Was ist der Prognosegegenstand der Fortführungsprognosen?
Was ist der Prognosegegenstand der Fortführungsprognosen?
Wer sich mit der Unternehmensfortführung in Krisenzeiten beschäftigt, kommt an einem Begriff nicht vorbei:
Fortführungsprognose.
Doch was genau wird in einer Fortführungsprognose eigentlich beurteilt?
Anders gefragt: Was ist der Prognosegegenstand dieser entscheidenden Einschätzung?
In diesem Beitrag beleuchten wir die konkrete inhaltliche Zielrichtung der Fortführungsprognose, ihre Bedeutung in der Praxis und ihre rechtliche Einbettung – insbesondere für Unternehmen in Berlin und deutschlandweit.
1. Definition: Was bedeutet Prognosegegenstand?
Der Begriff Prognosegegenstand bezeichnet den konkreten Inhalt, auf den sich eine zukunftsgerichtete Einschätzung bezieht. Bei Fortführungsprognosen umfasst dieser Gegenstand die Frage:
„Ist das Unternehmen voraussichtlich in der Lage, seine wirtschaftliche Tätigkeit in den kommenden 12 Monaten fortzusetzen?“
Es geht also nicht nur um eine allgemeine Lageeinschätzung, sondern um eine systematische Bewertung:
- der Liquiditätssituation
- der Ertragslage
- der rechtlichen Rahmenbedingungen
- der wirtschaftlichen und strategischen Planung

Was ist der Prognosegegenstand der Fortführungsprognosen?
2. Unterschiede nach HGB und InsO
Je nach Rechtsgrundlage unterscheidet sich der Prognosegegenstand leicht in seiner Tiefe und Zielrichtung:
a) HGB-Fortführungsprognose
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wird geprüft, ob bei der Bilanzaufstellung von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden kann. Der Prognosegegenstand liegt hier auf:
- Bestehen von ernsthaften Zweifeln an der Fortführung
- ausreichender Liquiditätsplanung
- geplanten Gegenmaßnahmen bei Engpässen
b) InsO-Fortführungsprognose
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt der Fokus auf der Frage, ob eine positive Fortführungsprognose zur Vermeidung der Insolvenzantragspflicht vorliegt. Der Prognosegegenstand ist entsprechend strenger definiert:
- Fortbestand der Zahlungsfähigkeit über 12 Monate
- Verfügbarkeit von Sanierungsinstrumenten (z. B. Kapitalzuführung, Gläubigerverzicht)
- Umsetzungswahrscheinlichkeit geplanter Restrukturierungen
3. Konkrete Inhalte der Prognose: Was wird geprüft?
Ein belastbarer Prognosegegenstand umfasst typischerweise folgende Elemente:
a) Finanzielle Kennzahlen
- Liquiditätsplanung (Cashflow-Prognose)
- Zahlungsfähigkeit und Kapitaldienstfähigkeit
- Fremdkapitalstruktur und Fristigkeiten
b) Operative Parameter
- Auftragslage, Umsatzplanung, Kundentreue
- Personalkostenentwicklung
- Lieferkettenstabilität
c) Strategische Faktoren
- Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells
- Wettbewerbssituation
- Innovationsfähigkeit und Marktveränderungen
d) Rechtliche Rahmenbedingungen
- Haftungsrisiken
- Steuerliche Sonderfaktoren
- Gesetzliche Fristen und Sanierungsfenster
4. Besonderheiten für Berliner Unternehmen
In der Berliner Unternehmenslandschaft, die von Start-ups, Dienstleistern und projektbasierten Firmen geprägt ist, ist der Prognosegegenstand oft mit hoher Unsicherheit verbunden. Häufige Faktoren:
- Projektfinanzierungen mit kurzer Laufzeit
- hohe Abhängigkeit von Investoren
- volatile Marktsituationen und regulatorische Unsicherheiten
Daher ist es besonders wichtig, dass der Prognosegegenstand realistisch, nachvollziehbar und belastbar definiert wird. Genau hier setzt die Beratung von Fortfuehrungsprognose24.de an.
5. Wer definiert den Prognosegegenstand?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmensorgan (z. B. Geschäftsführung, Vorstand), die operative Umsetzung erfolgt idealerweise durch externe Fachleute:
- Sanierungsexperten nach IDW S6
- Betriebswirte mit Restrukturierungs-Know-how
- Steuer- und Rechtsberater mit Insolvenzerfahrung
Unser Team begleitet Sie dabei nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der rechtssicheren Dokumentation.
6. Fazit: Klarer Gegenstand = klare Entscheidung
Die Frage nach dem Prognosegegenstand ist mehr als eine akademische: Sie entscheidet darüber, ob eine Fortführungsprognose den rechtlichen Anforderungen standhält, von Banken anerkannt wird oder vor einer Insolvenzantragspflicht bewahrt.
Ein klar definierter, plausibel begründeter Prognosegegenstand ist die Grundlage für jede strategische Unternehmensentscheidung in der Krise.
7. Jetzt Beratung anfordern: Prognose gegen Klarheit tauschen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Fortführungsprognose den rechtlich notwendigen Prognosegegenstand korrekt umfasst, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir bieten Ihnen erfahrene Fachberater, die Ihnen helfen, Ihren Prognosegegenstand richtig zu definieren und zu dokumentieren.
📞 Telefon: 030 – 509 306 719
8. Weitere lesenswerte Themen:
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. In konkreten Fällen empfiehlt sich immer die Konsultation unseres spezialisierten Fachberaters.
FAQ-Snippet (Fragen & Antworten)
Frage 1: Was ist der Prognosegegenstand einer Fortführungsprognose?
Antwort: Der Prognosegegenstand umfasst die zentrale Fragestellung, ob ein Unternehmen voraussichtlich in der Lage ist, seine wirtschaftliche Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten fortzusetzen. Bewertet werden dabei Liquidität, Ertragslage, Geschäftsmodell und rechtliche Rahmenbedingungen.
Frage 2: Worin unterscheidet sich der Prognosegegenstand nach HGB und InsO?
Antwort: Nach HGB liegt der Fokus auf der Bilanzierung und dem Vorliegen von Zweifeln an der Fortführung. Nach InsO hingegen ist zu prüfen, ob eine Insolvenzgefahr durch Überschuldung besteht. Der Prognosegegenstand ist dort strenger definiert und bezieht auch Sanierungsmaßnahmen ein.
Frage 3: Wer definiert den Prognosegegenstand der Fortführungsprognose?
Antwort: Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Definition des Prognosegegenstands. In der Praxis wird diese Aufgabe häufig mit Unterstützung externer Experten wie Sanierungsberatern oder Steuerberatern mit insolvenzrechtlicher Erfahrung umgesetzt.
Frage 4: Welche Faktoren sind für den Prognosegegenstand besonders relevant?
Antwort: Entscheidende Faktoren sind u. a. die Liquiditätsplanung, Umsatz- und Kostenstruktur, Marktumfeld, Finanzierungsrahmen sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens.