspflicht. Mit Feststellung der negativen Fortführungsprognose hat der gesetzliche Vertreter 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Unsere Leistungen für krisenbehaftete Kapitalgesellschaften

Unternehmensberatung für Firmen in der Krise

Als Unternehmensberatung haben wir uns auf die Beratung krisenbehafteter Kapitalgesellschaften spezialisiert und sind so auch Sanierungsberater. Als qualifizierte Sanierungsberater sind wir berechtigt eine Fortführungsprognose zu erstellen, die den Anforderungen des IDW S6 Standards entsprechen. Selbstverständlich sind wir auch fachkundig im Insolvenzrecht und können Ihr Unternehmen im Rahmen einer Firmeninsolvenz sanieren. Ist das nicht möglich beraten wir Sie gerne zu einem Neuanfang und stehen Ihnen als Unternehmensberater zur Seite.

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