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Leitfaden Fortführungsprognose

Leitfaden Fortführungsprognose

Fortführungsprognose und Sanierungsfähigkeit

Wir bieten Ihnen an dieser Stelle einen kurzen und kompakten Leitfaden Fortführungsprognose, den das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) in ausführlicher Form herausgegeben hat. Der Leitfaden Fortführungsprognose standardisiert die Erstellung der Fortführungsprognose, die damit rechts- und haftungssicher ist.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 und beraten Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in der Krise.

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Telefon 030-644 74 723

oder senden Sie uns einfach eine eMail an info@fortfuehrungsprognose24.de

Leitfaden Fortführungsprognose: Kernanforderungen an das Sanierungskonzept

Auf Basis der BGH Rechtsprechung

Die Kernanforderungen an die Fortführungsprognose gelten auch für kleine Unternehmen und sind auf Basis der BGH-Rechtsprechung entwickelt.

  • Beschreibung des Auftragsgegenstandes und Umfang
  • Darstellung wirtschaftliche Ausgangslage
  • Analyse des Krisenstadiums und der Krisenursachen
  • Darstellung des Leitbildes / Geschäftsmodelles des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur stadiengerechten Bewältigung der Krise
  • Integrierter Unternehmensplan
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Leitfaden Fortführungsprognose: Das IDW Stufenkonzept

Zweistufiges IDW Konzept

Das IDW sieht ein zweistufiges Konzept vor. Die erste Stufe beinhaltet das Sicherstellen der positiven Fortführungsprognose. Dazu werden Maßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit im Sinne einer positiven Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Ziff. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip) getroffen. Diese Maßnahmen beinhalten die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit / drohenden Zahlungsunfähigkeit (Fortbestehensprognose) sowie operative Sofortmaßnahmen zur Unternehmensfortführung,

In der zweiten Stufe wird das Sanierungskonzept umgesetzt. Ziel ist es eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilität plus Umsatzwachstum zu erreichen.

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose – ein Schwerpunkt

Das fortgeschrittene Krisenstadium

Wir gehen kurz gesondert auf das fortgeschrittene Krisenstadium ein. Ganz häufig werden Krisen „ignoriert“, in der Hoffnung, dass die Geschäftsführung selbst einen Weg zur Krisenbewältigung findet. Das führt dazu, dass sich zahlreiche Unternehmen bereits im fortgeschrittenen Krisenstadium befinden.

Im fortgeschrittenen Krisenstadium ist eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen. Der Prognosezeitraum umfasst das laufende und nächste Geschäftsjahr und das Ergebnis steht über der handelsrechtlichen Fortführungsprognose.

Folgen, wenn die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose nicht erstellt wird

Strafrechtliche Folgen und persönliche Haftung

Wird die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose nicht erstellt, kann dies erhebliche Folgen haben. Möglich sind strafrechtliche Folgen nach InsO und GmbHG sowie das persönliche Haftungsrisiko nach AktG und GmbHG.

Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich an unsere Sanierungsexperten, die Ihre Fortführungsprognose nach IDW 6 Standard erstellen. Die Beratung durch fachkundige Dritte kann Sie vor dem Risiko des Vorwurfs pflichtwidrigen Handelns bewahren. Lassen Sie die Fortführungsprognose durch fachkundige Sanierungsberater nach IDW 6 Standard erstellen, haben Sie jederzeit einen rechtskräftigen Beweis zur Hand, den Sie auch vor Gericht verwenden können, sollte es im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

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