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Fortführungsprognose Baugewerbe

Fortführungsprognose für das Baugewerbe – Sicheres Fundament trotz Krise

Das Baugewerbe zählt zu den volatilsten Branchen der deutschen Wirtschaft – geprägt von hohen Vorleistungen, langen Zahlungszielen und oft unvorhersehbaren äußeren Einflüssen.

Schon geringfügige Verzögerungen, Preissteigerungen oder Zahlungsausfälle können ein Bauunternehmen ins Wanken bringen.

Besonders kleine und mittlere Betriebe im Hoch- oder Tiefbau stehen unter enormem Druck, wenn Projekte nicht wie geplant abgewickelt oder finanziert werden können.

Typische Krisensymptome im Baugewerbe

Eine Unternehmenskrise kündigt sich selten durch einen einzelnen Vorfall an – meist ist es ein Zusammenspiel aus mehreren Faktoren:

  • Explodierende Materialkosten (z. B. bei Stahl, Holz oder Beton) führen zu Budgetüberschreitungen, die kaum kompensiert werden können.
  • Projektverzögerungen durch Wetter, Genehmigungen oder Subunternehmer verursachen Liquiditätsengpässe und verschärfen den Finanzierungsdruck.
  • Fachkräftemangel bremst die Bauleistung aus, Termine werden gerissen – drohende Vertragsstrafen und Regressforderungen folgen.
  • Ausbleibende Zahlungen von Auftraggebern, vor allem in der Generalunternehmerkette, stören die gesamte Liquiditätsplanung.
  • Vorfinanzierungen für Geräte, Baumaterialien oder Personal reißen Finanzierungslücken, bevor überhaupt erste Teilrechnungen bezahlt sind.
  • Banken verlangen zunehmend Sanierungsnachweise, insbesondere bei angespannten Bilanzkennzahlen oder wenn Kreditlinien zur Disposition stehen.

Wann wird eine Fortführungsprognose im Baugewerbe notwendig?

Laut § 252 HGB Abs. 1 Nr. 2 darf ein Unternehmen seine Bilanz nur dann nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufstellen, wenn keine tatsächlichen oder rechtlichen Zweifel an der Fortführung bestehen.

Im Baugewerbe ist diese Voraussetzung oft nicht mehr gegeben, wenn:

  • das Unternehmen dauerhaft rote Zahlen schreibt
  • Zahlungsausfälle oder Rückstellungen das Eigenkapital auffressen
  • Banken die Kreditlinien einfrieren oder kündigen
  • eine Überschuldung nach § 19 InsO droht
  • der Steuerberater im Rahmen des Jahresabschlusses auf die Fortführungsunsicherheit hinweist
  • ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht ausgeschlossen werden kann

In diesen Fällen ist die Erstellung einer Fortführungsprognose nicht nur sinnvoll – sie ist sogar rechtlich geboten, um Haftungsrisiken der Geschäftsführung und Verzögerungen bei der Krisenbewältigung zu vermeiden.

Ihre Lösung: Fortfuehrungsprognose24.de

Fortfuehrungsprognose24.de ist spezialisiert auf die Erstellung von Fortführungsprognosen für Bauunternehmen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum mittleren Generalunternehmer.

Fortführungsprognose Baugewerbe

Fortführungsprognose Baugewerbe

Unsere erfahrenen Berater kennen die Herausforderungen der Bauwirtschaft aus zahlreichen Restrukturierungsprojekten.

Was wir für Sie tun:

Schnelle, belastbare Fortführungsprognose nach handels- und insolvenzrechtlichen Vorgaben
Branchenangepasste Analyse Ihrer Auftragslage, Kostenstruktur und Finanzierungsfähigkeit
Integrierte Planrechnung (GuV, Bilanz, Liquidität) zur Beurteilung Ihrer Überlebensfähigkeit
Sanierungsmaßnahmen mit konkretem Fahrplan: z. B. Leistungsanpassung, Factoring, Verhandlung mit Gläubigern
Vertrauenswürdige Dokumentation für Banken, Steuerberater, Prüfer und Gesellschafter
Deutschlandweite Beratung – schnell, diskret und lösungsorientiert

Fortführungsprognose + Sanierungsplan = Vertrauen gewinnen

Eine gut dokumentierte Fortführungsprognose – idealerweise eingebettet in ein schlüssiges Sanierungskonzept – überzeugt Banken, Bauversicherer und Geschäftspartner, dass Ihr Unternehmen trotz Krise stabil weitergeführt werden kann.

Sie hilft Ihnen dabei:

  • neue Kreditlinien zu sichern oder bestehende zu verlängern
  • mit Lieferanten über Zahlungsziele zu verhandeln
  • Insolvenzantragspflichten rechtzeitig zu prüfen oder auszuschließen
  • Haftungsrisiken als Geschäftsführer zu minimieren
  • intern Klarheit zu schaffen und neu auszurichten

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern – bevor der Beton hart wird

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Handlungsoptionen. Warten Sie nicht, bis Mahnbescheide, Gehaltssperren oder Insolvenzanträge von außen auf Sie zukommen.

Holen Sie sich jetzt eine erste fundierte Einschätzung von Experten, die Bauunternehmen seit Jahren erfolgreich durch Krisen begleiten.

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