FAQ zum neuen IDW Standard S6
FAQ zum neuen IDW Standard S6
Anforderungen an Sanierungskonzepte
Der IDW Standard S6 ist seit Jahren der Standard zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Standard in der Praxis zu umfangreich gewesen ist und wurde dann vom IDW überarbeitet. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz und kompakt im FAQ zum neuen IDW Standard S6 vor.
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FAQ zum neuen IDW Standard S6
Die wesentliche Kernaussage
Die wesentliche Kernaussage ist geblieben, jedoch darf der Umfang des Sanierungsgutachtens der Unternehmensgröße angepasst werden. Für KMU war der bisherige Standard nicht praktikabel, sodass das IDW hier Anpassungen vorgenommen hat. Die wesentliche Kernaussage ist aber geblieben und die lautet:
„Ist das Unternehmen sanierungsfähig und wenn ja, warum und wie?“
Zu beachten ist dabei, dass der Sanierungsberater entscheiden muss, welche Inhalte wichtig sind. Zu beachten ist der Grundsatz der Wesentlichkeit.
FAQ zum neuen IDW Standard S6
Die inhaltlichen Änderungen
Die materiellen Anforderungen sind geblieben, sodass der IDW S6 Standard nach wie vor der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entspricht.
Die Ausführungen zu Krisenstadien, zu Maßnahmen zur Überwindung der Krisenstadien oder zum Leitbild des sanierten Unternehmens müssen wesentlicher Bestandteil eines Sanierungsgutachtens sein. Die dazugehörigen Ausführungen wurden jedoch verkürzt oder gestrichen.
FAQ zum neuen IDW Standard S6
Die Zweistufigkeit
Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard prüft die Nähe zum Insolvenzverfahren. Es wird klargestellt, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder insolvenzreif. Dazu setzt das IDW eine zweistufige Prüfung an.
Die Phase 1 dient der Beseitigung der Insolvenzantragsgründe und die Phase 2 der vollständigen Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit.
FAQ zum neuen IDW Standard S6
Wer darf das Sanierungsgutachten erstellen?
Grundsätzlich jeder. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Sanierungsberater ein unabhängiger Dritter ist und Kenntnisse über den IDW Standard sowie das Insolvenzrecht hat. Außerdem muss der Sanierungsberater, der das Sanierungsgutachten erstellt, die aktuelle Rechtsprechung des BGH kennen.
Fazit zu den FAQ zum neuen IDW Standard S6
An den Kernanforderungen des IDW Standards S6 hat sich nichts geändert. Inhaltlich wurden keine Anpassungen vorgenommen. Es wurden Bereiche gestrichen und gekürzt, sodass der IDW Standard auch KMU passt. Einzelne Details, die Detailtiefe und die Hinweise zur Eigenkapitalrentabilität wurden angepasst.
Mit dem IDW Standard S6 haben Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sanierungsexperten nach wie vor einen Standard als Grundlage, der der aktuellen BGH-Rechtsprechung entspricht und von finanzierenden Banken und Sparkassen gefordert und anerkannt wird.
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