Fortführungsprognose GmbH
Fortführungsprognose GmbH – Überschuldung rechtzeitig verhindern
Fortführungsprognose GmbH – Jetzt anrufen und informieren:
Telefon 030 – 509 306 719
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@fortfuehrungsprognose24.de
Hilfe und Beratung für Gesellschaften in der Krise
Die Fortführungsprognose GmbH ergibt ein Ja oder Nein für Ihr Unternehmen. Fällt die Fortführungsprognose positiv aus, müssen Sie sich keine großen Gedanken machen. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, dass es so schnell nicht wieder dazu kommt eine Fortführungsprognose GmbH erstellen zu müssen.
Fällt die Fortführungsprognose GmbH negativ aus, stehen Sie einem Problem. Einem großen Problem, wenn wir offen und ehrlich sind. Sie sind als GmbH Geschäftsführer gezwungen zu handeln, denn sobald Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, geraten Sie in die Insolvenzantragspflicht.
Voraussetzung für die Fortführungsprognose GmbH
Die integrierte Unternehmensplanung
Es ist ganz egal, ob Sie eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose oder eine handelsrechtliche Fortführungsprognose erstellen wollen oder müssen, für beide ist die integrierte Unternehmensplanung die Voraussetzung.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
- Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
- Plausibilisierung von Fortbestehensprognose und Fortführungsprognosen
Ihre Vorteile der Zusammenarbeit:
- Einsatz von Wirtschaftsprüfern sowie Planungs- und Bewertungsprofessionals mit umfangreicher Erfahrung
- Termingerechte Gutachtertätigkeit auch in zeitkritischen Fällen
- Umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der Verfahrensabläufe und Anforderungen
Die handelsrechtliche Fortführungsprognose
Regelvermutung über die Unternehmensfortführung des § 252 Abs. 1 S. 2 HGB („Going-Concern-Prinzip“)
Der Unternehmer kann von der Regelvermutung über die Unternehmensfortführung des § 252 Abs. 1 S. 2 HGB („Going-Concern-Prinzip“) ausgehen, wenn seine Firma keine Liquiditätsprobleme hat, nachhaltige Gewinne erzielt, er beabsichtigt das Unternehmen weiterzuführen und keine bilanzielle Überschuldung droht. Das Going-Concern-Prinzip haben wir Ihnen hier ausführlicher erklärt.
Treffen diese Kriterien nicht zu und meistens reicht es schon, wenn ein Kriterium nicht zutrifft, ist die Fortführungsprognose kritisch zu hinterfragen. Einen besonderen Fall stellt die bilanzielle Überschuldung dar, die den GmbH Geschäftsführer zum Handeln zwingt. So sieht es die Insolvenzordnung vor.
Negative Fortführungsprognose GmbH
Insolvenzgründe Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Die Fortführungsprognose GmbH fällt negativ aus, wenn einer der beiden Insolvenzgründe, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, eingetreten ist oder mit überwiegender Wahrscheinlich in den kommenden sechs bis zwölf Monaten eintreten wird.
In diesem Fall sind Sie als GmbH Geschäftsführer gezwungen umgehend zu handeln. Der erste Schritt ist Ihrer Informationspflicht nachzukommen. Sie müssen die Gesellschafter über die Insolvenzantragsgründe informieren. Im zweiten Schritt unterliegen Sie der Insolvenzantragspflicht. Sie müssen innerhalb von 21 Tagen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung den Insolvenzantrag einreichen.
Was wir für Sie tun können – Überschuldungs- und Insolvenzberatung
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welcher Weg der richtige für Sie und Ihr Unternehmen ist. Unsere Experten begleiten Sie durch die GmbH Krise und zeigen Ihnen Wege, wie es weitergehen kann. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.