Positive Fortbestehensprognose

Überschuldung: Status, Prüfung und Prognose

Die Überschuldung eines Unternehmens muss nicht zwangsläufig das Ende bedeuten. Wird eine positive Fortbestehensprognose erstellt, kann die Firma weitergeführt werden. Unter welchen Umständen und was genau eine positive Fortführungsprognose ist, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Ihre Firma befindet sich in einer Krise und Sie befürchten die Überschuldung? Kontaktieren Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.

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Die positive Fortführungsprognose im Insolvenzrecht

§ 19 Abs. 2 InsO

Sobald das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, haben die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft die Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen. Das besagt § 19 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung). Ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich, macht die Insolvenzordnung eine Ausnahme und befreit die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft von der Insolvenzantragspflicht. Doch wann geht man von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit aus?

Dazu bedarf es einer positiven Fortführungsprognose. Die positive Fortführungsprognose zeigt auf, dass die Gesellschaft im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die fälligen Zahlungsverpflichtungen bedienen kann. Die Insolvenzordnung geht davon aus, dass die positive Fortführungsprognose eine überwiegende Wahrscheinlichkeit aufzeigt.

Positive Fortführungsprognose = insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus ausschließen

Primärprognose und Sekundärprognose

Die insolvenzrechtliche positive Fortführungsprognose gibt der Gesellschaft die Möglichkeit trotz rechnerischer Überschuldung den Tatbestand der insolvenzrechtlichen Überschuldung auszuschließen.

Dazu wird eine Primärprognose und eine Sekundärprognose erstellt. Die Primärprognose enthält die Einhaltung der Zahlungsfähigkeit in einem festgesetzten Zeitraum. In der Regel geht man vom Ende des Geschäftsjahres aus.

Die Sekundärprognose definiert die längerfristige Überlebensfähigkeit, denn allein mit der Primärprognose sind krisenbehaftete Gesellschaften überwiegend nicht überlebensfähig. Der Planungszeitraum der Sekundärprognose umfasst einen größeren Zeitraum und muss in jedem Fall individuell auf das Unternehmen angepasst werden.

Auswirkungen der positiven Fortführungsprognose

Fragen zur Haftung

Beachten Sie, dass mit einer positiven Fortführungsprognose zum einen den Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages vermeiden können. Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand, der mit bis zu einer Haftstrafe bestraft werden kann.

Darüber hinaus klären sich auch Haftungsfragen sehr viel früher, denn Sie können sich gegen die Gefahr der Insolvenzanfechtung absichern. Zudem entgehen Sie vielen weiteren Haftungsfallen, über die Sie wir gerne in einem persönlichen Gespräch aufklären.

Zögern Sie nicht, verschenken Sie keine Zeit und rufen Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten an. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen, dass sich eine mögliche Unternehmenskrise mit Hilfe unserer Experten leichter lösen lässt.

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