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IDW S6

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Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard

Angespannte Liquidität? Eingeschränkte Kapitaldienstfähigkeit? Unzureichende Wettbewerbsfähigkeit? Zeit für ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard, denn Sie müssen jetzt schnell handeln.

Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Gespräch mit unserem Expertenteam und unseren Leitfaden zum Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard. Unsere Sanierungsberater genießen in Berlin und bundesweit einen ausgezeichneten Ruf. Sprechen Sie uns an, denn wir wissen was im Fall einer Unternehmenskrise zu tun ist.

Inhalt IDW S6:

  • Was bedeutet der IDW S6 Standard?
  • Welche Inhalte fordert der IDW S6 Standard für ein Sanierungsgutachten?
  • Der BHG und die Mindestanforderungen an das Sanierungsgutachten
  • Warum ist das Sanierungsgutachten für Banken wichtig?
  • Ist Ihr Unternehmen sanierungsfähig?
  • Was unsere Sanierungsberater für Sie tun können

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Was bedeutet der IDW S6 Standard?

Mindestanforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.

IDW S6

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Die Mindestanforderungen an ein Sanierungsgutachten für krisenbehaftete Unternehmen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) im IDW S6 Standard zusammengefasst.

Der IDW S6 Standard kann von Wirtschaftsprüfern, Finanzierern und Sanierungsberatern herangezogen werden, um den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zu entsprechen.

Zudem fordern Finanzierungspartner, in der Regel Banken, sehr häufig ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard.

Welche Inhalte fordert der IDW S6 Standard für ein Sanierungsgutachten?

Sanierungskonzepte unter Beachtung des Einzelfalls

Das Sanierungskonzept kann unter Beachtung des Einzelfalls erstellt werden. Der Einzelfall bezieht sich auf die Unternehmensgröße, sodass Umfang, Detailtiefe und Berichterstattung angepasst werden können.

Die Beschreibung von Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gehört in das Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard. Weiterhin sind Informationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens enthalten, sowie Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage. Das Krisenstadium muss analysiert werden, denn mit dem Sanierungsgutachten IDW S6 Standard muss analysiert werden, ob das Unternehmen akut insolvenzgefährdet ist.

Des Weiteren wird ein Leitbild erstellt, das das sanierte Unternehmen beschreibt, die Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung der Liquidität. Der Unternehmensplan bildet den vorletzten Teil des IDW S6 Sanierungsgutachtens, den Abschluss bildet die zusammenfassende Einschätzung.

  • Auftragsgegenstand und Auftragsumfang
  • wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage
  • Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage
  • Analyse des Krisenstadiums
  • Gefährdung der Insolvenz
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Sanierung und Herstellung der Liquidität
  • Unternehmensplan
  • Zusammenfassende Einschätzung

Der BGH und die Mindestanforderungen an das Sanierungsgutachten

Die Anforderungen des Bundesgerichtshofs und der richterlichen Rechtsprechung

Da das IDW S6 nur das Verbandsrecht abdeckt, ist es wichtig zu wissen, dass die Anforderungen des BGH und die richterliche Rechtsprechung über dem IDW S6 stehen. Aus diesem Grund hat das IDW S6 die Anforderungen betriebswirtschaftlich konkretisiert.

Das BGH hat in verschiedenen Urteilen festgelegt:

Für die Erkennbarkeit der Ausgangslage, die Prognose als auch für die Durchführbarkeit ist ein unvoreingenommener Fachmann hinzuzuziehen, der nicht notwendigerweise unbeteiligt sein muss.

  • Das Sanierungsgutachten muss die Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die wesentlichen Krisenursachen enthalten.
  • Die Vermögenslage, die Ertragslage und die Finanzlage müssen zutreffend beurteilt werden.
  • Das Unternehmen muss objektiv sanierungsfähig sein. Die Sanierungsfähigkeit ist von einem objektiven Dritten zu beurteilen.
  • Die positive Fortführungsprognose muss die Maßnahmen begründen und darstellen, dass der Sanierungsplan auf einer uneingeschränkten Zahlungsfähigkeit beruht.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen bereits in den Anfängen begonnen worden sein und sachgerecht umgesetzt werden.

Warum ist ein Sanierungsgutachten für Banken wichtig?

Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens

Das Sanierungsgutachten schafft die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit mit Banken und weiteren Finanzierungspartnern. Ob es die Neuvergabe oder die Verlängerung laufender Kredite betrifft, jede Bank möchte zuverlässig wissen, wie es um die Zukunft des Unternehmens steht.

Die plausible und transparente Darstellung der aktuellen Situation sowie die mögliche Sanierung ist eine unverzichtbare Notwendigkeit für die Kreditvergabe in einer angespannten Situation, um die Begrifflichkeit „Unternehmen in der Krise“ nicht zu verwenden.

Befindet sich Ihr Unternehmen in einer schwierigen finanziellen Situation, werden Sie ohne ein Sanierungsgutachten IDW S6 keine weitere Finanzierung erhalten und / oder wird man Ihnen laufende Kredite kündigen.

Bei der Forderung einer Bank, ein Sanierungsgutachten erstellen zu lassen, handelt es sich also nicht um bösen Willen, sondern es wird lediglich den eigenen Richtlinien und gesetzlichen Notwendigkeiten gefolgt. Im Übrigen dienen Sanierungsgutachten auch der Enthaftung von Geschäftsführern oder Vorständen, die sich in einer Unternehmenskrise weitreichenden juristischen Risiken ausgesetzt sehen.

Ist Ihr Unternehmen sanierungsfähig?

Zwei Kriterien der Sanierungsfähigkeit für Unternehmen in der Krise

Der IDW S6 Standard gibt zwei Kriterien vor, nach denen ein Unternehmen in der Krise als sanierungsfähig gilt. Dazu wird im ersten Schritt eine Fortführungsprognose (oder Fortbestehensprognose) erstellt. Diese muss den Willen zur Fortführung des Unternehmens enthalten und die überwiegende sichergestellte Wahrscheinlichkeit zur Weiterfinanzierung des Unternehmens.

In Stufe wird zwei der Kriterien nach IDW S6 muss dargestellt werden, dass das Unternehmen künftig aus eigener Kraft wettbewerbsfähig ist. Mittelfristig muss eine ausreichende Eigenkapitalausstattung erreicht werden. Das Unternehmen muss zukünftig seine Zins- und Tilgungszahlungen leisten können und für Kapitalgeber wieder interessant werden. Die Marktposition muss langfristig gefestigt sein.

Was unsere Sanierungsberater für Sie tun können

Und wie erkennen Sie qualifizierte Sanierungsberater?

Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise, denn sonst würden Sie kein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard begutachten. Die Zukunft hängt unter anderem auch von diesem Sanierungsgutachten ab. Keine Sache, die man gerne Laien anvertrauen möchte, denn es steht viel auf dem Spiel.

Doch wie erkennen Sie die Qualität eines Sanierungsberaters?

Sie stehen im Mittelpunkt. Die Aufgabe ist wichtiger als er selbst. Alle Empfehlungen sollten schnell und wirksam umgesetzt werden können. Ein gutes Indiz, Ihr Sanierungsberater hat Erfahrung auf dem Markt und kann Beispiele gelungener Sanierungskonzepte vorlegen.

Ihr Sanierungsberater verfügt zusätzlich über Kenntnisse im Insolvenzrecht. Ergibt das Sanierungsgutachten IDW S6 eine negative Prognose, stehen Sie möglicherweise vor der Entscheidung Insolvenz anmelden zu müssen. Kann Ihr Sanierungsberater jeden Weg mit Ihnen gehen, ist das ebenfalls ein Qualitätsmerkmal.

Unser Angebot: Wir führen Ihr Unternehmen aus der Krise

Wir führen Ihr Unternehmen aus der Krise und zurück in die unternehmerische Unabhängigkeit. Mit vielen Jahren Erfahrung als Sanierungsberater und der Erstellung von Sanierungsgutachten IDW S6 wissen wir genau, welche Angaben Ihre Bank erwartet und benötigt, um Ihr Unternehmen wieder auf solide Füße zu stellen.

Bei Bedarf sind wir in der Lage, Sanierungsgutachten um eine Optionsbewertung zur Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Planverfahren, Schutzschirm, Eigenverwaltung) zu ergänzen.

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