Überschuldung Fortführungsprognose

Überschuldung Fortführungsprognose

Insolvenzantragspflicht vermeiden

Überschuldung Fortführungsprognose: Ein wichtiges Thema, wenn Ihre Kapitalgesellschaft finanzielle Probleme hat und Sie die Insolvenzantragspflicht vermeiden möchten.

Wir haben wissenswerte Informationen kurz und kompakt für Sie zusammengefasst.

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Überschuldung Fortführungsprognose

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis

Durch Art. 5 des FMStG wurde die Definition der Überschuldung in § 19 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab dem 18.10.2008 vorübergehend geändert. Der gemilderte Überschuldungsbegriff, der seit dem 31.12.2013 nun dauerhaft entfristet ist, soll von der Überschuldung bedrohten Kapitalgesellschaften mit Hilfe der positiven Fortführungsprognose die Möglichkeit geben ihre Krise zu überwinden.

Damit haben Unternehmen die Möglichkeit die Insolvenzantragspflicht zu vermeiden und befinden sich rechtlich auf der sicheren Seite. Das war vor der Änderung der Definition der Überschuldung nicht möglich.

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Der Überschuldungsbegriff für Kapitalgesellschaften

  • 17, 18 und 19 InsO

Bis zur Änderung des Überschuldungsbegriffes waren Zahlungsunfähigkeit ( § 17 InsO) die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Nicht nur ein Grund, sondern verpflichtend, denn bei Versäumnis drohte der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.

Mit § 19 Abs. 2 InsO wurde die Definition neu geregelt. Eine Überschuldung des Unternehmens liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich.

Nun hat nicht mehr allein die Überschuldungsbilanz Bedeutung als Bewertungsmaßstab, sondern die Fortführungsprognose. Fällt diese positiv aus, liegt keine Überschuldung vor.

Überschuldung Fortführungsprognose- Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich

Eine absolute Sicherheit muss nicht gegeben sein

Sehr interessant ist, dass eine absolute Sicherheit nicht gegeben sein muss. Es reicht aus, wenn die positive Fortführungsprognose den Fortbestand des Unternehmens auf mittlere Sicht bestätigt. Kann die GmbH Krise nicht dauerhaft überwunden werden, besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt der GmbH Insolvenz kein Straftatbestand.

Ist die Fortführungsprognose negativ, folgt daraus die Insolvenzantragspflicht. Sie haben zu diesem Zeitpunkt 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, droht der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.

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