Wann ist der Zeitpunkt zur Erstellung der Fortführungsprognosen?
Wann ist der Zeitpunkt zur Erstellung der Fortführungsprognosen?
Die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens steht und fällt mit der rechtzeitigen Risikoerkennung.
Eine Fortführungsprognose ist dabei eines der zentralen Werkzeuge zur Einschätzung der Unternehmensfortführung.
Doch wann genau ist der richtige Zeitpunkt für deren Erstellung?
Dieser Beitrag liefert fundierte Antworten und zeigt auf, welche Fristen, Signale und Situationen relevant sind – besonders mit Blick auf mittelständische Unternehmen in Berlin und ganz Deutschland.
1. Grundsätzliche Einordnung: Prognose als Frühwarnsystem
Eine Fortführungsprognose soll rechtzeitig klären, ob ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aufrechterhalten kann. Sie dient nicht nur der Absicherung von Bilanzierungsentscheidungen, sondern auch der Vermeidung einer verspäteten Insolvenzanmeldung.
2. Gesetzliche Auslöser: Wann muss die Prognose erstellt werden?
a) Nach HGB: Bei Zweifeln an der Fortführungsannahme
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zu prüfen, ob die Annahme der Unternehmensfortführung weiterhin tragfähig ist. Bestehen begründete Zweifel, muss eine Fortführungsprognose erstellt werden. Typische Anzeichen:
- Anhaltende Verluste oder negatives Eigenkapital
- Zahlungsengpässe oder abgelehnte Kreditanträge
- Wegfall wesentlicher Kunden oder Lieferanten

Wann ist der Zeitpunkt zur Erstellung der Fortführungsprognosen?
b) Nach InsO: Bei möglicher Überschuldung
Nach § 19 Abs. 2 InsO ist eine Fortführungsprognose erforderlich, wenn zu prüfen ist, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Das ist immer dann relevant, wenn:
- Die Buchwerte die Vermögenswerte übersteigen
- Liquiditätsengpässe nicht kurzfristig behebbar sind
- Verhandlungen mit Gläubigern scheitern
3. Praktische Empfehlung: Nicht erst auf Fristen warten
Aus der Beratungspraxis zeigt sich: Wer mit der Fortführungsprognose bis zur bilanziellen oder rechtlichen Pflicht wartet, riskiert unnötig Verluste. Es empfiehlt sich daher, eine Prognose immer dann zu erstellen, wenn wirtschaftliche Unsicherheiten erkennbar werden.
Typische Praxisanlässe:
- Vor Gesprächen mit Banken oder Investoren
- Bei tiefgreifenden Umstrukturierungen
- Im Vorfeld größerer Investitionen
- Bei auslaufenden Finanzierungslinien
4. Besondere Relevanz in Berlin und Großstädten
In einer dynamischen Wirtschaftsregion wie Berlin sehen sich viele Unternehmen häufig mit kurzfristigen Marktveränderungen konfrontiert. Gerade bei wachstumsstarken Start-ups, stark fremdfinanzierten Mittelständlern oder Projektentwicklern kann der richtige Zeitpunkt zur Erstellung der Fortführungsprognose über die Zukunftsfähigkeit entscheiden.
Beispielhafte Auslöser:
- Stagnierende Anschlussfinanzierung für Immobilienprojekte
- Rückzahlungspflichten aus Corona-Hilfen
- Massiver Personalumbau in Wachstumsphasen
5. Wer sollte die Prognose erstellen?
Um rechtssicher und objektiv zu handeln, sollte die Fortführungsprognose durch qualifizierte Fachleute erstellt werden:
- Sanierungsexperten nach IDW S6
- Steuerberater mit insolvenzrechtlicher Erfahrung
- Betriebswirte mit Spezialkenntnissen in Restrukturierung
Fortfuehrungsprognose24.de bietet Ihnen Zugang zu einem deutschlandweiten Netzwerk erfahrener Fachberater, die innerhalb weniger Tage belastbare Prognosen liefern.
6. Fazit: Der beste Zeitpunkt ist früher als gedacht
Wer zu lange wartet, riskiert mehr als nur einen Zahlungsverzug. Die rechtzeitige Erstellung einer Fortführungsprognose schützt vor strafrechtlichen Risiken (z. B. Insolvenzverschleppung), sichert Vertrauen bei Stakeholdern und ermöglicht strategisches Handeln in schwierigen Phasen.
Im Zweifel gilt: Besser einige Wochen zu früh als einen Tag zu spät.
7. Jetzt Kontakt aufnehmen: Prognose professionell erstellen lassen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob aktuell der richtige Zeitpunkt für eine Fortführungsprognose ist, helfen wir Ihnen vertraulich und kompetent weiter.
📞 Hotline: 030 – 509 306 719
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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die persönliche Kontaktaufnahme mit unseren Fachberatern.