Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführerhaftung – Jetzt anrufen und informieren:
Telefon 030 – 509 306 719
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@fortfuehrungsprognose24.de
Risiken der GmbH Insolvenz
Die Geschäftsführerhaftung stellt den GmbH Geschäftsführer vor ein großes Risiko, wenn die Insolvenz droht.
Viele Geschäftsführer sind leider nur unzureichend über die Geschäftsführerhaftung informiert.
Haben sie die GmbH als Rechtsform doch gewählt, weil sie eine große Sicherheit bietet. Das stimmt grundsätzlich auch, doch in der Krise kann vieles passieren, dass zuvor nicht einkalkuliert wurde.
Informieren Sie sich nachfolgend in Kurzform über die Geschäftsführerhaftung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wenn auch Ihre GmbH in einer Krise steckt und Sie eine Lösung suchen.
Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten haben schon vielen Geschäftsführern einen Weg aus der Krise aufgezeigt und einen beruflichen Neuanfang ermöglicht.
Geschäftsführerhaftung – GmbHG, StGB und InsO
Diese Tücken sollten Sie kennen
Kennen Sie Gesetze? Und wussten Sie, dass Sie spätestens mit der Geschäftsführerhaftung mit Gesetzen in Berührung kommen?
Tatsächlich sind das GmbH-Gesetz, das Strafgesetzbuch und die Insolvenzordnung für Sie relevant.
Das GmbH-Gesetz und die Insolvenzordnung regeln die Insolvenzantragspflicht. Das Strafgesetzbuch regelt die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge. Und als ob das noch nicht genug wäre, sind auch noch die Innenhaftung und die Außenhaftung des Geschäftsführers zu beachten.
Eine GmbH Insolvenz ist in jeder Hinsicht sehr komplex und ohne Expertenrat und Hilfe können sich viele Fallstricke auftun, an die Sie vorher nicht gedacht haben, bzw. über die man Sie vorher nicht informiert hat.

Geschäftsführerhaftung
Wann ist eine GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig?
Der erste Schritt in der GmbH Krise
Bei den ersten Anzeichen einer ernsthaften Krise Ihrer Gesellschaft, und damit ist kein vorübergehender Liquiditätsengpass gemeint, sollten Sie sofort den Überschuldungsstatus, bzw. die Zahlungsunfähigkeit überprüfen.
Stellt sich heraus, dass Ihre Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet in den nächsten 21 Tagen den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Nähere Informationen zur Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit haben wir Ihnen hier ausführlich zusammengestellt. Zur Feststellung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit lassen Sie eine Fortführungsprognose erstellen.
Geschäftsführerhaftung und wie wir Sie unterstützen können
Insolvenzberatung und Unternehmensberatung
Den Kopf in den Sand stecken ist keine Lösung. Auch wenn es schwer fällt und wir wissen, dass es schwer fällt, nehmen Sie die Sache in die Hand und holen Sie sich professionelle Unterstützung an Ihre Seite.
Wenden Sie sich an unsere Unternehmensberater, die ausgebildet sind eine Fortführungsprognose zu erstellen, die dem IDW S6 Standard entspricht. Da wir uns auf die Unternehmensberatung für Kapitalgesellschaften in Schwierigkeiten spezialisiert haben, stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn die Fortführungsprognose kein gutes Ergebnis hervorbringt.
Versuchen Sie die Krise auch als Chance zu stehen, denn jedem Ende wohnt ein Anfang inne. Gemeinsam mit uns bewältigen Sie die Krise.
Geschäftsführerhaftung in der Unternehmenskrise – Risiken erkennen, Haftung vermeiden
Wenn Verantwortung zur persönlichen Gefahr wird
Viele Unternehmer und Geschäftsführer sind sich der Tragweite ihrer Verantwortung erst dann bewusst, wenn es zu spät ist: Das Geschäft wankt, die Liquidität sinkt – und plötzlich steht nicht nur das Unternehmen auf dem Spiel, sondern auch das Privatvermögen der Geschäftsleitung.
Die Geschäftsführerhaftung ist kein theoretisches Risiko, sondern eine der größten persönlichen Bedrohungen in Unternehmenskrisen. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen fehlt oft das rechtliche und betriebswirtschaftliche Wissen, um frühzeitig gegenzusteuern.
Dieser Artikel erklärt, wie Geschäftsführerhaftung entsteht, welche Fehler vermieden werden müssen und welche Schritte sofort eingeleitet werden sollten, um sich abzusichern – fachlich fundiert, praxisnah und mit klarer Orientierung für Unternehmer und Berater.
Begriff und rechtlicher Rahmen: Was bedeutet Geschäftsführerhaftung?
Unter Geschäftsführerhaftung versteht man die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführung einer GmbH oder UG.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:
- § 43 GmbHG (Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft)
- § 64 GmbHG (Haftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife – alt, mittlerweile in § 15b InsO aufgegangen)
- § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht)
- § 34 AO, § 69 AO (Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge)
Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, droht nicht nur die Inanspruchnahme durch Gläubiger oder Gesellschafter, sondern auch die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – teilweise sogar strafrechtlich relevant.
Achtung Haftungsfalle – typische Situationen aus der Praxis
Die folgenden Konstellationen führen immer wieder zur Haftung von Geschäftsführern:
1. Insolvenzreife und verspäteter Insolvenzantrag
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, muss binnen 3 Wochen Antrag auf Insolvenz gestellt werden (§ 15a InsO). Verspätetes Handeln kann zur persönlichen Haftung führen.
2. Zahlungen trotz Insolvenzreife
Wer nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen leistet (z. B. an Lieferanten oder Banken), haftet persönlich gemäß § 15b InsO.
3. Nichtabführung von Löhnen, Steuern oder Sozialabgaben
Die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (insbesondere § 266a StGB, § 69 AO) kann zur Haftung und Strafbarkeit führen.
4. Fortführung ohne Fortführungsprognose
Eine Geschäftsfortführung bei bilanzieller Überschuldung ohne positive Fortbestehensprognose (§ 19 InsO i. V. m. § 252 HGB) ist rechtlich riskant – hier droht die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung.
5. Verweigerung externer Beratung
Geschäftsführer, die trotz erkennbarer Krise keine Sanierungsberatung einholen oder Warnungen ihres Steuerberaters ignorieren, handeln grob fahrlässig.
Haftung vermeiden: Was Geschäftsführer jetzt tun sollten
Wer als Geschäftsführer die Verantwortung trägt, sollte in der Krise schnell, strukturiert und rechtskonform handeln.
Diese Schritte helfen:
✅ Sofortmaßnahmen bei Krisenanzeichen:
- Liquiditätsstatus aktualisieren und Zahlungsfähigkeit prüfen
- Buchhaltung und Offene-Posten-Liste tagesaktuell halten
- Gespräch mit dem Steuerberater führen
- Fortbestehensprognose erstellen oder in Auftrag geben
- Zahlungen auf das Notwendige beschränken
✅ Rechtliche Pflichten erfüllen:
- Insolvenzreife regelmäßig prüfen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
- Insolvenzantrag bei Bedarf fristgerecht stellen (§ 15a InsO)
- Keine verbotenen Zahlungen mehr leisten (§ 15b InsO)
- Steuer- und Sozialabgaben vorrangig bedienen
✅ Dokumentation sicherstellen:
- Entscheidungsprozesse protokollieren
- Kommunikation mit Gläubigern, Gesellschaftern und Behörden nachvollziehbar dokumentieren
✅ Externe Expertise nutzen:
- Frühzeitige Einschaltung eines Sanierungsberaters (z. B. Fortfuehrungsprognose24.de)
- Erstellung einer Fortführungsprognose nach IDW S11 oder IDW S6 beauftragen
Checkliste: Geschäftsführerpflichten in der Krise
Bereich | Pflicht bzw. empfohlene Maßnahme |
---|---|
Liquiditätsplanung | Wöchentliche Cashflow-Planung |
Rechnungswesen | Tägliche Auswertung OPOS, Kostenkontrolle |
Rechtliche Prüfung | Insolvenztatbestände laufend prüfen |
Kommunikation | Offen und nachweisbar mit Stakeholdern kommunizieren |
Externe Hilfe | Fachberater einbinden, Prognose erstellen lassen |
Infobox: Häufige Irrtümer zur Geschäftsführerhaftung
- „Ich bin ja nur Gesellschafter-Geschäftsführer, mich kann keiner belangen.“
→ Irrtum: Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer haften oft besonders intensiv. - „Wir sind noch nicht insolvent, also kann ich alles weiterzahlen.“
→ Falsch: Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sind Einschränkungen geboten. - „Wenn ich jetzt Insolvenz anmelde, ist alles verloren.“
→ Nein: Eine rechtzeitige Antragstellung kann die persönliche Haftung begrenzen. - „Ich brauche keine Prognose, wir arbeiten einfach weiter.“
→ Gefährlich: Ohne belastbare Fortführungsprognose droht Überschuldung und damit Haftung.
Call-to-Action: Beratung jetzt anfordern – bevor es zu spät ist
Wenn Sie Geschäftsführer eines Unternehmens in der Krise sind – oder einen Mandanten als Steuerberater begleiten – handeln Sie rechtzeitig. Lassen Sie eine belastbare Fortführungsprognose erstellen, bevor sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert.
🔎 Fortfuehrungsprognose24.de bietet Ihnen schnelle, diskrete und fachlich fundierte Hilfe:
- Bewertung Ihrer Haftungsrisiken
- Erstellung rechtskonformer Fortführungsprognosen
- Soforthilfe bei drohender Insolvenz
📞 Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung: 👉 fortfuehrungsprognose24.de
Denn in der Krise gilt: Wer klar handelt, haftet weniger.