Positive Fortführungsprognose Definition
Positive Fortführungsprognose Definition
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Die positive Fortführungsprognose kurz und knapp erklärt
Positive Fortführungsprognose Definition: Wir haben die Definition der positiven Fortführungsprognose kurz und kompakt für Sie zusammengefasst.
Sie suchen Rat und Unterstützung in der Unternehmenskrise? Rufen Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten an und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung. Wir haben uns auf krisenbehaftete Kapitalgesellschaften spezialisiert.
Positive Fortführungsprognose Definition: § 252 Abs. 1 S. 2 HGB
Das Going-Concern-Princip
Der § 252 Abs. 1 S. 2 HGB („Going-Concern-Prinzip“) stellt folgende Regelvermutung auf: Von der Unternehmensfortführung eines überschuldeten, von der Überschuldung bedrohten oder zahlungsunfähigen Unternehmens ist auszugehen, wenn die Fortführung gewollt ist und das Unternehmen innerhalb des gesetzten Zeitraumes in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu decken und nachhaltig Gewinne zu erzielen.
Um diese Annahme zu gewährleisten wird eine positive Fortführungsprognose erstellt. Zusätzlich erwarten finanzierende Banken und Sparkassen ein Sanierungskonzept. Die positive Fortführungsprognose und das Sanierungskonzept stellen dann die weitere Finanzierung der krisenbehafteten Kapitalgesellschaft sicher.
Positive Fortführungsprognose Definition: IDW S6 Standard
Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard erstellen lassen
Banken und Sparkassen setzen eine positive Fortführungsprognose voraus, um bei der Finanzierung von krisenbehafteten Unter-nehmen weiterhin die Begleitung zu gewährleisten. Wichtig ist, dass die Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard erstellt wird. Dabei sollten Sie sich ausschließlich auf Experten verlassen, die ihre Fähigkeiten und ihr Know-how in diesem Bereich nachweisen können.
Sicher, es sind auch zahlreiche Freelancer auf dem Markt vertreten, doch denken Sie immer daran, dass es um die Zukunft Ihres Unternehmens geht.
Positive Fortführungsprognose Anforderungen
Spezialisierte Berater erstellen Ihre Fortführungsprognose
Wir möchten Ihnen die wichtigsten und grundlegenden Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose zur Verfügung stellen.
- Die Krisenursachen müssen schnell und lückenlos beseitigt werden.
- Die Ziele müssen messbar und reell sein.
- Strategische Defizite müssen zeitnah beseitigt werden.
- Die Kosteneinsparung muss in allen Bereichen stattfinden, die maßgeblich sind, um die Krise überwinden zu können.
- „Heilige Kühe“ dürfen nicht verschont werden.
- Die Fortführungsprognose muss einen Umsetzungs- und Realisierungsplan enthalten.
Der BGH hat in seiner Rechtsprechung entschieden, dass die Sanierungsprüfung von einem branchenkundigen Spezialisten eingehend und objektiv durchzuführen ist. Das setzen auch die finanzierenden Banken voraus, die nur unter dieser Voraussetzung haftungsrechtlich geschützt sind.
Fortführungsprognose negativ und was nun?
Insolvenzerfahrene Experten beraten Sie!
Wir lassen Sie auch bei einer negativen Fortführungsprognose nicht allein. Unsere insolvenzerfahrenen Experten beraten Sie und schützen Sie vor einer möglichen Insolvenzverschleppung. In vielen Fällen ist eine Sanierung auch innerhalb eines Insolvenzplans möglich.