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Sitz der Gesellschaft verlegen oder nur die Geschäftsanschrift Unterschied?

9. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Sitz der Gesellschaft verlegen oder nur die Geschäftsanschrift Unterschied?

Der Unterschied zwischen der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und der Änderung der Geschäftsanschrift ist rechtlich und praktisch sehr wichtig:

1. Sitz der Gesellschaft verlegen

= Änderung des im Handelsregister eingetragenen „Sitzes“ (§ 10 GmbHG / § 7 AktG / § 24 HGB)

  • Was bedeutet das?
    Der Sitz ist der rechtliche Standort der Gesellschaft und steht im Gesellschaftsvertrag sowie im Handelsregister.
  • Beispielhafte Sitzeintragung:
    „Sitz der Gesellschaft ist Berlin.“
  • Folgen einer Sitzverlegung:
    • Gesellschaftsvertrag muss geändert werden (nur notariell möglich!)
    • Gesellschafterbeschluss notwendig
    • Eintragung ins Handelsregister
    • ggf. auch Wechsel des Registergerichts (z. B. von München nach Berlin)
    • ggf. steuerliche Änderungen (Zuständigkeit des Finanzamts)
  • Typischer Anlass:
    Umzug in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland, z. B. aus unternehmerischen, steuerlichen oder organisatorischen Gründen.
Sitz der Gesellschaft verlegen oder nur die Geschäftsanschrift Unterschied

Sitz der Gesellschaft verlegen oder nur die Geschäftsanschrift Unterschied

2. Nur die Geschäftsanschrift ändern

= Änderung der tatsächlichen Adresse, an der die Gesellschaft tätig ist

  • Was bedeutet das?
    Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Adresse, an der die Gesellschaft zu erreichen ist – also Straße, Hausnummer, PLZ, Ort.
  • Beispielhafte Eintragung:
    „Musterstraße 5, 10115 Berlin“
  • Folgen einer Adressänderung:
    • Keine Änderung des Gesellschaftsvertrags nötig
    • Kein Gesellschafterbeschluss erforderlich
    • Formlose Mitteilung ans Handelsregister (aber durch Notar eingereicht!)
    • Wird auch im Handelsregister veröffentlicht
  • Typischer Anlass:
    Umzug innerhalb derselben Stadt oder desselben Ortes (z. B. Umzug von einem Bürogebäude ins nächste).

Kurz & Klar:

Aspekt Sitzverlegung Geschäftsanschrift ändern
Art der Änderung Rechtlicher Sitz (Ort) Konkrete Adresse
Handelsregistereintrag Ja Ja
Gesellschaftsvertrag Muss geändert werden Bleibt unverändert
Notar erforderlich Ja (für Beschluss und Eintragung) Ja (nur für die Mitteilung)
Dauer & Aufwand Hoch Gering
Steuerliche Auswirkungen Möglich Meist keine
Beispiel Verlegung von München nach Berlin Umzug von „Musterstraße 1“ nach „Musterstraße 5“ in Berlin

Handeln Sie rechtzeitig mit einer Fortführungsprognose bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten.