Geschäftsführerhaftung

Risiken der GmbH Insolvenz

Die Geschäftsführerhaftung stellt den GmbH Geschäftsführer vor ein großes Risiko, wenn die Insolvenz droht. Viele Geschäftsführer sind leider nur unzureichend über die Geschäftsführerhaftung informiert. Haben sie die GmbH als Rechtsform doch gewählt, weil sie eine große Sicherheit bietet. Das stimmt grundsätzlich auch, doch in der Krise kann vieles passieren, dass zuvor nicht einkalkuliert wurde.

Informieren Sie sich nachfolgend in Kurzform über die Geschäftsführerhaftung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wenn auch Ihre GmbH in einer Krise steckt und Sie eine Lösung suchen. Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten haben schon vielen Geschäftsführern einen Weg aus der Krise aufgezeigt und einen beruflichen Neuanfang ermöglicht.

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oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

Geschäftsführerhaftung – GmbHG, StGB und InsO

Diese Tücken sollten Sie kennen

Kennen Sie Gesetze? Und wussten Sie, dass Sie spätestens mit der Geschäftsführerhaftung mit Gesetzen in Berührung kommen? Tatsächlich sind das GmbH-Gesetz, das Strafgesetzbuch und die Insolvenzordnung für Sie relevant.

Das GmbH-Gesetz und die Insolvenzordnung regeln die Insolvenzantragspflicht. Das Strafgesetzbuch regelt die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge. Und als ob das noch nicht genug wäre, sind auch noch die Innenhaftung und die Außenhaftung des Geschäftsführers zu beachten.

Eine GmbH Insolvenz ist in jeder Hinsicht sehr komplex und ohne Expertenrat und Hilfe können sich viele Fallstricke auftun, an die Sie vorher nicht gedacht haben, bzw. über die man Sie vorher nicht informiert hat.

Geschäftsführerhaftung – Wann ist eine GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig?

Der erste Schritt in der GmbH Krise

Bei den ersten Anzeichen einer ernsthaften Krise Ihrer Gesellschaft, und damit ist kein vorübergehender Liquiditätsengpass gemeint, sollten Sie sofort den Überschuldungsstatus, bzw. die Zahlungsunfähigkeit überprüfen.

Stellt sich heraus, dass Ihre Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet in den nächsten 21 Tagen den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.

Nähere Informationen zur Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit haben wir Ihnen hier ausführlich zusammengestellt.  Zur Feststellung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit lassen Sie eine Fortführungsprognose erstellen.

Geschäftsführerhaftung und wie wir Sie unterstützen können

Insolvenzberatung und Unternehmensberatung

Den Kopf in den Sand stecken ist keine Lösung. Auch wenn es schwer fällt und wir wissen, dass es schwer fällt, nehmen Sie die Sache in die Hand und holen Sie sich professionelle Unterstützung an Ihre Seite. Wenden Sie sich an unsere Unternehmensberater, die ausgebildet sind eine Fortführungsprognose zu erstellen, die dem IDW S6 Standard entspricht. Da wir uns auf die Unternehmensberatung für Kapitalgesellschaften in Schwierigkeiten spezialisiert haben, stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn die Fortführungsprognose kein gutes Ergebnis hervorbringt. Versuchen Sie die Krise auch als Chance zu stehen, denn jedem Ende wohnt ein Anfang inne. Gemeinsam mit uns bewältigen Sie die Krise.

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i.noack

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