Transparenzregister
Das Transparenzregister ist ein zentrales, elektronisches Register in Deutschland, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften enthält.
Es wurde eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister dient der Erfassung der „wirtschaftlich Berechtigten“ von Unternehmen und Vereinigungen.
Ein wirtschaftlich Berechtigter ist in der Regel die natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile hält oder Kontrolle ausübt.
Rechtsgrundlage
- § 18 ff. des Geldwäschegesetzes (GwG)
- Umsetzung von EU-Richtlinien zur Geldwäscheprävention
Wer muss sich eintragen?
Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister – das heißt:
Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften müssen die Daten ihrer wirtschaftlich Berechtigten aktiv und elektronisch im Transparenzregister eintragen lassen.
Beispiele:
- GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
- AG, SE
- OHG, KG
- Stiftungen
- eingetragene Vereine (eingeschränkt)

Transparenzregister
Fristen zur Eintragung (abgelaufen):
Gesellschaftsform | Frist zur Eintragung | Status |
---|---|---|
AG, SE, KGaA | bis 31.03.2022 | abgelaufen |
GmbH, Genossenschaft, europäische Genossenschaft, Partnerschaft | bis 30.06.2022 | abgelaufen |
Alle anderen | bis 31.12.2022 | abgelaufen |
Was droht bei Nichtmeldung?
- Bußgelder von bis zu 150.000 € (in schweren Fällen mehr)
- Öffentliche Nennung („Naming and Shaming“)
- Probleme bei Bankgeschäften, Gründungen, Notarterminen
Welche Angaben sind erforderlich?
- Vollständiger Name des wirtschaftlich Berechtigten
- Geburtsdatum
- Wohnort (kein Nachweis nötig)
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. 100 % Gesellschafter)
- Staatsangehörigkeit
Wer hat Einsicht?
- Behörden (z. B. Finanzämter, Polizei)
- Verpflichtete nach dem GwG (z. B. Banken, Notare)
- Seit 2022 wieder eingeschränkt öffentlich (nach EuGH-Urteil)
Wo erfolgt die Eintragung?
Über die Website: www.transparenzregister.de
Tipp aus der Praxis
Viele Unternehmer haben die Pflicht zur Eintragung übersehen oder wurden falsch informiert (z. B. „ist im Handelsregister schon alles drin“). Diese Mitteilungsfiktion gilt seit August 2021 nicht mehr. Auch bei Ein-Personen-GmbHs ist eine Eintragung Pflicht!
Hilfe bei der Eintragung
Wenn du Unterstützung bei der Anmeldung oder Überprüfung deines Unternehmens im Transparenzregister brauchst (z. B. im Rahmen einer Fortführungsprognose, Umstrukturierung oder Sanierung), hilft dir Fortfuehrungsprognose24.de gerne weiter.
Kontakt:
📞 030 – 509 306 719