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Was ist Prüfungsgegenstand der Fortführungsprognose (HGB)?

9. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Was ist Prüfungsgegenstand der Fortführungsprognose (HGB)?

Die Fortführungsprognose nach HGB (§ 252 Abs. 1 Nr. 2) ist für alle kaufmännischen Jahresabschlüsse verpflichtend.

Sie sichert, dass Vermögenswerte und Schulden realistisch bewertet werden – unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Ziel dieses Beitrags: aufzeigen, was geprüft wird, wie Prüfung erfolgt und was Unternehmer dafür leisten müssen.

  1. Gesetzlicher Rahmen & Bedeutung
  2. Prüfungsstandard IDW PS 270 n.F.
  3. Prüfungsgegenstand im Detail
  4. Vier Szenarien der Fortführungsprüfung
  5. Auswirkungen bei Sanierung oder Krise
  6. Praxis-Tipps für Unternehmer
  7. Häufige Fehler & schnelle Fakten
  8. Fazit & Handlungsempfehlung

1. Gesetzlicher Rahmen & Bedeutung

  • § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB verlangt: Jahresabschluss unter Fortführungsannahme – es sei denn, rechtliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen.
  • Damit wird ein „Going‑Concern-Prinzip“ eingeführt – Grundlage für realistische Bewertung und Vertrauen von Banken, Investoren und Behörden.

2. Prüfungsstandard IDW PS 270 n.F.

  • Der Standard regelt, wie Wirtschaftsprüfer die Fortführungsannahme prüfen.
  • Inhalte:
    • Verstehen der Geschäftsrisiken, Unsicherheiten, Planannahmen
    • Offenlegung wesentlicher Unsicherheiten im Anhang oder Lagebericht
    • Anpassung des Bestätigungsvermerks bei massiven Risiken
Was ist Prüfungsgegenstand der Fortführungsprognose (HGB)

Was ist Prüfungsgegenstand der Fortführungsprognose (HGB)

3. Prüfungsgegenstand im Detail

  • Fokus liegt auf:
    • Prognosen zum Finanz-, Vermögens- und Ertragsvermögen
    • Plausibilität der Prämissen
    • Integrierte Planung (Bilanz, GuV, Cashflow)
    • Dokumentation von Risiken und geplanten Gegenmaßnahmen

4. Vier Szenarien laut IDW PS 270

IDW differenziert vier Fälle:

  1. Kein Risiko erkennbar → Standard-Going Concern
  2. Risiken vorhanden, aber tragbar begründet → vollziehbar
  3. Risiko erheblich → erfordert klare Angaben zu Unsicherheit
  4. Fortführung nicht gerechtfertigt → Abkehr vom Fortführungsprinzip

5. Sanierung & Krisenfall

  • In Sanierungssituationen sind geplante Restrukturierungsmaßnahmen entscheidend .
  • Ohne konkrete Umsetzung zum Bilanzstichtag muss ggf. zu Vorsichtsbewertung oder Liquidationswert bilanziert werden.

6. Praktische Tipps für Unternehmen

  • Dokumentieren Sie alle Annahmen, Sensitivitäten und Risikoszenarien.
  • Erstellen Sie integrierte Pläne (Cashflow, Bilanz, GuV) über mind. 12 Monate.
  • Kommunikation ist entscheidend: Stellen Sie sicher, dass Wirtschaftsprüfer Zugriff auf Belege und Planung erhalten.
  • Informieren Sie risikobehaftete Gläubiger und Stakeholder transparent.

7. Häufige Fehler (Infobox)

  • Fehlende Plausibilisierung der Planung
  • Keine dokumentierten Annahmen oder Risikoanalysen
  • Verpasstes Monitoring eingeleiteter Sanierungsmaßnahmen
  • Keine Disziplin bei formaler Offenlegung im Anhang

8. Handlungsempfehlung

  • Die handelsrechtliche Fortführungsprognose ist mehr als ein Formalakt – sie ist Beleg für realistische Unternehmensplanung.
  • Fehler können zu modifiziertem Vermerk, Haftung oder fragwürdiger Bilanz führen.
  • Rechtzeitig und transparent planen schützt: Beauftragen Sie frühzeitig externe Expertise bei Unsicherheiten oder Krisen.

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