Welcher Planungsumfang ist für die Fortführungsprognosen notwendig?
Welcher Planungsumfang ist für die Fortführungsprognosen notwendig?
Die Erstellung einer Fortführungsprognose zählt zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Unternehmenspraxis – insbesondere in Krisensituationen.
Doch häufig ist unklar, wie detailliert die Planung ausfallen muss, damit die Prognose den rechtlichen Anforderungen genügt und gleichzeitig betriebswirtschaftlich belastbar ist.
In diesem Beitrag klären wir, welcher Planungsumfang für Fortführungsprognosen nach HGB und InsO erforderlich ist, worauf es dabei in der Praxis ankommt – und welche Besonderheiten für Unternehmen in Berlin und ganz Deutschland gelten.
1. Bedeutung der Planung für die Fortführungsprognose
Eine Fortführungsprognose basiert immer auf einer strukturierten Planung. Diese ist kein Selbstzweck, sondern dient der Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Absicherung der Fortführungsannahme. Ob eine Bilanz zu Fortführungswerten aufgestellt werden darf oder ob eine Insolvenzantragspflicht besteht, hängt wesentlich davon ab, ob der Planungsumfang ausreichend und plausibel ist.
2. Planungsumfang nach HGB: Plausibilität genügt
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist die Fortführungsannahme im Jahresabschluss zulässig, wenn ihr keine ernsthaften Zweifel entgegenstehen. Daraus ergibt sich folgender Planungsrahmen:
Anforderungen:
- Prognosezeitraum: mindestens 12 Monate ab Bilanzstichtag
- Grobe, aber schlüssige Liquiditäts- und Ertragsplanung
- Berücksichtigung von geplanten Finanzierungsmaßnahmen
- Annahmen müssen nachvollziehbar und plausibel sein
In der Praxis ausreichend:
- Monats- oder Quartalsplanung (z. B. Umsatz, Kosten, Investitionen)
- Übersicht über zu erwartende Zahlungsflüsse
- Beschreibung von Finanzierungslösungen (z. B. Bankgespräch, Gesellschafterdarlehen)
Ein zu hoher Detaillierungsgrad ist nicht erforderlich – wichtig ist die Funktionstüchtigkeit und Prüfbarkeit der Planung.

Welcher Planungsumfang ist für die Fortführungsprognosen notwendig?
3. Planungsumfang nach InsO: Substanz und Tiefe gefordert
Anders sieht es im Insolvenzrecht aus. Die Fortführungsprognose gem. § 19 Abs. 2 InsO soll belegen, ob eine Überschuldung vorliegt. Hier gelten strenge Anforderungen:
Anforderungen:
- Prognosezeitraum: 12 Monate (rollierend oder fest ab Stichtag)
- Tagesgenaue Liquiditätsplanung für die ersten 3 bis 6 Monate
- Detaillierte Maßnahmenplanung zur Sanierung (z. B. Kostensenkung, Personalabbau, Verwertung von Anlagevermögen)
- Nachweise über geplante Finanzierung (Zahlungsziele, Investorenabsichtserklärungen, Gläubigervereinbarungen)
- Validierung durch externen Berater empfohlen (z. B. IDW S6 oder S11)
Erforderliche Planungsinhalte:
- Umsatz- und Kostenplanung (Bottom-up-Ansatz)
- Kapitalbedarfsplanung inklusive Tilgung und Zinsen
- Szenarioanalysen (Best Case / Base Case / Worst Case)
Eine unzureichende oder nur oberflächliche Planung reicht für eine positive Fortführungsprognose nach InsO nicht aus und kann bei Prüfung durch Gericht oder Insolvenzverwalter verworfen werden.
4. Besonderheiten für Unternehmen in Berlin und Metropolregionen
In wirtschaftlich dynamischen Städten wie Berlin herrschen besondere Herausforderungen:
- Hohe Fremdfinanzierungsquoten bei Start-ups und Immobilienprojekten
- Volatile Umsatzstrukturen durch Projektgeschäft, saisonale Aufträge oder öffentliche Ausschreibungen
- Starke Abhängigkeit von einzelnen Gläubigern oder Investoren
Hier ist ein präziser Planungsumfang oft entscheidend, um z. B. die Unterstützung von Hausbanken, Förderinstituten oder Investoren zu sichern. Fortfuehrungsprognose24.de bietet speziell für Berliner Unternehmen branchenspezifische Planungsmodelle, die rechtlich wie wirtschaftlich belastbar sind.
5. Wer sollte den Plan erstellen – und wie?
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Fortführungsprognose. In der Praxis empfiehlt sich jedoch eine enge Zusammenarbeit mit:
- Unternehmens- und Sanierungsberatern
- Steuerberatern mit Planungs- und Krisenerfahrung
- Spezialisten für IDW S6-Gutachten und Liquiditätsmanagement
Fortfuehrungsprognose24.de bietet schnelle Unterstützung bei der Aufstellung und Prüfung belastbarer Planungen – von der Datensammlung bis zur finalen Dokumentation.
6. Fazit: Ohne fundierte Planung keine rechtssichere Prognose
Der Planungsumfang entscheidet maßgeblich über die Qualität und Wirksamkeit einer Fortführungsprognose. Während im HGB-Kontext eine grobe, nachvollziehbare Planung oft genügt, sind im Insolvenzrecht substanzielle Nachweise über 12 Monate erforderlich.
Wer zu knapp plant, gefährdet nicht nur die Bilanz – sondern im Ernstfall den Fortbestand des gesamten Unternehmens.
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8. Weitere empfohlene Beiträge:
- Beurteilungskriterien nach HGB & InsO
- Kernfragen der Fortführungsprognose
- Welche Annahmen sind zulässig?
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. In kritischen Fällen ist die individuelle Prüfung durch unseren qualifizierten Fachberater unerlässlich.