Prüfung Zahlungsunfähigkeit
Prüfung Zahlungsunfähigkeit
Hat Ihr Unternehmen noch eine Chance?
Jedem Insolvenzantrag geht eine Prüfung Zahlungsunfähigkeit voraus. Das ist durchaus sinnvoll, denn Liquiditätsprobleme müssen sich nicht zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit hinausbelaufen. Es kann durchaus sein, dass Ihr Unternehmen nach der Prüfung Zahlungsunfähigkeit noch eine Chance hat und saniert werden kann.
Die Prüfung Zahlungsunfähigkeit ist ein elementarer Bestandteil des Krisenmanagements und sollte nur von Ihnen oder in Zusammenarbeit mit Experten durchgeführt werden. Die Zukunft Ihres Unternehmens hängt vom Ergebnis der Prüfung ab.
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Die Prüfung Zahlungsunfähigkeit und die Insolvenzantragspflicht
Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit
Handelt es sich um eine kurzfristige Liquiditätsunterdeckung, die innerhalb von drei Wochen nahezu komplett ausgeglichen werden kann, liegt nur eine Zahlungsstockung vor. Doch warum sieht der Gesetzgeber drei Wochen vor?
§ 17 der Insolvenzordnung besagt, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, wenn es nicht innerhalb der nächsten drei Wochen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu mindestens 90 % erfüllen kann. Damit gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit innerhalb des Zeitraumes der drei Wochen Liquiditätsmittel zu besorgen. Gelingt dies nicht, beginnt die Insolvenzantragspflicht.
Wie sieht die Prüfung Zahlungsunfähigkeit aus?
Die Schritte der Prüfung auf Zahlungsunfähigkeit
Im ersten Schritt stellen Sie die fälligen Verbindlichkeiten der Höhe der liquiden Mittel gegenüber. Sind die Verbindlichkeiten höher und nicht innerhalb der genannten drei Wochen auszugleichen, folgt der nächste Schritt.
Sie müssen einen Liquiditätsplan für die kommenden drei Wochen erstellen. Nun werden geplante Einzahlungen den fälligen Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Liquiditätslücke. Ist diese geringer als 10 %, besteht keine Zahlungsunfähigkeit. Ist sie größer, muss zumindest von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.
Im nächsten Schritt wird der Finanzplan erstellt, der drei bis maximal sechs Monate umfassen kann. Kann die Liquiditätslücke nicht innerhalb dieses Zeitraumes geschlossen werden, ziehen Sie am besten umgehend Experten hinzu.
Bestätigen die Experten das negative Ergebnis, muss die Geschäftsführung gemäß § 15 a InsO den Insolvenzantrag stellen.
Unsere Experten überprüfen Ihre Zahlungsunfähigkeit
Wir lassen Sie in der Krise nicht allein
Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten und lassen Sie sich in der Krise beraten. Wir überprüfen Ihre Zahlungsunfähigkeit und gehen gemeinsam mit Ihnen alle weiteren Schritte.
Es ist dringend zu analysieren, ob die Insolvenz abgewendet werden kann, die auch für Sie als Geschäftsführer ernsthafte Folgen haben kann.
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