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Insolvenz abwenden

Insolvenz abwenden – Ihr praxisnaher Leitfaden für Unternehmen in der Krise

Warum dieses Thema für Sie wichtig ist

Wer die Insolvenz seines Unternehmens abwenden will, braucht nicht nur Mut, sondern auch ein klares Verständnis der rechtlichen Lage und wirtschaftlichen Handlungsspielräume.

Spätestens wenn Liquiditätsprobleme auftreten, Kreditlinien gekündigt werden oder die Gehälter nicht mehr sicher gezahlt werden können, ist entschlossenes Handeln gefragt – bevor es zu spät ist.

Der folgende Ratgeber gibt Unternehmern, Geschäftsführern und auch beratenden Steuerberatern einen strukturierten Überblick, welche Insolvenzgründe drohen, wie diese festgestellt und beseitigt werden können und welche Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, um eine Insolvenz nachhaltig zu verhindern.

Insolvenz verstehen – die drei zentralen Insolvenzeröffnungsgründe

Eine Insolvenz kann nur dann rechtssicher vermieden werden, wenn keiner der drei gesetzlichen Insolvenzeröffnungsgründe vorliegt:

  1. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  3. Überschuldung (§ 19 InsO)

Diese Begriffe sind nicht nur juristisch relevant, sondern haben ganz konkrete betriebswirtschaftliche Auswirkungen.

Deshalb ist es entscheidend, die gesetzlichen Definitionen zu verstehen – und sie im Unternehmen anwenden zu können.

➤ Wichtige Fristen zur Vermeidung der Insolvenz:

  • Zahlungsunfähigkeit: max. 3 Wochen bis zur Antragspflicht
  • Überschuldung: max. 6 Wochen zur Sanierung
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Handeln Sie im Prognosezeitraum von 24 Monaten

1. Zahlungsunfähigkeit erkennen und beseitigen

Definition (§ 17 InsO): Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Wichtige Indikatoren für Zahlungsunfähigkeit:

  • Zahlungen werden systematisch verspätet oder gar nicht mehr geleistet
  • Rücklastschriften häufen sich (z. B. Miete, Sozialabgaben, Strom)
  • Lieferanten fordern Vorkasse oder kündigen Geschäftsbeziehungen
  • Mahnbescheide oder Vollstreckungsandrohungen treffen ein
  • Das Unternehmen kann keine kurzfristige Finanzierung mehr erhalten

Abgrenzung zur Zahlungsstockung: Eine kurzfristige Liquiditätslücke („Zahlungsstockung“) ist unbeachtlich, wenn sie innerhalb von drei Wochen zuverlässig geschlossen werden kann.

Insolvenz abwenden

Insolvenz abwenden

Ist das nicht möglich, liegt Zahlungsunfähigkeit vor – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

So prüfen Sie Zahlungsunfähigkeit:

  • Aufstellung eines tagesaktuellen Liquiditätsstatus (Zahlungsmittel vs. fällige Verbindlichkeiten)
  • Analyse der Zahlungslücke: Ist sie größer als 10 % der fälligen Summe, liegt i. d. R. Zahlungsunfähigkeit vor
  • Liquiditätsbilanz über drei Wochen erstellen (inkl. realistischer Zuflüsse)

Sofortmaßnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit:

  • Stopp aller nicht betriebsnotwendigen Zahlungen
  • Gespräche mit Gläubigern, Finanzamt, Krankenkassen
  • Zahlungsaufschub (Moratorium) verhandeln
  • Kurzfristige Zwischenfinanzierung prüfen (z. B. Gesellschafterdarlehen)

2. Drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennen und handeln

Definition (§ 18 InsO): Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen innerhalb von 24 Monaten seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dies ist kein Insolvenzgrund, sondern ein Sanierungsanlass.

Was Unternehmer jetzt tun sollten:

  • Finanzplanung aufsetzen, die die nächsten 24 Monate abbildet
  • Erträge realistisch prognostizieren
  • Kostenstruktur und Fixkosten kritisch prüfen
  • Finanzierungsbedarf offenlegen
  • Frühzeitig Sanierungsmaßnahmen ergreifen (z. B. Personalstruktur, Lagerhaltung, Preisstrategie)

Nutzen Sie das StaRUG-Verfahren:

  • Seit 2021 erlaubt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine Restrukturierung vor der Insolvenz
  • Gläubiger können im Rahmen eines Restrukturierungsplans mit Mehrheitsentscheidungen eingebunden werden
  • Auch Teilbereiche des Unternehmens können gezielt saniert werden

3. Überschuldung erkennen und beseitigen

Definition (§ 19 InsO): Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich.

So prüfen Sie die Überschuldung:

  • Aufstellung einer Überschuldungsbilanz (Aktiva zu Liquidationswerten vs. Passiva)
  • Identifikation stiller Reserven und nicht bilanziell erfasster Werte
  • Bewertung von Zukunftserträgen (wenn Fortführung als wahrscheinlich angenommen wird)

Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung:

  • Erstellung einer positiven Fortführungsprognose (nach IDW S11/S6)
  • Zuführung neuen Eigenkapitals
  • Qualifizierter Rangrücktritt durch Gesellschafter
  • Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (Debt-to-Equity-Swap)
  • Verzichtserklärungen von Gläubigern mit Besserungsschein

Maßnahmenplan: Schritt für Schritt die Insolvenz abwenden

1. Unternehmenslage analysieren

  • Liquiditätsstatus und Cashflow-Analyse
  • Prüfung aller Insolvenztatbestände
  • Aufstellung einer ersten Fortführungsprognose

2. Finanzierung stabilisieren

  • Gespräche mit Banken, Leasinggebern, Finanzamt und Sozialversicherung
  • Einbindung von Investoren oder Gesellschaftern
  • Verhandlungen mit Lieferanten (Stundung, Zahlungsziele, Vorkasse verhindern)

3. Sanierungsinstrumente nutzen

  • StaRUG-Verfahren einleiten, wenn möglich
  • Erstellung eines Restrukturierungsplans durch Fachberater
  • Nutzung von Sanierungsmoderation

4. Umsetzung begleiten und dokumentieren

  • Maßnahmenkatalog mit Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen
  • Monitoring der Finanzlage (Liquidität wöchentlich prüfen)
  • Kommunikation mit Stakeholdern aktiv und transparent gestalten

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

❌ Insolvenzreife wird zu spät erkannt
❌ Maßnahmen werden zu zögerlich umgesetzt
❌ Fehlende oder fehlerhafte Fortführungsprognose
❌ Bankgespräche werden ohne Vorbereitung geführt
❌ Unstrukturierte Einzelmaßnahmen ohne Gesamtstrategie

✅ Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig professionell analysieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Insolvenz sicher abzuwenden.

Wer jetzt handelt, kann Insolvenz abwenden

Ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Nur wer seine wirtschaftliche Lage klar analysiert und die richtigen Werkzeuge nutzt, kann eine Insolvenz rechtssicher abwenden. Die Fortführungsprognose ist dabei oft der entscheidende Hebel.

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Denn: Eine gute Prognose kann mehr retten als jedes Urteil.

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