Positive Fortführungsprognose Steuerberater
Positive Fortführungsprognose Steuerberater
Anforderungen an die Fortführungsprognose bei krisenbehafteten Kapitalgesellschaften
Positive Fortführungsprognose Steuerberater: Warum ein Steuerberater für die Anforderungen an die Fortführungsprognose bei krisenbehafteten Kapitalgesellschaften empfehlenswert ist.
Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose und bieten Ihnen mit unserem interdisziplinären Team umfassende Beratung für überschuldete oder zahlungsunfähige Kapitalgesellschaften.
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Positive Fortführungsprognose Steuerberater und die Finanzkrise
Der gemilderte Überschuldungsbegriff
Im Rahmen der Finanzkrise im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber den Überschuldungsbegriff neu definiert. Man spricht vom sogenannten gemilderten Überschuldungsbegriff.
Neu war, dass überschuldete Unternehmen (Kapitalgesellschaften) nicht insolvenzreif sind, wenn sie eine positive Fortführungsprognose vorlegen können. Die positive Fortführungsprognose weist nach, dass das Unternehmen überwiegend wahrscheinlich in der Lage sein wird seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Gewinne zu erwirtschaften.
Für Unternehmer, die Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft haben, heißt dies, dass allein die positive Fortführungsprognose, erstellt durch einen Sachverständigen – das kann ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater sein – die Insolvenzantragspflicht aufheben kann.
Die Fortführungsprognose entscheidet über die Zukunft des Unternehmens
Warum sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lohnt
Sobald Sie eine Fortführungsprognose erstellen lassen müssen, befindet sich Ihre Kapitalgesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten. Die Fortführungsprognose entscheidet über die Zukunft Ihres Unternehmens. Sanierung oder Insolvenzreife? Eine Entscheidung, die die gesamte Zukunft des Unternehmens beeinflusst und für die Sie sich Experten an Ihre Seite holen sollten.
Sanierungsberater, die den IDW S6 Standard beherrschen
Interdisziplinäres Team für GmbH Überschuldungen und Zahlungsunfähigkeiten
Die Fortführungsprognose sollte immer in Zusammenarbeit mit qualifizierten Sanierungsberatern erstellt werden, die umfangreiches Wissen zum IDW S6 Standard mitbringen. Zusätzlich sollte auch Wissen zum Insolvenzrecht vorhanden sein, aber auch die strafrechtliche Komponente spielt eine Rolle.
Mit der Erstellung der Fortführungsprognose ist die Arbeit noch nicht beendet. Bei einer positiven Fortführungsprognose muss ein Sanierungskonzept erstellt werden. Bei einer negativen Fortführungsprognose sollten Sie Berater an Ihrer Seite haben, die Sie bei der Insolvenz Ihrer Gesellschaft umfangreich unterstützen.
Unsere Leistungen: Positive Fortführungsprognose Steuerberater
Interdisziplinäres Team berät Sie
Wir sind auf die Beratung von krisenbehafteten Unternehmen spezialisiert. Unsere Experten erstellen die geforderte Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard, das Sanierungskonzept und setzen dieses gemeinsam mit Ihnen um.
Bei einer negativen Fortführungsprognose beraten unsere Insolvenzexperten und unterstützen Sie auf dem Weg durch die Insolvenz. Möglicherweise ist auch eine Sanierung innerhalb des Insolvenzplans möglich.
Eine Unternehmenskrise muss nicht das Aus bedeuten. Es gibt verschiedene Wege wie es weitergehen kann. Wenn Sie wollen, dass es weitergeht, wenden Sie sich an unsere Experten.
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