Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist das zentrale Veröffentlichungsorgan der Bundesrepublik Deutschland für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen.
Er spielt eine zentrale Rolle in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Verfahren – darunter Insolvenzverfahren, Jahresabschlüsse, Handelsregisterveröffentlichungen oder Fortführungsprognosen bei Kapitalgesellschaften.
Hier findest Du einen kompakten Überblick über den Bundesanzeiger, seine Funktionen und seine Bedeutung für Unternehmen:
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) ist ein Online-Portal unter staatlicher Aufsicht, betrieben durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Er erfüllt hoheitliche Aufgaben – vergleichbar mit einem offiziellen Amtsblatt – und wird häufig im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Offenlegungspflichten genutzt.
Was wird im Bundesanzeiger veröffentlicht?
1. Insolvenzverfahren
- Eröffnung und Abweisung von Insolvenzverfahren
- Bestellung von Insolvenzverwaltern
- Fristen für Gläubiger
👉 Diese Daten werden zusätzlich über www.insolvenzbekanntmachungen.de verbreitet.
2. Jahresabschlüsse
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG etc.) sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse, ggf. inklusive Lagebericht und Anhang, im Bundesanzeiger offenzulegen.
3. Fortführungsprognosen
Im Rahmen der Prüfung der Insolvenzreife (z. B. bei Überschuldung) kann eine Fortführungsprognose Bestandteil von Unterlagen sein, die bei Behörden, Gläubigern oder im Rahmen von Offenlegungspflichten auftaucht – auch wenn sie selbst nicht direkt im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Bundesanzeiger
4. Kapitalmarktinformationen
- Ad-hoc-Meldungen
- Insiderinformationen
- Beteiligungsmeldungen
5. Verschmelzungen, Umwandlungen, Auflösungen
- Registerbekanntmachungen
- Gesellschaftsveränderungen
- Liquidationen
Wer ist zur Veröffentlichung verpflichtet?
- Kapitalgesellschaften: z. B. GmbH, AG, UG
- Unternehmen mit bestimmter Größenklasse: laut HGB
- Insolvenzverwalter und Gerichte: bei Insolvenzverfahren
- Emittenten: bei kapitalmarktrechtlichen Publikationen
Wie funktioniert die Veröffentlichung?
Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch über das Online-Einreichungsportal des Bundesanzeigers:
📍 https://publikations-plattform.bundesanzeiger.de
Dort können Unternehmen oder ihre Berater Unterlagen hochladen und die Veröffentlichung beauftragen. Es gibt kostenpflichtige und kostenlose Veröffentlichungsarten – abhängig vom Typ.
Kosten der Veröffentlichung
- Jahresabschluss Offenlegung (GmbH): meist zwischen 30–70 €
- Registerbekanntmachung durch Amtsgericht: kostenlos für den Antragsteller
- Kapitalmarktmeldungen: variieren je nach Umfang und Format
Was passiert bei Nichtveröffentlichung?
Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht (z. B. bei Jahresabschlüssen) nicht fristgerecht nachkommen, drohen:
- Zwangsgelder durch das Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Bußgelder bis zu 25.000 € pro Jahr
- Reputationsschäden, z. B. bei Banken oder Investoren
Hilfe bei Veröffentlichung oder Offenlegungspflicht?
Wenn Du Unterstützung bei:
- der Einreichung eines Jahresabschlusses
- der Gestaltung einer Fortführungsprognose
- der Kommunikation mit Insolvenzgericht oder Bundesanzeiger
benötigst, sprich uns gern an. Wir unterstützen zuverlässig, rechtssicher und branchenübergreifend nicht nur mit einer Fortführungsprognose.