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Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren StaRUG – Das präventive Restrukturierungsverfahren umfassend erklärt

Neue Wege zur Sanierung: Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Seit dem 1. Januar 2021 ermöglicht das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage eine außerinsolvenzliche Sanierung – frühzeitig, flexibel und gerichtsunabhängig.

Das StaRUG stellt eine bedeutende Ergänzung zum klassischen Insolvenzrecht dar und bietet insbesondere mittelständischen Unternehmen die Chance, ihre Restrukturierung im Vorfeld einer Insolvenz umzusetzen.

Was ist das StaRUG?

Das StaRUG schafft einen gesetzlich normierten Rahmen für die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen in der Krise.

Es basiert auf der EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen und richtet sich an Unternehmen, bei denen zwar noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde.

Der besondere Vorteil:

Das Unternehmen kann Sanierungsmaßnahmen gezielt mit bestimmten Gläubigergruppen verhandeln, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen.

Ziel und Nutzen des StaRUG

  • Frühzeitige Restrukturierung vor Eintritt der Insolvenzreife
  • Vermeidung von Imageschäden durch öffentliches Insolvenzverfahren
  • Flexible Gläubigereinbindung – nur betroffene Gruppen müssen zustimmen
  • Rechtssicherheit durch gerichtliche Bestätigung einzelner Verfahrensschritte
  • Reduktion der Geschäftsführerhaftung durch aktives Krisenmanagement
  • Vertraulichkeit – keine Veröffentlichung im Handelsregister oder Bundesanzeiger
  • Wahrung der Unternehmenssubstanz durch gezielte Eingriffe ohne Generalbereinigung

Voraussetzungen für das StaRUG-Verfahren

Um das StaRUG nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig (§ 17 InsO) oder überschuldet (§ 19 InsO)
  • Es liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) vor
  • Es existiert ein tragfähiger Restrukturierungsplan mit konkreten Maßnahmen
  • Das Unternehmen ist in der Lage, das Verfahren verantwortungsvoll umzusetzen
  • Eine Krisenursachenanalyse wurde durchgeführt
Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Ablauf des StaRUG-Verfahrens (Schritte in der Praxis)

  1. Analyse der Krisenursachen und Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
  2. Entscheidung für StaRUG als Sanierungsinstrument
  3. Erarbeitung eines Restrukturierungsplans, inklusive integrierter Finanzplanung (GuV, Bilanz, Liquiditätsplanung)
  4. Auswahl der betroffenen Gläubigergruppen (nicht alle Gläubiger müssen einbezogen werden)
  5. Verhandlung mit Gläubigern, idealerweise mit Unterstützung eines Sanierungsmoderators
  6. Abstimmung über den Restrukturierungsplan (75 %-Mehrheit pro Gläubigergruppe erforderlich)
  7. Gerichtliche Bestätigung des Plans (optional, aber bei Verfahrenshilfen erforderlich)
  8. Umsetzung der Maßnahmen unter begleitendem Monitoring

Besondere Merkmale und Verfahrenshilfen im StaRUG

  • Sanierungsmoderation: Verfahren zur vertraulichen Einigung mit Gläubigern
  • Vollstreckungs- und Verwertungsstopps: Gerichtlicher Schutz vor Zwangsmaßnahmen
  • Gerichtliche Planbestätigung: Schutz vor Anfechtung durch Minderheitengläubiger
  • Gerichtliche Zustimmungsersetzung: Möglichkeit, blockierende Gläubiger zu überstimmen
  • Verfahrensflexibilität: Keine Verpflichtung zur Einbindung aller Gläubiger

Bedeutung für das Management: Frühwarnsystem und Haftung

Nach §§ 1 und 102 StaRUG sind Geschäftsführer verpflichtet, ein wirksames Frühwarnsystem zur Krisenfrüherkennung einzurichten. Die Pflicht umfasst:

  • Permanente Überwachung der Liquiditätslage
  • Dokumentation von Krisensignalen
  • Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen

Bei Verletzung dieser Pflichten droht eine persönliche Haftung. Damit wird aktives, strukturiertes Krisenmanagement zur Pflicht.

Vergleich StaRUG vs. Insolvenzverfahren (ESUG)

Kriterium StaRUG Insolvenz in Eigenverwaltung (ESUG)
Öffentliches Verfahren Nein Ja
Gläubigereinbindung Teilweise möglich Alle Gläubiger
Eingriffe in Verträge Eingeschränkt Weitgehend möglich
Gerichtliche Begleitung Optional Erforderlich
Haftungsrisiko Reduziert bei Frühreaktion Hoch bei verspätetem Antrag
Anwendbarkeit bei Zahlungsunfähigkeit Nein Ja
Beteiligung der Öffentlichkeit Keine Veröffentlichung Bekanntmachung verpflichtend

Für wen lohnt sich das StaRUG?

Das StaRUG eignet sich besonders für:

  • Mittelständische Unternehmen mit ersten Liquiditätsengpässen
  • Familienunternehmen, die öffentlichkeitswirksame Insolvenzen vermeiden wollen
  • Unternehmen, die gezielt mit einzelnen Gläubigern verhandeln möchten
  • Start-ups, die sich strukturell neu ausrichten müssen
  • Geschäftsführungen, die ihre Haftung durch rechtzeitige Maßnahmen begrenzen möchten

Das StaRUG als modernes Instrument der Restrukturierung

Das StaRUG bietet Unternehmen in der Krise ein wirkungsvolles, rechtssicheres Instrument zur frühzeitigen Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es

  • schafft Rechtssicherheit durch gerichtliche Verfahrenshilfen,
  • ermöglicht zielgerichtete Gläubigerverhandlungen,
  • erhöht die Chancen auf Sanierung ohne Insolvenz,
  • reduziert persönliche Haftungsrisiken des Managements,
  • ist flexibel anpassbar auf Unternehmensgröße und -situation.

🔎 Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren erfüllt, sprechen Sie mit unseren erfahrenen Sanierungsberatern.

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