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Bei welchem Gericht reicht man Insolvenz ein?

29. Juli 2025 / Fortführungsprognose

Bei welchem Gericht reicht man Insolvenz ein? – Der Leitfaden für Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland

Wer in Deutschland insolvent ist, steht nicht nur wirtschaftlich unter Druck – auch rechtlich sind klare Regeln zu beachten. Eine der ersten Fragen lautet:

Bei welchem Gericht muss ich Insolvenz anmelden?

In diesem Artikel erfährst Du umfassend, bei welchem Gericht Insolvenzanträge einzureichen sind – je nachdem, ob Du eine natürliche Person, ein Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bist.

1. Zuständigkeit der Insolvenzgerichte in Deutschland

In Deutschland sind nicht alle Gerichte für Insolvenzverfahren zuständig. Insolvenzverfahren werden ausschließlich bei den Amtsgerichten geführt, denen eine besondere Insolvenzabteilung zugewiesen ist. Diese Gerichte heißen dann formal „Insolvenzgerichte“ – auch wenn sie nicht immer direkt so benannt sind.

1.1. Amtsgericht als Insolvenzgericht

Die Insolvenzgerichte sind Abteilungen der örtlich zuständigen Amtsgerichte. Nicht jedes Amtsgericht führt Insolvenzverfahren – häufig ist für mehrere Städte oder Landkreise ein zentrales Insolvenzgericht benannt.

2. Welches Insolvenzgericht ist für Dich zuständig?

Die Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:

2.1. Bei natürlichen Personen (Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz)

  • Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Schuldner seinen allgemeinen Wohnsitz hat.
  • Bei selbstständigen Personen (ehemals Selbstständige, Freiberufler etc.) ist es dasselbe – sie fallen in der Regel unter die sogenannte Regelinsolvenz, nicht unter die Verbraucherinsolvenz.

Beispiel:
Ein Freiberufler, der in Köln wohnt, reicht seinen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht ein.

Bei welchem Gericht reicht man Insolvenz ein?

Bei welchem Gericht reicht man Insolvenz ein?

2.2. Bei Kapitalgesellschaften und Unternehmen

Für juristische Personen wie:

  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • AG
  • GmbH & Co. KG

gilt:

  • Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz des Unternehmens liegt, so wie er im Handelsregister eingetragen ist.

Achtung: Der tatsächliche Verwaltungssitz ist nur dann relevant, wenn er vom Registergericht abweichend geführt wird und dauerhaft verlagert wurde. In Zweifelsfällen entscheiden Gerichte über die Zuständigkeit.

Beispiel:
Eine GmbH mit eingetragenem Sitz in Leipzig stellt den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht.

3. Wie erfahre ich, welches Insolvenzgericht zuständig ist?

Du kannst die Zuständigkeit folgendermaßen ermitteln:

  • Webseiten der Landesjustizverwaltungen: Viele Bundesländer bieten Justizportale mit Suchfunktionen nach Zuständigkeiten.
  • Telefonische Auskunft beim Amtsgericht: Die Zentrale oder Serviceeinheiten geben Auskunft zur Insolvenzabteilung.
  • Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen: Ein erfahrener Berater kennt die örtliche Zuständigkeit.
  • Online-Recherche: Die Gerichtszuständigkeit kann z. B. über das Justizportal des Bundes und der Länder ermittelt werden.

4. Was wird beim Insolvenzgericht eingereicht?

Eingereicht werden können unter anderem:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Eigenantrag oder Gläubigerantrag)
  • Vorschlag für einen Insolvenzverwalter (optional)
  • Fortführungsprognose oder Überschuldungsprüfung bei Unternehmen
  • Vermögensverzeichnisse, Gläubigerlisten, Schuldnerlisten

Hinweis: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Manche Gerichte akzeptieren mittlerweile auch Online-Anträge für Verbraucherinsolvenzen, etwa über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder ELSTER – je nach Bundesland.

5. Was passiert nach der Antragstellung beim Insolvenzgericht?

Nach Eingang des Antrags:

  1. Prüft das Insolvenzgericht die Zulässigkeit und Schlüssigkeit des Antrags.
  2. In Unternehmensinsolvenzen wird häufig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  3. Bei natürlichen Personen wird geprüft, ob z. B. Restschuldbefreiung beantragt wurde.
  4. Wird das Verfahren eröffnet, folgt die Veröffentlichung im Insolvenzbekanntmachungsportal: www.insolvenzbekanntmachungen.de

6. Zuständiges Insolvenzgericht richtig ermitteln

Ob Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer oder Privatperson – Insolvenzanträge müssen beim richtigen Gericht eingereicht werden, um wirksam zu sein. In der Regel ist das Amtsgericht mit Insolvenzabteilung am Wohnsitz oder Unternehmenssitz zuständig.

Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Denn eine falsch adressierte Antragstellung kann im schlimmsten Fall wertvolle Zeit kosten – und gerade in wirtschaftlicher Schieflage zählt jeder Tag.

Tipp: Du brauchst Unterstützung bei der Vorbereitung einer Insolvenzanmeldung oder der Erstellung einer Fortführungsprognose? Sprich mit einem spezialisierten Restrukturierungsberater oder Sanierungsexperten, bevor Du vorschnell Insolvenz anmeldest.