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Welche Annahmen liegen den Fortführungsprognosen zu Grunde?

9. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Welche Annahmen liegen den Fortführungsprognosen zugrunde?

Wer eine Fortführungsprognose erstellt oder bewertet, kommt an einem Punkt nicht vorbei: den zugrunde gelegten Annahmen.

Sie sind das Fundament der gesamten Prognose.

Ob ein Unternehmen als fortführungsfähig eingeschätzt werden kann, hängt entscheidend davon ab, welche Rahmenbedingungen und Erwartungen angenommen werden.

Doch welche Annahmen sind zulässig, realistisch und rechtlich belastbar?

Dieser Beitrag beleuchtet praxisnah und rechtssicher die relevanten Annahmen – mit Fokus auf mittelständische Unternehmen in Berlin und ganz Deutschland.

1. Bedeutung: Warum sind Annahmen so wichtig?

Eine Fortführungsprognose ist keine mathematische Berechnung, sondern eine fundierte Einschätzung der Unternehmensfortführung auf Basis plausibler Annahmen.

Diese Annahmen beeinflussen direkt das Ergebnis der Prognose:

  • Ist die Fortführung über 12 Monate realistisch?
  • Sind eingeplante Sanierungsmaßnahmen glaubhaft?
  • Ist der erwartete Umsatzrückgang vertretbar kalkuliert?

Unrealistische oder unbelegte Annahmen führen zu fehlerhaften Prognosen – und damit unter Umständen zu Haftungsrisiken oder Fehleinschätzungen.

2. Typische Annahmen bei Fortführungsprognosen

a) Finanzielle Annahmen

  • Umsatzprognosen: Entwicklung bestehender Kunden, Auftragseingänge, saisonale Schwankungen
  • Kostenplanung: Fixkosten, Personalaufwand, variable Kostenentwicklung
  • Zahlungsziele & Liquiditätsverlauf: realistische Ein- und Auszahlungen, Zahlungsfristen

b) Strategische Annahmen

  • Umsetzung geplanter Restrukturierungsmaßnahmen
  • Verhandlungserfolg mit Gläubigern oder Investoren
  • Verlängerung von Kreditlinien oder Leasingverhältnissen

c) Externe Rahmenbedingungen

  • Entwicklung des Branchenumfelds (z. B. Bauwirtschaft, Gastronomie, Tech)
  • Zinspolitik, Rohstoffpreise, politische Einflussfaktoren
  • Keine erneuten Lockdowns oder unvorhersehbare Markterschütterungen

3. Anforderungen an die Annahmen

Nicht jede Annahme ist zulässig. Rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Annahmen müssen:

  • Plausibel und nachvollziehbar sein
  • Auf konkreten Grundlagen oder Erfahrungswerten basieren
  • Nicht rein spekulativ oder unrealistisch positiv sein
  • Dokumentiert und auf Verlangen erklärbar sein

Gerichte und Prüfer verlangen oft detaillierte Erläuterungen, warum bestimmte Annahmen getroffen wurden.

Welche Annahmen liegen den Fortführungsprognosen zu Grunde?

Welche Annahmen liegen den Fortführungsprognosen zu Grunde?

4. Besonderheiten bei Berliner Unternehmen

In Berlin mit seinem hohen Anteil an Start-ups, projektbasierten Dienstleistern und technologiegetriebenen Unternehmen ist die Prognose auf Basis stabiler Daten oft erschwert. Dennoch müssen Annahmen realistisch und sachlich begründet sein.

Typische Berliner Herausforderungen:

  • Hoher Anteil externer Finanzierung (VC, Business Angels)
  • Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern
  • Volatile Märkte mit kurzen Produktzyklen

Hier unterstützen wir mit speziell auf urbane Unternehmensstrukturen angepassten Prognosemodellen.

5. Wer legt die Annahmen fest?

Die Verantwortung für die getroffenen Annahmen liegt bei der Unternehmensleitung.

In der Praxis erfolgt die Ausarbeitung jedoch oft in Zusammenarbeit mit:

  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatern
  • Steuerberatern mit insolvenzrechtlicher Erfahrung
  • Fachleuten für Controlling und Liquiditätsplanung

Wir bieten unterstützende Beratung und Erstellung belastbarer Annahmen für jede Unternehmensgröße.

6. Gute Prognose beginnt mit guten Annahmen

Die Aussagekraft einer Fortführungsprognose steht und fällt mit der Qualität ihrer Annahmen. Sie müssen realistisch, nachvollziehbar und strategisch durchdacht sein. Nur so kann die Prognose im Ernstfall bestand haben – vor Gläubigern, Prüfern und Gerichten.

Wer professionelle Unterstützung sucht, um rechtssichere Annahmen zu treffen und dokumentieren zu lassen, sollte auf erfahrene Partner zurückgreifen.

7. Kontakt: Jetzt Beratung für belastbare Fortführungsprognosen

Sie benötigen eine Fortführungsprognose oder möchten Ihre zugrunde liegenden Annahmen auf Belastbarkeit prüfen lassen? Unsere Experten stehen Ihnen schnell und diskret zur Seite.

📞 Telefon: 030 – 509 306 719

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. In wirtschaftlich kritischen Situationen empfiehlt sich stets die Konsultation eines spezialisierten Fachberaters.