Firma macht Verluste
Firma macht Verluste – Frühwarnsystem, Handlungspflicht und Reorganisationspflichten
Früherkennung – Verluste nicht nur als Ergebnis betrachten, sondern als Symptom
Firma macht Verluste – Viele Unternehmen erkennen Verluste zu spät oder verharmlosen sie als temporäre Schwäche.
Doch der erste Jahresfehlbetrag kann bereits der Beginn eines existenzgefährdenden Trends sein.
Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern auch sich selbst als Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsrisiken.
Frühwarnzeichen ernst nehmen:
- Stornierungen oder vermehrte Reklamationen bei Bestandskunden
- Auftragsrückgänge ohne nachvollziehbaren Marktgrund
- Verlängerung der Debitorenlaufzeiten, während Kreditoren schneller bezahlt werden müssen
- Zahlungsverzögerungen bei Sozialabgaben oder Steuer
- Überziehungen bei Kreditlinien oder Ablehnung von Zwischenfinanzierungen
Reorganisationspflicht nach BGH – Ihre unternehmerische Pflicht zur Gegensteuerung
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Geschäftsführer sind bei erkennbaren Verlusten verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage zu ergreifen. Tun sie dies nicht, kann im Haftungsfall eine persönliche Inanspruchnahme drohen.
Pflichtenkatalog für Geschäftsführer in der Verlustphase:
- Aufbau einer vollständigen und rollierenden Liquiditätsplanung
- Maßnahmenkatalog mit Fristen zur Verlustbegrenzung
- Monatliches Reporting an Gesellschafter und Banken
- Frühzeitige Prüfung der Insolvenzreife nach §17, §18, §19 InsO
- Bei relevanten Anzeichen: Erstellung einer Fortbestehensprognose (IDW S11)
Finanzierungsfähigkeit trotz Verlusten erhalten – das ist möglich
Gerade in der Verlustphase ist die Finanzierungsfähigkeit zentral. Entscheidend ist nicht nur das operative Ergebnis, sondern die Fähigkeit zur Kommunikation und Steuerung.

Firma macht Verluste
Diese Unterlagen erwarten Banken in Krisenzeiten:
- Aktuelle BWA mit Soll-Ist-Vergleich
- Liquiditätsplanung (mind. 13 Wochen)
- Businessplan mit Plan-GuV, Bilanz und Cashflow
- Fortführungsprognose oder Sanierungskonzept
- ESG-konformes Risikoprofil (nachhaltigkeitsbezogene KPIs)
Je professioneller diese Unterlagen aufbereitet sind, desto größer ist die Bereitschaft zur Kreditverlängerung, Umschuldung oder stillschweigenden Stundung.
Liquiditätskrise vermeiden – mit integriertem Frühwarnsystem
Ein effektives Frühwarnsystem Liquidität beinhaltet:
- Tagesgenaue Cash-Überwachung
- Skalierbares Zahlungspriorisierungssystem
- Regelmäßige Forecasts mit Szenario-Analyse
- Wöchentliche Abweichungsanalyse
- Eskalationsroutinen bei negativen Plan-Ist-Differenzen
- Engmaschiger Austausch mit Steuerberater und Finanzierungspartnern
Ein solches System muss nicht teuer sein – entscheidend ist seine Disziplin und Konsequenz in der Anwendung.
ESG & Krisenfähigkeit – der unterschätzte Erfolgsfaktor
Nachhaltigkeit ist kein „Nice-to-have“ mehr. In Krisenphasen achten Banken besonders auf Governance-Strukturen, soziale Verantwortung und Transparenz im Reporting.
Kriterien mit Einfluss auf Ihre Sanierungsfähigkeit:
- Gibt es ein dokumentiertes ESG-Konzept?
- Wird regelmäßig ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt?
- Wurde ein CO₂-Fußabdruck ermittelt?
- Gibt es Nachhaltigkeitsziele mit messbarer Zielerreichung?
Ein Unternehmen, das sowohl finanziell als auch nachhaltig aufgestellt ist, erhält in kritischen Phasen schneller Unterstützung durch Banken, Förderinstitute oder Investoren.
Handlungspflicht vor Eintritt der Insolvenzreife
Sobald absehbar ist, dass das Unternehmen in den nächsten 24 Monaten zahlungsunfähig zu werden droht, besteht nach §18 InsO die Möglichkeit, ein präventives Restrukturierungsverfahren (nach StaRUG) zu starten – bevor die Insolvenzantragspflicht eintritt.
Vorteile eines präventiven Verfahrens:
- Kein Insolvenzverfahren nötig
- Kein Verlust der Geschäftsführungsbefugnis
- Möglichkeit der Einigung mit nur ausgewählten Gläubigern
- Schutz vor Vollstreckungen (gerichtlich bestätigt)
- Hohe Reputationswahrung nach außen
Unternehmerische Checkliste: So navigieren Sie durch die Verlustkrise
📌 Sofortige Analyse der GuV und der Cashflow-Lage
📌 13-Wochen-Liquiditätsplanung erstellen und wöchentlich aktualisieren
📌 Deckungsbeiträge auf Produktebene prüfen
📌 Gesamtkostenstruktur analysieren – insbesondere Personalkosten und Sachkosten
📌 Kreditverträge auf Covenants und Fristen kontrollieren
📌 Fortbestehensprognose erstellen lassen (IDW S11) bei Anzeichen für Überschuldung
📌 Stakeholder informieren und integrieren – Transparenz statt Beschwichtigung
📌 Sanierungskonzept auf Basis von IDW S6 erarbeiten (bei komplexer Lage)
📌 Juristische Beratung einholen bei drohender Haftungsgefahr