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Prüfung mittels Fortführungsprognosen frühzeitig beauftragen?

11. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Prüfung mittels Fortführungsprognosen frühzeitig beauftragen?

Warum Unternehmen die Weichen rechtzeitig stellen sollten – bevor es zu spät ist

Frühwarnung statt Krisenmodus

Liquiditätsengpässe, schwindendes Eigenkapital, gestiegene Finanzierungskosten, Auftragsstornierungen:

Unternehmen stehen heute mehr denn je unter strukturellem Druck.

Wer hier nicht frühzeitig gegensteuert, riskiert die wirtschaftliche Fortführbarkeit – und schlimmstenfalls die Insolvenz.

Ein entscheidendes Instrument zur Früherkennung und zur Sicherung der unternehmerischen Handlungsfähigkeit ist die Fortführungsprognose.

Sie gibt eine belastbare Einschätzung darüber, ob ein Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell auch künftig bestehen kann – sei es im handelsrechtlichen (HGB) oder insolvenzrechtlichen (InsO) Sinne.

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für die Beauftragung einer Fortführungsprognose?

Und warum ist es gefährlich, zu lange zu warten?

1. Was ist eine Fortführungsprognose überhaupt?

Die Fortführungsprognose – oft auch als Fortbestehensprognose bezeichnet – prüft, ob ein Unternehmen mittelfristig zahlungsfähig und wirtschaftlich überlebensfähig ist.

Es gibt zwei zentrale Rechtsgrundlagen:

  • Handelsrechtlich: gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, geregelt im Prüfungsstandard IDW PS 270 n.F.
  • Insolvenzrechtlich: bei Überschuldung nach § 19 InsO, geregelt im IDW S11 Standard

Die Zielsetzung unterscheidet sich:

Art der Prognose Zweck Planungshorizont
Handelsrechtlich Voraussetzung für die Bilanzierung nach Fortführungswerten (Going Concern) 12 Monate
Insolvenzrechtlich Entscheidungsgrundlage bei Überschuldung (positive Fortbestehensprognose notwendig, um Insolvenzantragspflicht zu vermeiden meist 12–24 Monate

2. Typische Auslöser für eine Fortführungsprognose

Viele Unternehmen beauftragen eine Fortführungsprognose zu spät – meist erst dann, wenn das Finanzamt, die Hausbank oder der Insolvenzverwalter bereits involviert sind.

Dabei gibt es klare Frühwarnzeichen, bei denen eine Prognose unbedingt erstellt werden sollte:

  • Zahlungsverzug gegenüber Lieferanten, Sozialkassen oder dem Finanzamt
  • Abhängigkeit von stillschweigend verlängerten Kreditlinien
  • Kein belastbarer Liquiditätsplan vorhanden
  • Eigenkapitalquote unter 10 %
  • Kreditkündigung durch Hausbank
  • Vermerk des Steuerberaters zu Going Concern-Risiken im Anhang
  • Hohe Verluste über mehrere Jahre hinweg
  • Keine erkennbaren stillen Reserven oder verwertbares Anlagevermögen
  • Bevorstehende oder laufende Betriebsprüfungen mit hohem Rückforderungspotenzial
Prüfung mittels Fortführungsprognosen frühzeitig beauftragen

Prüfung mittels Fortführungsprognosen frühzeitig beauftragen

3. Risiken einer verspäteten Beauftragung

Ein zentrales Problem vieler Geschäftsleitungen: Sie agieren reaktiv statt präventiv. Doch wer mit der Fortführungsprognose wartet, bis das Wasser bereits bis zum Hals steht, läuft Gefahr:

  • Persönlich für Zahlungen nach Insolvenzreife zu haften (§ 15b InsO)
  • Strafrechtlich verfolgt zu werden (z. B. wegen Insolvenzverschleppung)
  • Kreditwürdigkeit zu verlieren – weil Finanzierer kein vertrauenswürdiges Gutachten erhalten
  • Den Spielraum für eine Sanierung oder Restrukturierung vollständig zu verlieren
  • Im schlimmsten Fall das Unternehmen aufgeben zu müssen – obwohl es noch sanierungsfähig gewesen wäre

Merke: Je früher eine Fortführungsprognose beauftragt wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten, das Unternehmen strategisch neu aufzustellen – mit Unterstützung der Gläubiger, Gesellschafter oder Kapitalgeber.

4. Vorteile einer frühzeitigen Fortführungsprognose

Objektive Risikoeinschätzung: Sie erhalten eine neutrale Sicht auf Ihr Unternehmen – und wissen, wie dringend eine Sanierung ist.

Vertrauensgewinn bei Stakeholdern: Eine belastbare Prognose schafft Transparenz gegenüber Banken, Steuerberatern, Gesellschaftern oder Investoren.

Vermeidung insolvenzrechtlicher Risiken: Sie sichern sich gegen Haftungsfallen ab – besonders bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Grundlage für Sanierungsmaßnahmen: Die Fortführungsprognose liefert die Basis für ein Sanierungskonzept nach IDW S6.

Besseres Verhandlungsklima: Banken, Lieferanten und Investoren reagieren kooperativer, wenn sie frühzeitig und strukturiert informiert werden.

5. Typische Bestandteile einer Fortführungsprognose

Ein professionell erstelltes Prognose-Gutachten enthält u. a.:

  • Eine analysegestützte Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Einen Liquiditätsstatus (Stichtagsbetrachtung) und eine Liquiditätsbilanz (3-Wochen-Zeitraum)
  • Eine integrierte Planung (GuV-, Bilanz- und Cashflow-Plan) für mindestens 12 Monate
  • Eine bewertete Maßnahmenliste zur Sanierung oder Stabilisierung
  • Eine rechtliche Einschätzung zur Fortführungswahrscheinlichkeit
  • Eine klare Aussage: Positive oder negative Fortführungsprognose

6. Wer darf eine Fortführungsprognose erstellen?

Grundsätzlich kann jeder sachkundige Dritte eine Prognose erstellen. Allerdings erwarten Banken und Insolvenzgerichte Objektivität, Erfahrung und Nachvollziehbarkeit.

Typische Auftragnehmer:

  • Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer
  • Sanierungsberater mit Erfahrung nach IDW S6/S11
  • Unternehmensberater mit Bilanzierungs- und Planungskompetenz
  • Interimsmanager oder Chief Restructuring Officer (CRO)

Tipp: Achten Sie auf eine neutrale Beauftragung durch den Gesellschafterkreis oder die Geschäftsführung – nicht durch einzelne Gläubiger.

7. Regionale Aspekte (GEO-Optimierung)

In Ballungszentren wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt oder Düsseldorf sind Fortführungsprognosen besonders gefragt – etwa bei Unternehmen mit Private Equity Hintergrund, in stark regulierten Branchen (Gesundheit, Pflege, Energie) oder mit komplexen Unternehmensstrukturen (Holding-Modelle).

Gleichzeitig zeigt die Erfahrung von Fortfuehrungsprognose24.de: Gerade im Mittelstand in ländlichen Regionen fehlt häufig das Bewusstsein für die Bedeutung der Prognose – bis zur letzten Minute.

Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis das Finanzamt oder die Bank zur Handlung zwingt. Sprechen Sie frühzeitig mit Experten, auch wenn Ihr Unternehmen im ländlichen Raum, in Ostdeutschland oder im Mittelstand angesiedelt ist.

8. Was kostet eine Fortführungsprognose?

Der Preis hängt von der Komplexität, der Unternehmensgröße und dem Zeitdruck ab.

  • Kleine Unternehmen: ab ca. 3.000 € netto
  • Mittelständische Unternehmen: 5.000 – 15.000 €
  • Unternehmensgruppen / Holdings: ab 15.000 €

In kritischen Fällen mit kurzer Frist sind Expressprognosen möglich – oft innerhalb von 3–7 Werktagen.

Wichtig: Eine gute Prognose ist günstiger als ein Insolvenzverfahren. Und in der Regel steuerlich absetzbar.

9. Früh handeln. Haftung vermeiden. Zukunft sichern.

Eine Fortführungsprognose ist mehr als ein formales Gutachten – sie ist ein strategisches Frühwarnsystem für Geschäftsführer und Gesellschafter. Sie verschafft Klarheit, schützt vor persönlicher Haftung und schafft eine belastbare Grundlage für Investitionen, Kredite oder Sanierungsmaßnahmen.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

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