Positive Fortführungsprognose Überschuldung
Positive Fortführungsprognose Überschuldung
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Anforderungen an die positive Fortführungsprognose bei Überschuldung
Mit der Neuregelung des Überschuldungsbegriffs nach § 19 II InsO im Jahr 2012 ist nun nicht mehr allein die Überschuldungsbilanz ausschlaggebend für die Wahrscheinlichkeit der Unternehmensfortführung im Krisenfall.
Rechnerisch überschuldete Kapitalgesellschaften sind nicht mehr insolvenzantragspflichtig, sobald eine positive Fortführungsprognose erstellt wird. Daraus haben sich neue Möglichkeiten für überschuldete Kapitalgesellschaften ergeben, die bis zur Änderung des Überschuldungsbegriffes Insolvenz anmelden mussten. Bei Unterlassung drohte der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.
Positive Fortführungsprognose Überschuldung
Was setzt eine positive Fortführungsprognose bei Überschuldung voraus?
Muss eine Fortführungsprognose erstellt werden, befindet sich das Unternehmen in der Regel in der Krise. Es droht die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit stellen sich wichtige Fragen, sowohl zur Zukunft des Unternehmens als auch wichtige straf- und zivilrechtliche Fragen.
Was also muss eine positive Fortführungsprognose beinhalten, damit die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung des Unternehmens entfällt?
Die positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass eine Überwindung der Überschuldungssituation überwiegend wahrscheinlich ist. Mit dieser Feststellung kann das Vermögen neu bewertet werden. Anstelle der Liquidationswerte wird nun von den Fortführungswerten ausgegangen. Wird anhand der Fortführungswerte (Going-Concern-Werte) festgestellt, dass die Verbindlichkeiten innerhalb des genannten Zeitraumes überwiegend wahrscheinlich gedeckt werden, liegt keine Überschuldung vor und die Fortführungsprognose ist positiv.
Anforderungen positive Fortführungsprognose Überschuldung
IDW S6 Standard
Finanzierende Banken und Sparkassen erwarten in der Regel eine Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard. Den IDW S6 Standard haben wir Ihnen hier ausführlich dargestellt und beschrieben. Aus dieser Anforderung heraus, sollten Sie Ihre Fortführungsprognose immer von Experten erstellen lassen, die sowohl mit dem IDW S6 Standard vertraut sind als auch über sehr gute Kenntnisse im Insolvenzrecht verfügen.
Grundsätzlich muss die positive Fortführungsprognose ein Sanierungskonzept enthalten, auf dem dann die weitere Finanzierung basiert. Was sich jetzt in wenigen Worten so einfach liest, ist in der Realität ein sehr komplexer Vorgang, der unbedingt Expertenwissen voraussetzt. Die Zukunft Ihres Unternehmens hängt von der Fortführungsprognose ab.
Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose
Überschuldungs- und Insolvenzexperten für Kapitalgesellschaften
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welcher Weg der richtige für Sie und Ihr Unternehmen ist. Unsere Experten begleiten Sie durch die GmbH Krise und zeigen Ihnen Wege, wie es weitergehen kann. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
- Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
- Plausibilisierung von Fortbestehensprognose und Fortführungsprognosen
Ihre Vorteile der Zusammenarbeit:
- Einsatz von Wirtschaftsprüfern sowie Planungs- und Bewertungsprofessionals mit umfangreicher Erfahrung
- Termingerechte Gutachtertätigkeit auch in zeitkritischen Fällen
- Umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der Verfahrensabläufe und Anforderungen