Firma steht kurz vor Insolvenz
Wenn die Firma kurz vor der Insolvenz steht: Ursachen, Symptome und Handlungsstrategien
Die wirtschaftliche Realität vieler Unternehmen ist komplex und zunehmend von Unsicherheit geprägt.
Ob durch pandemiebedingte Umsatzeinbrüche, gestiegene Energiepreise oder ausbleibende Zahlungen von Kunden:
Viele Betriebe geraten in existenzbedrohende Situationen. Wer feststellt, dass die eigene Firma kurz vor der Insolvenz steht, muss schnell, strategisch und rechtssicher handeln.
Dieser Artikel zeigt praxisnah, wie sich eine drohende Insolvenz frühzeitig erkennen lässt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welche Rolle dabei eine fundierte Fortführungsprognose spielt.
Was bedeutet es, wenn eine Firma kurz vor der Insolvenz steht?
Wenn eine Firma ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann und auch in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Verbesserung besteht, spricht man von drohender Zahlungsunfähigkeit oder bereits eingetretener Insolvenzreife.
Nach § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn mindestens 10% der fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von drei Wochen gedeckt werden können.
Weitere Insolvenzgründe sind drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO).
Ein Insolvenzverfahren kann vermieden werden, wenn rechtzeitig eine objektive Beurteilung der Lage erfolgt und auf dieser Basis eine wirksame Sanierungsstrategie umgesetzt wird.
Typische Warnsignale: So erkennen Sie die Krise rechtzeitig
Finanzielle Indikatoren:
- Kontokorrent dauerhaft überzogen
- Mahnungen von Lieferanten oder Finanzbehörden
- Ausbleibende Lohnzahlungen oder gestundete Sozialabgaben
- Kredite werden gekündigt oder nicht verlängert
Operative Symptome:
- Aufträge können nicht mehr vorfinanziert werden
- Lieferanten stellen auf Vorkasse um
- Mitarbeitende verlassen das Unternehmen
Strategische Indikatoren:
- Fehlende oder nicht umgesetzte Liquiditätsplanung
- Stagnierende oder rückläufige Umsätze bei gleichbleibender Kostenstruktur
- Hohe Abhängigkeit von einzelnen Großkunden

Firma steht kurz vor Insolvenz
Rechtliche Risiken bei Untätigkeit
Sobald eine Insolvenzreife vermutet wird, hat die Geschäftsführung einer GmbH oder UG nach § 15a InsO maximal drei Wochen Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Unterbleibt dieser, drohen:
- Persönliche Haftung für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden
- Strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Insolvenzverschleppung
- Haftungsansprüche von Gläubigern und Insolvenzverwaltern
Sofortmaßnahmen: Erste Hilfe bei drohender Insolvenz
Wenn sich abzeichnet, dass die Firma kurz vor der Insolvenz steht, sind folgende Schritte entscheidend:
a) Transparenz schaffen
- Erstellung eines Liquiditätsstatus (Ist-Situation)
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung
- Identifikation der größten Zahlungsempfänger & Engpässe
b) Kommunikation steuern
- Gespräche mit Bank, Lieferanten und Personal offen führen
- Vertrauen durch aktives Handeln schaffen
c) Rechtliche Beratung einholen
- Prüfung der Insolvenzreife
- Optionen wie StaRUG oder Eigenverwaltung prüfen
Sanierung außerhalb der Insolvenz: Das StaRUG nutzen
Seit 2021 bietet das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) Möglichkeiten, ein Sanierungsverfahren außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens zu nutzen.
Voraussetzungen:
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Sanierungsfähigkeit muss gegeben sein
- Zustimmung der betroffenen Gläubigergruppen
Vorteile:
- Keine Insolvenzveröffentlichung
- Erhalt der Reputation
- Flexible Restrukturierung unter Aufsicht des Gerichts

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Fortführungsprognose als Schlüsselelement
Ob StaRUG oder klassische Sanierung: Grundlage aller Sanierungsstrategien ist die Fortführungsprognose. Diese beantwortet zwei Fragen:
- Ist das Unternehmen aktuell zahlungsfähig?
- Kann es mit geeigneten Maßnahmen innerhalb eines definierten Zeitraums wieder dauerhaft zahlungsfähig gemacht werden?
Bestandteile einer Fortführungsprognose:
- Integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Liquidität)
- Darstellung der Krisenursachen
- Maßnahmenkatalog mit Wirkungsnachweis
Branchenbesonderheiten beachten
Baugewerbe:
- Hohes Vorleistungsrisiko, Ausfälle bei Subunternehmern
Einzelhandel:
- Margendruck, hoher Kapitalbedarf für Lagerhaltung
Dienstleistungen:
- Häufig personalkostengetrieben, bei Umsatzrückgang sofortige Wirkung
Industrie/Verarbeitendes Gewerbe:
- Abhängigkeit von Zulieferketten und Energiepreisen
Firma steht kurz vor Insolvenz – Jetzt Verantwortung übernehmen
Eine Firma, die kurz vor der Insolvenz steht, braucht keine Schuldzuweisungen, sondern eine belastbare Perspektive. Wer rechtzeitig handelt, könnte nicht nur Insolvenz vermeiden, sondern neue Strukturen schaffen, die zukunftsfähig sind.
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