Fortführungsprognose Muster
Fortführungsprognose Muster
Anforderungen an die Fortführungsprognose bei krisenbehafteten Unternehmen
Sie suchen ein Fortführungsprognose Muster und möchten sich über die Anforderungen an die Fortführungsprognose bei krisenbehafteten Unternehmen informieren.
Wir haben die Informationen kurz und kompakt zusammengefasst. Wünschen Sie weiterführende Informationen, rufen Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten für GmbH Probleme an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Fortführungsprognose Muster
Rechnerische Überschuldung, aber kein Insolvenzantrag
Bis 2013 galt bei einer rechnerischen Überschuldung einer Kapitalgesellschaft die Insolvenzantragspflicht. Im Rahmen der Finanzkrise hat der Gesetzgeber nun verfügt, dass Kapitalgesellschaften bei einer rechnerischen Überschuldung und positiver Fortführungsprognose keinen Insolvenzantrag stellen müssen.
Das Fortführungsprognose Muster besagt, eine positive Fortführungsprognose besteht, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Die Wahrscheinlichkeit bezieht sich auf den Prognosezeitraum, der in der Regel auf das laufende und kommende Geschäftsjahr angesetzt wird.
Fortführungsprognose Muster und Sanierungskonzept
Die Sanierungsfähigkeit krisenbehafteter Gesellschaften
Das Fortführungsprognose Muster besagt auch, dass die positive Fortführungsprognose allein nicht ausreicht. In der Regel benötigen krisenbehaftete Unternehmen weiteres Kapital, um die Krise überwinden zu können. Infolgedessen fordern Banken und Sparkassen zusammen mit der positiven Fortführungsprognose ein Sanierungskonzept. Dieses muss klar belegen, dass das Unternehmen sanierungsfähig ist und wie die Sanierung umgesetzt werden kann.
Dieses Sanierungskonzept muss in jedem Fall nach IDW 6 Standard erstellt werden. Ausführliche Informationen zu IDW S6 haben wir hier zusammengestellt.
Fortführungsprognose Muster: Wer erstellt die Fortführungsprognose?
Anforderungen des IDW und BGH
Sowohl der BGH als auch das IDW empfehlen für die Erstellung der Fortführungsprognose eine neutrale, fachkundige dritte Person, die in keiner Weise mit dem Unternehmen verbunden ist. Das dient zum einen dem Schutz der sogenannten „Betriebsblindheit“ und wirklich objektiven Analyse der Lage und zum anderen soll vermieden werden, dass ein sogenannten „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt wird.
Unsere Sachverständigen erstellen Ihre Fortführungsprognose
Unabhängige und externe Dritte
Das IDW und der BGH haben eine ganz klare Meinung zur Frage, wer die Fortführungsprognose erstellt. Beide schließen hauseigene oder konzernangehörige Beratungsgesellschaften aus. Auch die bisher für das Unternehmen tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden vom IDW und BGH ausgeschlossen. Nur so kann eine unabhängige Prüfung zur Sanierungsfähigkeit stattfinden.
Der Arbeitsaufwand für eine positive Fortführungsprognose ist hoch und nicht mit den Anforderungen an normale Kreditanfragen zu vergleichen. Wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Sanierungsberater, denn das Handeln bei einer GmbH in der Krise duldet keinen Aufschub.