Drohende Zahlungsunfähigkeit
Drohende Zahlungsunfähigkeit der GmbH
Wann tritt die Insolvenzreife ein?
Die drohende Zahlungsunfähigkeit der GmbH ist ein Insolvenzgrund, aber kein Muss. Wann aber beginnt die Insolvenzreife einer Kapitalgesellschaft? Zivil,- straf- und haftungsrechtlich eine wichtige Frage.
Wir haben Ihnen die Fragen kurz und kompakt beantwortet.
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Definition drohende Zahlungsunfähigkeit einer GmbH
Insolvenzverfahren eröffnen: Ja oder Nein?
Die Frage, ob ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden muss, ist für jeden Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine unangenehme Frage. Dennoch ist es ratsam ihr nicht auszuweichen oder sie gar beiseite zu schieben. Die drohende Zahlungsunfähigkeit einer GmbH birgt nicht unerhebliche Risiken für Geschäftsführer.
Zu welchem Zeitpunkt liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit der GmbH vor? Der Bundesgerichtshof hat dazu einen Leitsatz definiert:
„Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn deren Eintritt wahrscheinlicher ist als die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit.“
Aber auch die Insolvenzordnung hat die drohende Zahlungsunfähigkeit definiert.
§ 18 Abs. 2 InsO definiert die drohende Zahlungsunfähigkeit
Die Insolvenzordnung und die Zahlungsunfähigkeit
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner „voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“
Kommen wir zum Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnen, aber muss aber nicht. Im Gegensatz dazu ist die konkrete Zahlungsunfähigkeit ein zwingender Insolvenzeröffnungsgrund.
§ 15a Abs. 4 InsO definiert die Strafbarkeit bei Unterlassung
Das Risiko der Insolvenzverschleppung
§ 15a Abs. 4 InsO regelt die Insolvenzverschleppung. Der Schuldner macht sich der Insolvenzverschleppung strafbar, wenn er bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt.
Oftmals ein schmaler Grat abzuwägen, ob der Schuldner den Zahlungsverpflichtungen absehbar nachkommen kann oder nicht, denn die meisten Geschäftsführer werden versuchen die Insolvenz zu vermeiden. Auf der einen Seite droht das Aus der GmbH und auf der anderen Seite die Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung. Und dazwischen liegt auch noch ein enges Zeitlimit, denn mit Feststellung der Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung haben Sie nur 21 Tage Zeit die Insolvenz anzumelden.
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Lassen Sie sich im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Ihrer GmbH von unseren Überschuldungs- und Insolvenzexperten beraten. Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung und lassen Sie gegebenenfalls eine Fortführungsprognose erstellen, um rechtssicher festzustellen, ob Sie unter die Insolvenzantragspflicht fallen. Versäumen Sie keine Zeit und handeln Sie schnell.
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