Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den beiden Fortführungsprognosen InsO und HGB?
Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den beiden Fortführungsprognosen InsO und HGB?
Beide Prognosen – nach InsO und HGB – dienen dem Ziel, Krisen frühzeitig zu erkennen und rechtskonforme Entscheidungen sicherzustellen.
Sie verfolgen unterschiedliche Zwecke, doch zeigen sich deutliche Gemeinsamkeiten in Bewertungskriterien, Prognosezeitraum und Planungstiefe.
In diesem Artikel beleuchten wir praxisnah, was beide Prognosen verbindet – und wie Sie für Ihr Unternehmen einen rechtssicheren Umgang sicherstellen können.
1. Gemeinsame rechtliche Grundlage: Going‑Concern‑Prämisse
- Grundannahme: Beide Prognosen setzen auf die Möglichkeit der Fortführung – die wirtschaftliche Tätigkeit soll im Normalfall fortgeführt werden, sofern keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse dagegen sprechen.
- Ursprung: HGB hält dies im § 252 Abs. 1 Nr. 2 fest; InsO schreibt es indirekt als Voraussetzung für Überschuldungsfreiheit vor (§ 19 InsO).
2. Prognosezeitraum: Mindestens 12 Monate, oft mehr
- HGB-Prognose: Mindestens 12 Monate ab Bilanzstichtag; bei längeren Produktionszyklen muss der Zyklus abgedeckt werden.
- InsO‑Prognose: Basis ist ein Finanz- und Ertragsplan für die nächsten 12 Monate; nach neuem Recht (SanInsKG) in der Regel bis zu 24 Monate.
➡️ Fazit: Beide Verfahren verlangen langfristige Planung – mindestens ein Jahr, idealerweise zwei – um Liquiditäts- und Ertragsrisiken fundiert bewerten zu können.
3. Integrierte Planung: Ertrags-, Finanz-, Liquiditäts- und Bilanzplan
- HGB: Erfordert eine integrierte Erfolgs- und Vermögensplanung, ergänzt um Liquiditäts- und Finanzplan.
- InsO: Verpflichtet ebenfalls zu Finanz- und Liquiditätsplänen und verlangt laut IDW zusätzlich eine Bilanz‑ bzw. Ertragsplanung.
4. Zentrale Beurteilungskriterien – im Vergleich
Kriterium | HGB-Fortführungsprognose | InsO-Fortbestehensprognose |
---|---|---|
Fortführungsvermutung | Regelannahme bei stabiler Ertrags- und Finanzlage | Auch hier zentrale Annahme, jedoch stärker auf Liquidität fokussiert |
Tatsächliche Gegebenheiten | Verluste, Liquiditätsengpass, Unterbilanz | Ebenso, u. a. drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung |
Rechtliche Hindernisse | Zwang zur Liquidation, Insolvenzbeschlüsse | Insolvenzreife (§ 19, § 15a InsO) gehört dazu |
Risikoanalyse | Sticht auf bestandsgefährdende Risiken, Prüfstand bei bedeutenden Unsicherheiten | Kernfrage: „Zahlungsfähigkeit in Betrachtungszeitraum voraussichtlich möglich?“ |
➡️ Kernbotschaft: Sowohl HGB als auch InsO stellen auf dieselben Risikoindikatoren ab – der Unterschied liegt in Schwerpunkt und Konsequenzen.

Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den beiden Fortführungsprognosen InsO und HGB?
5. Wechselwirkungen zwischen den Prognosen
- Eine positive Insolvenz‑Prognose (InsO) ermöglicht bei HGB die Anwendung von Fortführungswerten in der Bilanz
- Eine negative Insolvenzprognose wirkt als bestandsgefährdendes Risiko im HGB-Abschluss und muss im Anhang offen gelegt werden.
6. Beweislast – wer muss was darlegen?
- InsO-Prognose: Gesetzliche Vertreter (Geschäftsführung/Vorstand) müssen Zahlungsfähigkeit und Überschuldungsfreiheit beweisen.
- HGB-Prognose: Bei Fehlprognosen droht Haftung – etwa Insolvenzverschleppung. Dann liegt die Beweislast bei Insolvenzverwalter oder Steuerberater .
7. Handlungsempfehlung
🔎 Was Sie tun sollten:
- Erstellen Sie integrierte Planungen mit Fokus auf Liquidität und Ertrag über 12–24 Monate.
- Beobachten Sie aktiv Risiken wie Verluste, Liquiditätslücken und drohende Überschuldung.
- Belegen Sie Prognosen mit plausiblen Szenarien und dokumentierter Annahmenkette.
- Nutzen Sie professionelle Unterstützung – z. B. durch Fortfuehrungsprognose24.de, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
👉 Ihr Nutzen:
Eine fundierte Fortführungs- & Fortbestehensprognose schafft Sicherheit: für Banken, Gesellschafter, Steuerberater – und schützt vor rechtlichen Risiken wie Insolvenzantragspflicht oder Bilanzfehlern.
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Beide Prognosen gründen auf denselben Bewertungskriterien: Prognosezeitraum, integrierte Planung und Risikoanalyse. Der Unterschied liegt in der Perspektive – HGB bilanziell, InsO insolvenzrechtlich. Gemeinsam gilt: Early warning & fundierte Planung schützen Unternehmenslage und Verantwortliche vor Haftungsfallen.