Überschuldungstatbestand
Überschuldungstatbestand einer GmbH
Fortführung oder Insolvenz?
Wann liegt der Überschuldungstatbestand einer GmbH vor? Eine wichtige Frage, denn mit der Feststellung der GmbH Überschuldung beginnt die Insolvenzantragspflicht.
Wir haben die wichtigsten Informationen zum Überschuldungstatbestand einer GmbH für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.
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Definition Überschuldungstatbestand einer GmbH
Wann liegt die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft vor?
Der Überschuldungstatbestand ist eindeutig in der Insolvenzordnung definiert. § 19 Abs. 2 InsO besagt: „Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“.
Da die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund ist, der den Schuldner verpflichtet die Insolvenz anzumelden, muss genau geprüft werden, ob der Überschuldungstatbestand vorliegt. Doch wie wird der Überschuldungstatbestand rechtssicher geprüft?
Prüfung des Überschuldungstatbestandes
Die Fortbestehensprognose
Die Prüfung des Überschuldungstatbestandes erfolgt zweistufig. Zuerst wird eine Fortbestehensprognose erstellt. Fällt die Fortbestehensprognose positiv aus, besteht kein Insolvenzeröffnungsgrund. Die Fortbestehensprognose wird als positiv gewertet, wenn die Kapitalgesellschaft im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich zahlungsfähig bleibt. Der Prognosezeitraum wird in der Regel auf das laufende und kommende Geschäftsjahr angesetzt. Eine weitere Voraussetzung für eine positive Fortbestehensprognose ist der Wille zur Fortführung des Unternehmens.
Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, besteht Insolvenzantragspflicht. Die Fortbestehensprognose wird als negativ gewertet, wenn die Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als die Vermeidung dieser.
Folgen Überschuldungstatbestand
Die Insolvenzantragspflicht
Wird die Überschuldung eindeutig festgestellt, fällt die Fortbestehensprognose also negativ aus, beginnt die Insolvenzantragspflicht. Diese Pflicht zur Antragstellung des Insolvenzantrages ist mit einer Frist von 21 Tagen verbunden. Das Risiko für den Schuldner, versäumt er diese Frist, macht es sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Ein Tatbestand, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Es ist also überaus wichtig, dass sich GmbH Geschäftsführer ihrer Krise stellen, diese schnellstmöglich erkennen und handeln.
Überschuldungstatbestand liegt vor – Was können wir für Sie tun?
Überschuldungs- und Insolvenzberatung für Gesellschaften in der Krise
Neben der Insolvenzverschleppung drohen Ihnen als GmbH Geschäftsführer auch Haftungsrisiken, wenn Sie den Überschuldungstatbestand nicht rechtzeitig erkennen und handeln.
Wenden Sie sich an unsere Überschuldungs- und Insolvenzberatung und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung. Wir haben uns auf die Beratung krisenbehafteter Kapitalgesellschaften spezialisiert und bieten mit unserem interdisziplinären Team eine umfassende Beratung und Hilfestellung. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob und wie sich die Krise Ihres Unternehmens bewältigen lässt.
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