Definition Überschuldung
Definition Überschuldung einer GmbH
Der Überschuldungsbegriff
Definition Überschuldung: Was ist eine Überschuldung und welche Konsequenzen hat sie für eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder AG (Aktiengesellschaft)?
Wir haben den Überschuldungsbegriff kurz und kompakt für Sie zusammengefasst und beziehen uns auf die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft.
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Der Überschuldungsbegriff: Was ist eine GmbH Überschuldung?
Änderung des § 19 InsO durch Art. 5 FMStG
Der Überschuldungsbegriff war viele Jahre nicht eindeutig geklärt und damit auch rechtlich umstritten. Mit der Änderung des § 19 InsO durch Art. 5 FMStG ist die Definition der betrieblichen Überschuldung nun eindeutiger und damit auch rechtssicherer für Geschäftsführer eine Kapitalgesellschaft.
Sind die Verbindlichkeiten höher als das betriebliche Vermögen, liegt eine Überschuldung vor. Mit Eintritt, bzw. Feststellung der Überschuldung, beginnt die Insolvenzantragspflicht. Der Schuldner muss nun innerhalb der nächsten drei Wochen den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Die Überschuldungsüberprüfung: Erstellen einer Fortbestehensprognose
Zweistufige Prüfung der Überschuldung
Nun muss die Überschuldung eindeutig festgestellt werden. Dazu muss der Geschäftsführer eine Fortbestehensprognose erstellen lassen. Fällt die Fortbestehensprognose positiv aus, muss die Geschäftsführung zu diesem Zeitpunkt keinen Insolvenzantrag stellen. Wichtig ist aber, dass ein Sanierungsplan erstellt wird, der belegt wie das Unternehmen weitergeführt werden kann.
Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist im zweiten Schritt eine Überschuldungsbilanz zu erstellen. Liegt das Reinvermögen der GmbH im positiven Bereich, muss ebenfalls kein Insolvenzantrag gestellt werden. Es besteht zu diesem Zeitpunkt aber eine drohende Überschuldung, die zur Stellung des Insolvenzantrages berechtigt.
Fällt die Überschuldungsbilanz aber so aus, dass rote Zahlen geschrieben werden, liegt eindeutig eine Überschuldung vor. Nun ist die Geschäftsführung insolvenzantragspflichtig.
Definition Überschuldung: Prüfung der Insolvenzreife
Zusammenhang Insolvenzreife und Insolvenzverschleppung
Die Feststellung der Insolvenzreife ist enorm wichtig. Besteht eine GmbH Krise, sollte die Geschäftsführung, wenn notwendig auch täglich eine Überschuldungsbilanz aufstellen. Mit Eintritt der Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit besteht ein Insolvenzgrund, der verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen.
Verpasst die Geschäftsführung diesen Zeitpunkt, kann sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Die Insolvenzverschleppung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.
Definition Überschuldung: Wir erstellen Ihre Fortbestehensprognose
Überschuldungs- und Insolvenzberatung für Gesellschaften in der Krise
Beachten Sie, dass mit einer positiven Fortführungsprognose zum einen den Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages vermeiden können. Darüber hinaus klären sich auch Haftungsfragen sehr viel früher, denn Sie können sich gegen die Gefahr der Insolvenzanfechtung absichern. Zudem entgehen Sie vielen weiteren Haftungsfallen, über die Sie wir gerne in einem persönlichen Gespräch aufklären.
Zögern Sie nicht, verschenken Sie keine Zeit und rufen Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten an.
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